TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 15.09.2020 16:56
Hallo.
Ich habe seit mehreren Wochen eine Störung im Kabel Internet. Ist sehr langsam max 300 von 1000 mbits und bricht manchmal Stündlich komplett weg.
Jetzt kam raus das es wohl ein massiver Rückkanalstörer sein soll und das es wohl dauern kann bis man das beheben kann.
Ich würde jetzt gerne für die Zeit wo ich das Internet nicht richtig nutzen kann gerne einen Teil der Grundgebühr erstattet bekommen. Die Hotline sagt aber das geht erst wenn der Fehler behoben wurde und dann Rückwirkend.
Das kann ich so nicht verstehen.
Kann mir hier jemand helfen ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 15.09.2020 17:12
Nach Beseitigung der Stoerung wird abgerechnet. Lt. Vertragsbedingungen ist eine 100% Verfügbarkeit ja eh nicht vereinbart.
Dokumentiere die Beeinträchtigungen, wichtig ist auch die Nummer des Stoerungstickets.
am 15.09.2020 17:06
du wirst da nix bekommen, VF kann aus Kulanz was zahlen , aber da muss im Jahresmittel min 5 Tage komplett ohne Internet sein! Und da bist ja online! EIn MA kann evtl was tun, aber wie gesagt ich glaub nicht das da zig Euros rumkommen!
am 15.09.2020 17:12
Nach Beseitigung der Stoerung wird abgerechnet. Lt. Vertragsbedingungen ist eine 100% Verfügbarkeit ja eh nicht vereinbart.
Dokumentiere die Beeinträchtigungen, wichtig ist auch die Nummer des Stoerungstickets.
am 15.09.2020 18:13
"Die Hotline sagt aber das geht erst wenn der Fehler behoben wurde und dann Rückwirkend.
Das kann ich so nicht verstehen."
Welcher Zeitraum soll denn als Anlass für eine etwaige Störungsgutschrift genommen werden, wenn nicht klar ist, welchen Zeitraum die Störung betrifft? Wäre dies eine plausible Begründung für die die empfundene Unverständlichkeit der Hotline-Aussage?
am 15.09.2020 20:27
VF muss schon das TKG und die Vorgaben der BNA berücksichtigen.
Das hat mit Kulanz nichts zu tun. Ich würde nicht um eine Gutschrift bitten sondern fordern.
Alles dokumentieren Screenshots vom Router wie oft bricht die Verbindung ab.
Speedtest nach Vorgabe der BNA. Kann Vf den Vertrag erfüllen?
Man muss sich als Kunde schon wehren, oder Hilfe von anderer Seite einholen.
Und natürlich alles schriftlich, auch die Meldungen der Störung.
100% sind selten aber 30% sind aber nicht zu akzeptieren.
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 15.09.2020 20:46
30% würde ich auf Dauer auch nicht akzeptieren. Dann will ich aber keine Entschädigung sondern wuerde unter Berücksichtigung des TKG und weiterer Rechtsnormen sowie den Vorgaben der BNA den Vertrag beenden und auf eine alternative Technologie umsteigen. Was nützt mir eine dauerhaft schlechte Leistung mit Rabatt ? Das ist nur verschwendete Lebenszeit.
Ein klassische Stoerung dagegen kann immer mal vorkommen - damit kann man umgehen.
am 18.09.2020 14:36
Hi sebhoffbuhr,
wir können Dir gerne eine taggenaue Gutschrift geben, wenn die Störung beseitigt ist. Sobald Du die Abschlussmeldung erhalten hast, kannst Du dich gerne noch einmal bei uns melden.
VG Wallace