TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 06.09.2019 00:12
Hallo,
Es geht um einen Kabel Vertrag (abgeschlossen im 2019).
Ich möchte einen Teil der Rechnung per Überweisung bezahlen (von anderem Konto) - geht das?
Oder muss ich die Einzugsermächtigung wiederrufen und immer die gesamte Rechnung begleichen?
Gruß
Victor
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 06.09.2019 11:43
Hallo Vitaber9,
grundsätzlich und rein technisch ist das auch möglich. Sobald Du vor Einzug der Lastschrift einen Teil der Rechnung per Überweisung begleichst, buchen wir nur noch den Differenzbetrag ab. Aber es kann, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, zu einer Überschneidung kommen. Das bedeutet, in solch einem Fall kann der überwiesene Betrag nicht berücksichtigt werden und die gesamte Rechnungssumme wird abgebucht. Dein Geld ist dann natürlich als Guthaben auf Deinem Kundenkonto und wird mit der Folgerechnung verrechnet. Etwas umständlich und auf Dauer vielleicht auch unübersichtlich.
Geht es hier nur um einen separaten Vertrag?
Beste Grüße
Tina
06.09.2019 06:54 - bearbeitet 06.09.2019 06:55
Rechnungen von zwei verschiedenen Konten zahlen mit Einzugsermächtigung wird nicht funktionieren.
Sofern VF eine Ermächtigung hat, werden die Beträge auch von dem Konto abgezogen. Geht dies nicht und der Einzug scheitert, wirst du die Rechnung manuell überweisen müssen. Etwaige Kosten der Rücklastschriften kommen on top drauf.
am 06.09.2019 08:48
Ich versuche die Frage anders zu formulieren:
Kann ich die Rechnungen per Überweisung bezahlen? Die Einzugsermächtigung wird nicht widerrufen und bleibt vorhanden.
am 06.09.2019 11:43
Hallo Vitaber9,
grundsätzlich und rein technisch ist das auch möglich. Sobald Du vor Einzug der Lastschrift einen Teil der Rechnung per Überweisung begleichst, buchen wir nur noch den Differenzbetrag ab. Aber es kann, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, zu einer Überschneidung kommen. Das bedeutet, in solch einem Fall kann der überwiesene Betrag nicht berücksichtigt werden und die gesamte Rechnungssumme wird abgebucht. Dein Geld ist dann natürlich als Guthaben auf Deinem Kundenkonto und wird mit der Folgerechnung verrechnet. Etwas umständlich und auf Dauer vielleicht auch unübersichtlich.
Geht es hier nur um einen separaten Vertrag?
Beste Grüße
Tina
am 06.09.2019 13:48
Hallo Tina,
Danke für die Antwort - es freut mich sehr, dass es solche Möglichkeit gibt.
> Geht es hier nur um einen separaten Vertrag?
Ich beabsichtige einen weiteren Vertrag abzuschliessen (für zweiten Wohnsitz in einer anderen Stadt).
Ich gehe davon aus, dass auf der Rechnung beide Vertrage stehen werden. Und ich werde bei der Überweisung die Kundennummer und die Vertragsnummer schreiben. Richtig?
Gruß
Victor
am 06.09.2019 14:57
Achso, na dann ist es noch einfacher. 🙂 Du wirst für den neuen Vertrag definitiv eine neue Kundennummer bekommen. Alleine durch die Tatsache, dass es um eine andere Adresse geht. Dort kannst Du dann auch die andere Bankverbindung angeben.
Beste Grüße
Tina
am 06.09.2019 16:46
Vielen Dank für die Erklärung.
Beste Grüße,
Victor
am 09.09.2019 10:36
Sehr gerne. Deinen Beitrag schließe ich hier nun ab.
Beste Grüße
Tina