abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Neuer Vertrag ohne meine Zustimmung
Hoy93
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo zusammen,

ich habe seit längerem Probleme mit meinem W-Lan Router. Die Bandbreite, die am Modem ankommt passt, jedoch ist das W-Lan Signal sehr schwankend, sodass Videokonferenzen oftmals nicht mehr möglich sind. Zur Info: Router (fast 8 Jahre alt) und Laptop stehen im gleichen Raum.

Ich habe deshalb vor zwei Wochen mit dem Kundenservice telefoniert, die haben ein Störungsticket geöffnet und ich bin von einem Mitarbeiter der Technik kontaktiert worden. Problem geschildert, Mitarbeiter sagt, dass es vermutlich am Router liegt und er es im Ticket hinterlegt, dass mir ein neuer Router zugesendet werden soll und ich mich nochmals beim Kundenservice melden soll (er hat mir sogar die Nummer gegeben). Anfang dieser Woche rufe ich deshalb dorg an und bekomme die Info, dass nichts hinterlegt ist und das Ticket geschlossen ist. Also nochmal mit der Technikabteilung telefoniert, selbes Spiel und ich soll mich nicht nochmal melden, das wird alles geregelt und ich bekomme sehr wahrscheinlich einen neuen Router.

Am Donnerstag bekomme ich eine SMS, dass meine Bestellung auf dem Weg ist. Paket kommt heute an. Ich wundere mich schon, warum ein Router so schwer ist und warum viel Spaß beim Fernsehen außen drauf steht. Paket aufgemacht -> Es ist eine Giga TV Box und kein Router. Mein erster Gedanke: Ok, da haben sie mir was falsches zugeschickt, das kann passieren. Aber dann fällt mir die Frechheit auf: Ich habe anscheinend einen neuen Vertrag abgeschlossen (Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable), bei dem ich pro Monat 10€ mehr fürs Fernsehen zahle.
Von Fernsehen war in keinem einzigen Gespräch die Rede, es ging immer nur um einen neuen W-Lan Router. Für mich ist das versuchter xxx. Wäre ich jetzt 80 Jahre und würde darauf warten, dass mein Enkel den neuen "Router" installiert wäre die Widerrufsfrist schon vorbei bevor das auffällt und ich würde nicht mehr aus dem Vertrag kommen. Ich vermute, dass es für die Mitarbeiter eine Provision für abgeschlossene Verträge gibt und einer der Mitarbeiter, mit denen ich telefoniert habe sein Konto ein bisschen aufbessern wollte. Anders ist das für mich nicht erklärbar. Ich habe jetzt den Vertrag zwar telefonisch widerrufen, allerdings bin ich mir wirklich nicht sicher ob das auch so gemacht wurde und werde nochmals schriftlich widerrufen.

Ich finde es eine Frechheit seinen Kunden neue Verträge unterzujubeln, von einer Verwechslung oder einem Missverständnis kann definitiv keine Rede sein. Es ging nie um Fernsehen, sondern nur um Internet und das Wort Vertrag wurde weder von mir, noch von einem Mitarbeiter jemals erwähnt. Daher werde ich auch meine sämtlichen Verträge bei Kabel Deutschland/ Vodafone wegen xxx fristlos kündigen, da mein Vertrauen in das Unternehmen komplett zerstört ist. Mir ist es vor einigen Jahren schon einmal passiert, dass eine klare telefonische Absprache nicht umgesetzt wurde und ich deswegen mehr zahlen musste. Damals bin ich von einem Versehen ausgegangen, aber anscheinend ist dies kein Einzelfall.
Ich wollte dieses Verhalten nur noch einmal hier aufzeigen, damit das Unternehmen die Möglichkeit hat diese Praktik zu erkennen (falls es das nicht ohnehin schon tut) und gegebenenfalls zu ändern. Dies einem einzelnen Mitarbeiter am Telefon mitzuteilen bringt aus meiner Sicht nichts.
Bei Rückfragen oder Unklarheiten bin ich jedoch gerne bereit weitere Auskünfte zu geben

18 Antworten 18
MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Gibt es noch Probleme mit dem Router bzgl. WLan ? 

Zum Widerrruf des TV-Vertrags:

Shcicke am Besten noch einen schriftlichen Widerruf hinterher - nur damit du am Ende auch etwas in der Hand hast...

 

Zum Router/WLAN-Problem:

Welchen Router hast du da? Ist das schon ein All-in-One-Gerät (also Kabelmodem und Router in einem) -oder- sind Router und Kabelmodem getrennt?

 

Hintergrund der Frage: Bis ca. 2012/13 hat KabelDeutschland / Vodafone nur reine Modems ausgegeben und die Router wurden immer als Kaufgeräte verkauft. Sollte dies bei dir (noch) der Fall sein, so wäre ein Ausfall/Defekt des Routers allein deine Sache - du könntest dir dann selbst ein neues Gerät kaufen und es hinter dem Kabelmodem betreiben.

 

Sollte es bereits ein All-in-One-Gerät sein, also z.B. ein Hitron CVE-30360 oder ein Compal cbn CH-6640E, dann wäre ein Umstieg auf eine neuere Gerätegeneration, z.B. auf die Vodafone Station, sicherlich möglich...

Ja, ich habe bis jetzt noch keinen neuen Router bekommen. Das ist aber laut Mitarbeiter in Doing

Mach ich auf jeden Fall. Bei dem was bis jetzt passiert ist vertraue ich auf jeden Fall nicht darauf, dass ein telefonischer Widerruf funktioniert...

 

Der Router ist ein Hitron CVE-30360, deshalb ist ein Austausch laut Mitarbeiter auf einen modernen Router ohne Zuzahlung möglich

Hintergrund meiner Nachricht hier ist auf nicht, dass ich noch keinen neuen Router habe, sondern dass ich auf einmal einen neuen Fernsehvertrag angedreht bekommen habe

Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

@Hoy93  schrieb:

 Wäre ich jetzt 80 Jahre und würde darauf warten, dass mein Enkel den neuen "Router" installiert wäre die Widerrufsfrist schon vorbei bevor das auffällt und ich würde nicht mehr aus dem Vertrag kommen. 


So stimmt das nicht. Kein Vertrag - kein Widerruf. Und dass ein Vertrag existiert, muss VF nachweisen. Da hilft auch die Auftragsbestätigung nichts, die vermutlich dabei war. Was nicht beauftragt wurde, kann nicht bestätigt werden.

Mach trotzdem den schriftlichen "Widerruf", ist der bequemere Weg und erspart vermutlicch einiges an Schreibarbeit. Mail an die in der Belehrung angegebene adresse, darauf achten, dass automatische Empfangsbestätigung kommt.

Hinweis:  Ob jemand in der Lage ist, einen Router zu installieren, hat nicht unbedingt etwas mit dem Alter zu tun. 80-jährige sind nicht unbedingt verkalkt und zu doof dafür. 

Ah ok, den Unterschied zwischen richtigem Vertrag und Auftragsbestätigung kannte ich nicht. Im Kundenportal ist der neue Tarif auf jeden Fall auch schon eingetragen.

Und ja, Diaz_de_Vivar, das ist klar. Ich kenne auch einen 90-jährigen, der seine Verstärker selbst repariert, wenn sie kaputt sind 🙂 das war auch nicht wörtlich gemeint


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

@Hoy93  schrieb:

 Wäre ich jetzt 80 Jahre und würde darauf warten, dass mein Enkel den neuen "Router" installiert wäre die Widerrufsfrist schon vorbei bevor das auffällt und ich würde nicht mehr aus dem Vertrag kommen. 


So stimmt das nicht. Kein Vertrag - kein Widerruf. Und dass ein Vertrag existiert, muss VF nachweisen. Da hilft auch die Auftragsbestätigung nichts, die vermutlich dabei war. Was nicht beauftragt wurde, kann nicht bestätigt werden.

Und ich habe schon öfter geschrieben, dass diese Aussage eine trügerische Sicherheit vorgibt, die seitens der Rechtsprechung so nicht existiert. Auch wenn der Vertragsschluss im Zweifel seitens VF nachgewiesen werden muss, so ist man trotzdem noch immer in der Pflicht, den (vermeintlichen) Vertragspartner über seinen Irrtum aufzuklären. Einfach nichts tun hilft nicht weiter - ganz im Gegenteil, das kann später sogar negativ ausgelegt werden.

 

Und dabei sollte auch immer bedacht werden, dass ein Vertrag auch mündlich geschlossen werden kann und dann volle Gültigkeit hat - insofern könnte sich VF sehr wohl auf eben jenes stattgefundene Telefonat berufen und den Vertragsschluss auf Anscheinsbasis herleiten. Es muss dabei keine Aufzeichnung des Telefonats vorgelegt werden - der Anschein aus dem Telefonat in Kombination mit der Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung sind hier schon ein ziemlich starkes Indiz - noch dazu, wenn das Gegenüber sich nicht zuckt und Einwände erhebt (also entweder widerruft oder zumindest die Einrede des Irrtums erhebt oder anderweitig den Vertragsschluss aktiv anficht).

 


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Mach trotzdem den schriftlichen "Widerruf", ist der bequemere Weg und erspart vermutlicch einiges an Schreibarbeit. Mail an die in der Belehrung angegebene adresse, darauf achten, dass automatische Empfangsbestätigung kommt.


Richtig - auch wenn es eigentlich nichts zu widerrufen gäbe, ist der Widerruf hier die schnellste Möglichkeit und das einfachste Mittel der Wahl. Denn eine Anfechtung des Vertrages oder die Einrede des Irrtums dürften hier die deutlich stumpferen Waffen sein - insbesondere wenn man nicht gewillt ist, viel Zeit und ggfs. auch Geld für einen Anwalt in den Vorgang zu stecken.


@reneromann  schrieb:

Auch wenn der Vertragsschluss im Zweifel seitens VF nachgewiesen werden muss, so ist man trotzdem noch immer in der Pflicht, den (vermeintlichen) Vertragspartner über seinen Irrtum aufzuklären. Einfach nichts tun hilft nicht weiter - ganz im Gegenteil, das kann später sogar negativ ausgelegt werden.

Auch eine Wiederholung macht die Sache nicht richtiger.

Woraus sollte sich die Pflicht ergeben? Und welches Urteil gibt es, das aus einer unverlangt zugeschickten Auftragsbestätigung einen rechtsgültigen Vertrag gemacht hätte?  Ich schätze, es gibt keines, denn sobald ein Anwaltsschreiben auftaucht, wird sehr schnell eine "kulante" Lösung gefunden.

Vielmehr steht seit Jahren fest, dass das verschicken derartiger Auftragsbestätigungen wettbewerbswidrig und eine unzumutbare Belästigung des Kunden ist. Das wohl bekanteste Urteil dürfte das aus dem Jahr 2012 gegen die Telekom sein.  https://www.teltarif.de/telekom-vzbv-prozess-verloren-klage-unterlassung-auftraege/news/47042.html

Und auch VF hat damit Erfahrungen machen müssen. Schon vergessen? https://www.teltarif.de/vodafone-kabel-urteil-kein-auftrag-rechnung/news/75001.html

Für unverlangt zugeschickte Waren gilt, was die Verbraucherschützer schreiben:

"Wenn klar ist, dass die Ware ohne Ihren Wunsch an Sie verschickt wurde und nicht für andere bestimmt ist, können Sie die Kontaktversuche des Verkäufers ignorieren und die nicht bestellte Ware behalten oder vernichten." Und die Zentrale warnt eindringlich davor, Kontakt mit dem Absender aufzunehmen:

"Aber: Reagieren Sie auf die Zusendung der nicht bestellten Ware, zum Beispiel indem Sie den Absender kontaktieren und sich bedanken, kann das Angebot des Unternehmers als angenommen gelten – und Sie verpflichten sich zur Zahlung. Das kann beispielsweise auch für ironisch gemeinte „Vielen Dank“-Mails gelten."

Und Weiter: "Der sicherste Weg ist deswegen immer, nicht auf die Zusendung unbestellter Ware zu reagieren."

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nicht-bestellte-ware-ge...

 

Deshalb nochmal: Wer den bequemen Weg gehen will, soll etwas widerrufen was es nicht gibt. Wer dies nicht macht, und sich sicher ist, keinen Vertrag geschlossen zu haben (natürlich kann man einen Vertrag mündlich eingehen, aber dann gibt es ja auch einen Vertrag) ist deshalb längst nicht im Unrecht. Besser kein Widerru, als die Gefahr eingehen, einen verspäteten Widerruf zu tätigen. Dann kann es durchaus sein, dass die Gegenseite die Frage stellt, warum denn überhaupt widerrufen wurde, wenn es doch nichts zu widerrufen gibt, und die Behauptung es läge kein Vertrag vor, als Schutzbehauptung abtut. Und zeigt sich die Gegenseite nicht einsichtig, einen Anwalt konsultieren.

Man könnte hier noch viel dazu schreiben, zum Beispiel über die Beweislast für Behauptungen, etc., aber wozu.

Fast immer hat auch hier in der community die Sache ein positives Ende genommen. Nur aus kundenfreundlichkeit? 

 

 

 

Das Urteil aus 2012 dürfte aufgrund der Änderungen im Schuldrecht in 2014 nicht mehr ohne Weiteres anwendbar sein - weiterhin bleibt die Frage, und die benennst du ja auch vortrefflich selbst: "Ist wirklich auszuschließen, dass ein Vertrag hätte geschlossen werden können", d.h. kann man als Verbraucher zu 100% ausschließen, dass ein Vertragsangebot oder eine Anbahnung stattfand.

Dies dürfte -gerade wenn man den Anbieter selbst telefonisch kontaktiert hat- nicht mit 100%iger Sicherheit ausgeschlossen werden können - und da niemand den genauen Inhalt des Telefongesprächs kennt, also auch im Nachhinein nicht mit 100%iger Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass eben kein Gespräch über Vertragsdetails geführt wurde, was dann mit einem "schicken sie mir ein Angebot zu" beendet wurde, ist die Sache eher müßig.

 

Und was die Verbraucherzentralen anbetrifft: Diese haben zum Teil sehr krude Ansichten über die Vertragserfüllung und sind z.B. bei der Frage, ob Mobilfunkverträge bei Umzug in's Ausland beendet werden müssen, zwar mit der Aussage auf ihrer Website sehr aggresiv, haben aber in mehr als 4 Jahren der Gültigkeit der neuen Fassung des TKG noch kein entsprechendes Urteil erstritten - eben weil das Risiko, mit deren Aussage vor Gericht aufgrund der geltenden Regelungen im TKG auf die Nase zu fliegen, zu groß ist.

 

Und den Rat mit "reagieren sie gar nicht" sollte man meiner Meinung nach nicht folgen - außer man will sich gerne entsprechender zusätzlicher Verfahren aussetzen und am Ende definitiv beim Anwalt sitzen.

Denn meist ist ein proaktives Schreiben mit "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich keinen Vertrag mit Ihrem Unternehmen geschlossen habe. Ich fordere Sie hiermit auf, die zugesendeten Waren auf Ihre Kosten abzuholen - sollte dies nicht innerhalb der nächsten X Tage geschehen, gehe ich davon aus, dass Sie ihr Eigentum an den Waren aufgeben und ich werde diese wie mein Eigentum betrachten. Hilfsweise widerrufe ich hiermit den Vertrag. Mit freundlichen Grüßen, ..." deutlich besser, als ein "Abwarten was passiert".

Denn das Abwarten führt regelmäßig zu Belastungen auf dem Konto (-> Rennereien zur Rücklastschrift), am Ende zum Inkasso- und Mahnverfahren und dann geht's irgendwann ohne Anwalt nicht mehr. Wenn man hingegen von Vornherein den Vertragsschluss anficht, weiß das Gegenüber sofort, dass Inkasso- und Mahnverfahren sinnlos sind und es in einem Mahnverfahren darauf hinauslaufen wird, dass der Vertragsschluss nachgewiesen werden müsste.

 

Übrigens: Selbst die VZ weicht von ihrer Aussage bezüglich unverlangt zugesendeter Waren zwei Absätze weiter ab und relativiert diese:

"Ein weiterer Ausnahmefall: Der Verkäufer ist irrtümlich von einer Bestellung ausgegangen. Zum Beispiel dann, wenn Sie zuvor bereits ein Produkt bei ihm bestellt haben und dieses dann doppelt geliefert wird.

In beiden Fällen müssen Sie die Ware zurückgeben, wenn der Händler das verlangt."

 

Und genau HIER liegt das Problem: Wenn ein telefonischer Kontakt stattgefunden hat, dürfte im Nachhinein nicht mit 100%iger Sicherheit zu klären sein, ob eine irrtümliche Bestellung vorliegt und damit eine Rückgabepflicht der Waren besteht -oder- ob die Waren unverlangt zugesendet wurden (und damit dann vom Kunden ggfs. nicht zurückgegeben werden müssen).

 

Nur wenn 100%ig klar ist, dass keine Bestellung vorliegen kann, z.B. weil man noch nie mit dem Unternehmen Kontakt hatte -UND- die Waren wirklich an den Empfänger adressiert sind -UND- eine Verwechselung ausgeschlossen werden kann (z.B. Meier und Mayer im Haus leben und das Paket für Meier bestimmt ist, aber bei Mayer angekommen ist), dann sind die Voraussetzungen gut, dass ein "ich mache nichts" auch funktioniert. In allen anderen Fällen - insbesondere dann, wenn sogar eine aktive Kontaktaufnahme durch den (vermeintlichen) Kunden stattfand, ist ein Abwarten sicherlich nicht ratsam - denn hier kann im Nachhinein nicht mehr klar nachvollzogen werden, ob ein Vertragsschluss im Irrtum stattgefunden hat -oder- ob gar kein Vertrag vorlag. Und im Zweifel wird genau dies aber der springende Punkt sein, der einem am Ende das Leben unnötig schwer acht - außer man klärt halt am Anfang einmal die Fronten klar auf.