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Frage

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Antwort

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Lösung

Rückerstattung Servicepauschale
WWin
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Guten Tag,

in der letzten Rechnung (September 2021) wurde eine Servicepauschale für einen Techniker berechnet (99,50€), der auf Grund einer Internetstörung bei unserer Wohnung war. Wir haben seit mehreren Monaten regelmäßige Internetausfälle (z.T. mehrere pro Tag), die bisher nicht behoben werden konnten.

Der Techniker konnte kein Problem an unserem Router in unserer Wohnung feststellen sondern das Problem lag anscheinend bei einem Gerät/der Verkabelung in unserem Haus bzw. dem Nachbarhaus. Im Nachbarhaus traf er auf unsere Nachbarin, die ihm mitteilte, dass unsere Hausverwaltung es anscheinend nicht gestattet Reparaturen vorzunehmen. Daraufhin ist der Techniker abgereist, ohne die Internetstörungen zu beheben.

Soweit ich recherchiert habe muss ich die Servicepauschale nur bezahlen, wenn "die Ursache für die Störung innerhalb M[D]eines Verantwortungsbereiches liegt" (siehe https://forum.vodafone.de/t5/St%C3%B6rungsmeldungen-Internet-TV/Servicevereinbarung-und-Techniker-Se... ). Da sich die Ursache der Störung aber nicht in meiner gemieteten Wohnung befindet, sondern im Haus bzw. Nachbarhaus, liegt die Störung nicht in meinem Verantwortungsbereich. 

Inzwischen wurde mir zudem schriftlich von der Hausverwaltung mitgeteilt, dass Vodafone uns gar keinen Vertrag über ein Kabelprodukt hätte verkaufen dürfen, da für unsere Adresse eine Sperre vorliegt.

Aus den genannten Gründen erwarte ich, dass die Kosten für den Techniker zurückerstattet werden. Wo kann ich dies beantragen?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

W.Winzig

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Martin59
Moderator:in
Moderator:in

Hallo WWin,

 

aus meiner Sicht hat der Techniker eigentlich richtig gehandelt. Er konnte die Entstörung nicht abschließen, da der Zugang nicht gegeben werden konnte.

 

Da das ganze aber etwas verzwickter ist, als es auf dem ersten Blick aussieht, habe ich die Gutschrift der Pauschale veranlasst.

 

Viele Grüße, Martin  

 

 

 

 

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10 Antworten 10
reneromann
SuperUser
SuperUser

Da wird dir (leider) nichts zurückerstattet werden - weil du den Zugang zur Kabelanlage sicherzustellen hast. Wenn der Zugang zur Anlage - an der du ja offenbar hängst - nicht gewährt wird, ist das eine Sache zwischen dir und deinem Vermieter - und derjenige, der den Techniker holt, bezahlt ihn.

 

Prinzipiell ist nämlich der Vermieter bzw. der Hauseigentümer für die Kabelanlage im Haus zuständig - Fehler in diesem Bereich sind also von ihm zu beheben.

 

Und ein Tipp: Schaue bitte unbedingt in deinen Mietvertrag, ob der Kabelanschluss Teil der Mietwohnung ist - in dem Fall kann der Vermieter nicht einfach den Anschluss nach Gutdünken sperren oder eine Reparatur verweigern.

CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

@WWin 

Vielleicht ist die MultiMedia Gestattung für das Objekt abgelaufen. Mache mal eine Verfuegbarkeitsabfrage mit deiner Adresse. 

 

Du haftest auch für einen Fehler der Hausverwaltung, wenn dem Techniker der Zutritt nicht gewährt wird. Bei einem Technikerbesuch musst du sicherstellen, dass der Zugang moeglich ist. Bei vorliegender MultiMedia Gestattung kannst du die angefallenen Kosten bei der Hausverwaltung ggfl. wieder einfordern.

Vielen Dank für die Antwort.

Dem Techniker wurde von mir Zugang zur Anlage gewährt, aber er wurde durch ein Telefonat mit der Hausverwaltung von einer Reparatur abgehalten.

Die Hausverwaltung hat mir schriftlich bestätigt, dass bei Vodafone eine Sperre für meine Adresse vorliegt und Vodafone keinen Kabel-Vertrag mit mir hätte abschließen dürfen. Dies wurde mir aber beim Einzug nicht mitgeteilt.

Sollte diese Sperre tatsächlich vorliegen, so sollte es aber möglich sein die Servicepauschale rückerstattet zu bekommen, oder?

Der Kabelanschluss ist übrigens nicht Teil der Mietwohnung sondern des Hauses.

@WWin 

Das ändert an der Situation nichts und du haftest weiter für die Servicepauschale. Wenn die Hausverwaltung Einwendungen gegen die Nutzung der Infrastruktur hat, muss sie sich direkt mit Vodafone auseinandersetzen. Es liegt ja eher ein Problem im Innenverhaeltnis zwischen Mieter und Vermieter vor. Hast du eine Wohnung mit Cable MultiMedia Anschluss gemietet, mit Cable TV-Anschluss oder voellig ohne Cable Anschluss ?

 

Ein Cable Hausanschluss (HÜP) versorgt immer ein ganzes Haus. Die Verteilung auf die Wohnungen erfolgt durch Verstärker und Verteiler.

 

Wenn in deinem Mietvertrag ein Cable Anschluss oder Cable Multi Media Anschluss steht, hast du natürlich ein Anrecht auf die volle Nutzung. Die Preisbildung fuer eine Mietwohnung hängt nicht unerheblich von der vorhandenen Infrastruktur ab. Grade in Zeiten von HomeOffice und Co. ist der Zugang zu schnellen Internet ein äusserst wichtiger Faktor, sich für eine Wohnung zu entscheiden. 

 

Im Exposé und Mietvertrag einer Wohnung immer auf die Ausstattung mit Breitbandanschluss Cable und / oder Fiber achten. 

Tobias
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo @WWin,

willkommen im Forum, lass mich mal n Auge drauf werfen. Ich weiß nicht so ganz, ob ich wirklich helfen kann, aber schauen wir mal. Schickst Du mir mal Deine Kundendaten (Kundennummer, Name, Adresse und Geburtsdatum vom Vertragsinhaber) via privater Nachricht?

Sag mir dann bitte im Beitrag Bescheid, wenn Du mir die Daten geschickt hast.

LG

Tobias

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WWin
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

PN ist abgeschickt

Martin59
Moderator:in
Moderator:in

Hallo WWin,

 

aus meiner Sicht hat der Techniker eigentlich richtig gehandelt. Er konnte die Entstörung nicht abschließen, da der Zugang nicht gegeben werden konnte.

 

Da das ganze aber etwas verzwickter ist, als es auf dem ersten Blick aussieht, habe ich die Gutschrift der Pauschale veranlasst.

 

Viele Grüße, Martin  

 

 

 

 

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Hallo Martin,

 

vielen Dank für die Mühe, das freut mich sehr!

 

Viele Grüße

Moni_GK
Administrator:in
Administrator:in

Hallo WWin,

 

darf ich den Beitrag dann hier zu machen?

Grüße Moni

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