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am 15.10.2021 19:26
Hallo, bin zum 01.09.2021 zurück zu meinen Eltern gezogen wo schon Internet (Telekom) vorhanden ist.
Habe meinen Vertrag deswegen gekündigt. Der Support am Telefon meinte das dies kein Problem ist. Jetzt habe ich am 29.09.21 eine Rechnung von über 300€ erhalten wovon 290€ "Ausgleichzahlung wegen vorzeitigem Vertragsende" sind, das wurde mir aber weder mündlich noch schriftlich mitgeteilt und diese Summe entspricht ja fast ein ganzes Jahr. Meine Frage ist nun da ich sowas bis jetzt noch nie hatte und mein Fall ja eigentlich ein Sonderkündigungsrecht ist, ob so eine utopische Summe rechtens ist.
15.10.2021 19:35 - bearbeitet 15.10.2021 19:48
Ein Sonderkuendigungsrecht gibt es nur bei Umzug und Nichtverfuegbarkeit der Leistung am neuen Wohnort. Nach der Sonderkuendigung läuft der Vertrag noch 3 Monate weiter. Beendigung frühestens zum Umzugstermin bei rechtzeitiger Sonderkuendigung. Nachweis mit Meldebescheinigung vom neuen Wohnort notwendig. Ein vorhandener Internet & Phone Anschluss der Eltern ist kein Sonderkuendigungsgrund.
In deinem Fall wurde eine vorzeitige Vertragsbeendigung gegen Abschlagszahlung vereinbart.
am 15.10.2021 19:42
Trotzdem ergibt 300€ keinen Sinn, wenn ich maximal 3 Monate zahlen soll obwohl der Vertrag schon 2 Monate vor Umzug gekündigt wurde, also wäre es nur 1 Monat nach Umzug.
am 15.10.2021 19:46
Es wurde gar nix vereinbart, da von einer Abschlagszahlung oder anderen Kosten absolut gar keine Rede war.
am 15.10.2021 19:47
Die Leistung kann dann aber sicherlich am neuen Wohnort erbracht werden und es gibt kein Sonderkuendigungsrecht. Dann ist Grundlage die Restlaufzeit des Vertrages.
15.10.2021 19:49 - bearbeitet 15.10.2021 19:52
Dann hättest du einen Umzugsauftrag machen sollen und dein Anschluss wird am neuen Wohnort geschaltet.
Die Hoehe der Abschlagszahlung ergibt sich aus der Restlaufzeit des Vertrages.
am 15.10.2021 19:53
Das bringt mir gar nix wenn schon Internet vorhanden ist, find die Summe einfach unglaublich frech und werd es juristisch prüfen lassen.
am 15.10.2021 20:04
Ob es dir "was bringt" ist juristisch voellig unerheblich. Entscheidend ist die Verfügbarkeit am neuen Wohnort. Verträge sind grundsätzlich einzuhalten. Du kannst auch mehrere Wohnungen mieten, Autos leasen oder Mobilfunkvertraege haben. Da geht es nicht darum, ob es sinnvoll ist, dir was "bringt" oder deine Eltern es bereits haben.
am 15.10.2021 20:08
Du hast bei VF einen Vertrag mit einer bestimmten Laufzeit. Wenn Du jetzt an eine andere Adresse ziehst, wo Dir VF die gleiche Leistung anbieten kann, hast Du kein Sonderkündigungsrecht. Demnach haben zwar Deine Eltern einen Anschluss bei der Telekom, es wäre für Dich aber auch eine Versorgung durch Vodafone möglich. Sonderkündigung wäre möglich, wenn an der Adresse Deiner Eltern keine Versorgung durch Vodafone möglich wäre. Meine Meinung.
am 16.10.2021 14:30
@davis85 schrieb:Das bringt mir gar nix wenn schon Internet vorhanden ist, find die Summe einfach unglaublich frech und werd es juristisch prüfen lassen.
Wenn du Vodafone Kabel an dem Ort deiner Eltern nutzen kannst, zieht der Vertrag mit um, ohne wenn und aber!
Wenn ihr schon dsl habt ist das dein Pech, aber Kabel Internet ist ja verfügbar und somit nutzbar..
Der Vertrag mit Vodafone muss dann also bis zum Ende der Vertraglaufzeit erbracht werden.
Da ist alles richtig, wenn Vodafone Kabel verfügbar ist.