TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 17.02.2019 18:54
Moin liebe Community,
schonmal danke für alle Antworten im voraus.
Erstmal ein paar Hintergrundinformation:
Ich wohnen als Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, welches ein Altbau ist. Momentan beziehen wir einen Telekom Magenta M Vertrag (50.000er DSL). Bis zu uns in den allgemeinen Keller liegen moderne Leitungen von Vodafone KD, weswegen an unserer Adresse laut Verfügbarkeitscheck bis zu 500 M/Bits über Kabel möglich sind.
Das Problem: Innerhalb unseres Hauses (Wohne im 2. Stock) sind noch 30 Jahre alte Kupferleitungen und Kabel -(TV)- Leitungen vorhanden, welche vorläufig auch nicht modernisiert werden können. Das heißt: Moderne Leitungen bis in den Keller (max. 500 M/Bit), aber alte (Kabel-)Leitungen im Haus.
Nun stellt ich mir die Frage, ob ich bei Vodafone über Kabel wohl höhere Internetbandbreiten (z.B. 100 M/Bit) als über die 50 M/Bit DSL Leitung bei der Telekom bekommen könnte. Oder sind die alten Kabelleitungen (samt alten Antennensteckdosen) in dem Fall eher ungeeignet (Flaschenhals?)
(Nebeninfo: Mehr als 50er DSL ist bei uns aufgrund der alten Kupferleitungen im Haus natürlich auch nicht möglich, anbieterunabhängig. Insofern wäre Kabel in der Theorie meine einzige Möglichkeit auf eine höhere Geschw. als 50 M/Bit)
LG, Ole
am 17.02.2019 19:16
am 19.02.2019 17:02
Hallo ole2912,
wen wir 500 Mbit anbieten, sollten die auch ankommen. Wenn dazu noch eine separate Leitung gelegt werden muss, machen wir das. Das ist dann aber auch davon abhängig ob da der Eigentümer/Vermieter mitspielt bzw. die Kosten im Rahmen bleiben.
Was den Testzeitraum der von @DreiViertelFlo angesprochen betrifft. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist und Du die Auftragsbestätigung hast (Bestellung Online, Telefon oder Berater vor Ort), beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen. Nur innerhalb der Frist kann der Vertrag widerrufen werden. Ansonsten gelten die normalen Kündigungsfristen zum Laufzeitende.
@DreiViertelFlo, überdenke solche Aussagen künftig etwas besser, dass kann durchaus falsch verstanden werden.
Grüße
Thomas
am 19.02.2019 17:12
am 19.02.2019 20:00
@DreiViertelFlo schrieb:
In dieser *testphase * wird er ja merken ob die Geschwindigkeit ankommt oder nicht und bei niedrigerer Bandbreite dann vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Na ja, ganz so einfach mit dem "Sonderkündigungsrecht" ist das aber auch nicht. Es ist nunmal keine "Testphase" und eine solche ist auch vom Gesetz her nicht vorgesehen. Es geht ja nicht um einen Kaufvertrag, da mag das etwas anders sein.