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am 08.10.2018 10:10
Hallo zusammen,
ich hatte gerade ein Telefonat mit dem Vodafone-Umzugsservice und kann noch immer nicht glauben, was mir eben erzählt wurde.
Mein Anliegen: Ich ziehe in ca. 4 Wochen um und suche aktuell einen Nachmieter für meine Wohnung. Durch das Nichtvorhandensein der Vodafone an meiner neuen Adresse, wird mir eine Sonderkündigung mit 3 Monaten Fortzahlung gewährt - soll mir recht sein. Ich wollte wissen, ob mein Nachmieter meinen Vertrag übernehmen kann - die Antwort: Nein, das geht auf keinen Fall.
Meine zweite Frage, kann er in diesen 3 Monaten, die er ja schon in der Wohnung wohnen wird, überhaupt einen Vodafone-Anschluss neu beauftragen und nutzen? Denn ich bezahle ja noch für 3 Monate einen Anschluss und blockiere quasi die Leitung. Die Antwort, und ich scherze nicht:
"Wenn Sie ihr Modem in der Wohnung lassen kann er das, sonst muss er warten."
Ich frage nun hier - wird das in der Praxis wirklich so gehandhabt? Welcher Nutzer lässt denn erstens seine Hardware zurück und zweitens, gewährt der Vodafone eine doppelte Abrechnung für 3 Monate?
Vielen Dank und beste Grüße
Ibus85
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 08.10.2018 14:49
Hallo Ibus85,
also die Aussagen waren leider nicht ganz korrekt. Richtig ist die Frist von 3 Monaten und das der Vertrag nicht übernommen werden kann.
Die Hardware würde ich auf keinen Fall vor Ort lassen.
Der Nachmieter kann bedenkenlos einen neuen Vertrag abschließen und auch nutzen. Die Leitung ist oder wird nicht blockiert.
Grüße
Thomas
am 08.10.2018 10:50
am 08.10.2018 10:50
am 08.10.2018 12:08
@Ibus85@ schrieb:
Ich frage nun hier - wird das in der Praxis wirklich so gehandhabt? Welcher Nutzer lässt denn erstens seine Hardware zurück und zweitens, gewährt der Vodafone eine doppelte Abrechnung für 3 Monate?
Der Nutzer (Kunde) gewährt VF keine doppelte Abrechnung, sondern hat eigentlich seinen Vertrag zu erfüllen. Daran ändert auch ein Umzug an eine nicht versorgbare Anschrift nichts. Nun wurde zum Glück das Telekommunikationsgesetz geändert, so dass es nur noch eine Kündigungsfrist und damit Weiterzahlung von drei Monaten, anstatt bis zum Vertragsende gibt. Wenn du selbst aus irgendwelchen Gründen auch nach dem Umzugstermin an der alten Anschrift das modem nutzen willst (z.B. du musst noch renovieren) muss VF auch die Leistung erbringen. Wohnt dann der Nachmieter schon in der Wohung, wird evtl. ein zweiter Anschluß realisiert. Ist dies aus technischer Sicht nicht möglich, hat er Pech gehabt. VF ist kein Vorwurf zu machen, denn der Provider handelt nach Recht und Gesetz.
Im übrigen war die Auskunft des hotliners (modem zurücklassen) grundfalsch, und sicher nicht im Sinn von VF.
am 08.10.2018 14:49
Hallo Ibus85,
also die Aussagen waren leider nicht ganz korrekt. Richtig ist die Frist von 3 Monaten und das der Vertrag nicht übernommen werden kann.
Die Hardware würde ich auf keinen Fall vor Ort lassen.
Der Nachmieter kann bedenkenlos einen neuen Vertrag abschließen und auch nutzen. Die Leitung ist oder wird nicht blockiert.
Grüße
Thomas