TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 06.04.2019 14:02
Hallo,
da ich demnächst umziehe, stelle ich mich gerade der Frage, wie ich in der neuen Wohnung zu Internet komme.
Mein derzeitiger Red Tarf ist zum 09.06.2019 kündbar. Ich ziehe zum 16.04.2019 in die neue Wohnung.
Wenn ich den alten Vertrag in den nächsten Tagen zum 09.06 kündige, könnte ich dann gleich wieder (während der alte Vertrag noch "zu Ende läuft") wieder einen Tarif mit Neukunden-Vorteilen abschließen?
Oder gibt es da "Wartefristen"?
Würde mich sehr über Hilfe freuen!
Gruß
Marie
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 06.04.2019 14:18
Offiziell gilst du erst 3 Monate nach auslaufen eines Vertrages wieder als Neukunde, inoffiziell wird diese Regel aber derzeit nicht angewandt.
Theoretisch könntest du es so machen wie du geschrieben hast verlierst dadurch aber deine Rufnummern da du die so nicht einfach auf den neuen Vertrag portieren kannst. Und du hättest die doppelten Kosten für die 2 Monate.
am 06.04.2019 14:18
Offiziell gilst du erst 3 Monate nach auslaufen eines Vertrages wieder als Neukunde, inoffiziell wird diese Regel aber derzeit nicht angewandt.
Theoretisch könntest du es so machen wie du geschrieben hast verlierst dadurch aber deine Rufnummern da du die so nicht einfach auf den neuen Vertrag portieren kannst. Und du hättest die doppelten Kosten für die 2 Monate.