TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 23.08.2018 15:46
Hey!
Ich ziehe im Oktober um und kann mein Pay-TV von Vodafone bedauerlicherweise nicht mitnehmen. Im neuen Haus ist ein Vertragsanschluss von Wilhelm.tel. Dort bekam ich die Info, dass Vodafone in diesem Haus nicht lieferbar ist (unterschiedliche Frequenzen usw.). Ich habe Vodafone meine Vermieterbestätigung für den Umzug und auch die schriftliche Auskunft von wilhelm.tel übermittelt, um aus meinem Vertrag (notfalls mit 3-Monatsfrist ab SOFORT) rauszukommen. Bestätigt wird mir aber nur die NORMALE Kündigung zu Januar 2019.
Es kann doch nicht wirklich angehen, dass ich für etwas 4 Monate zahlen soll, dass ich gar nicht mehr nutzen KANN.
Hat jemand Infos, die mir hier weiterhelfen ? Da ich schon 1 Monat doppelt Miete zahlen muss bin ich etwas angep...
Viele Grüße
Janni
am 23.08.2018 16:02
Hmmm...also da nach TKG drei Monate ab Umzugsdatum noch die Gebühren zu zahlen sind, kommt das doch recht gut hin.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 23.08.2018 16:28
am 23.08.2018 17:57
24.08.2018 12:04 - bearbeitet 24.08.2018 12:05
Danke für den Link.
Mir verschlägt es wirklich die Sprache, dass so geurteilt wurde. Wieder mal ein Schlag in die Magengrube für alle Verbraucher. Zumal es bei mir nicht nur Vodafone (Pay-TV) betrifft sondern auch den Festnetzanschluss der Telekom - die da angeblich auch nicht liefern können.
Gut, dass wir alle so hervorragend verdienen ...
am 24.08.2018 12:14
@Janni2018@ schrieb:
Mir verschlägt es wirklich die Sprache, dass so geurteilt wurde. Wieder mal ein Schlag in die Magengrube für alle Verbraucher.
Stimmt. Es ist unglaublich, daß hier so verbraucherfreundlich geurteilt wurde.
Nur mal zum Nachdenken: Vor dem Urteil hätten Sie die volle Summe für die gesamte restliche Laufzeit zahlen dürfen. Weil es nicht das Verschulden des Telekommunikationsanbieters war und nicht in dessen Zuständigkeit fällt, wenn Sie durch den Umzug die Leistungserbringung unmöglich machen, und da der Anbieter am vertraglich vereinbarten Ort liefern kann.
Und jetzt dürfen Sie sich gern weiter in die Magengrube geschlagen fühlen...
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.