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am 30.06.2019 09:54
Hallo!
Der Kabelanschluss an besagtem Haus wurde schon vor langer Zeit gekündigt. An der Außenwand des Hauses befindet sich allerdings noch der Übergabepunkt. An diesem Wurde seitens Kabel Deutschland nach der Kündigung nichts getan.
Die Frage ist, muß man trotzdem noch etwas beachten, wenn das Haus abgerissen wird, oder darf man das Kabel einfach irgendwo im Boden enden lassen? Die Verbindung sollte ja bereits vor längerer Zeit getrennt worden sein.
Oder soll ich den Übergabepunkt vorläufig mal beiseite legen, damit er dann fachgerecht entfernt werden kann?
am 30.06.2019 15:14
Einfach mal so das Kabel kappen wäre ziemlich dämlich, weil Störungen, die dadurch im Netz verursacht werden, auf dich als Grundstücks-/Hausbesitzer zurückfallen können. Denn bis zum Übergabepunkt ist und bleibt es nunmal das Netz des Anbieters, an dem du nicht rumzufummeln hast.
Besser wäre es, wenn du dich mit der Bauverwaltung auseinander setzt und da mal nachfragst, ob die einen fachgerechten Rückbau in die Wege leiten können oder die Freigabe zum Kappen der Leitung nach Trennung vom restlichen Netz geben.
Bedenke nur immer: Ein Rückbau des ÜP heißt auch, dass du nach dem Neubau des Hauses eine erneute Errichtung des ÜP bezahlen müsstest. Hier könnte es ggfs. sinnvoller sein, wenn ihr den ÜP für die Zeit zwischen Abbruch und Neubau fachgerecht "lagert", z.B. an einem entsprechenden Pflock angebunden und gegen gröbere Wettereinflüsse geschützt (ähnlich wie den Strom-Hauptanschluss).
am 01.07.2019 06:50
Ok, d.h. ich könnte ihn abmontieren, vorerst seitlich lagern, bis dann der Bauservice mal Zeit hat für den Rückbau?
Ein Interesse an einem Wiederanschluß besteht nicht wirklich.
am 02.07.2019 13:53
Hallo Georg13,
das klingt doch nach einem Plan :). Hast Du sonst noch Fragen dazu?
Viele Grüße,
Claudia