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am 21.07.2019 20:00
am 22.07.2019 17:53
Hallo Dibrani,
als erstes sollten wir uns mal auf einen Kanal beschränken. Das macht es nicht nur Dir sondern allen leichter. Die Kündigung vom März ist eingegangen. Allerdings war die Fristsetzung nicht wirklich ausreichend mit 3 Tagen. Der Techniker der am 03.04.2019 da war hat ein loses Kabel an der Anschlussdose festgestellt und das auch behoben. Am 31.05.2019 wurde dann die Homebox vor Ort getauscht durch einen Techniker. Am 07.06.2019 haben wir dann noch die Hausanlage neu eingepegelt. Alle weiteren Entstörungen wurden von Dir abgelehnt. Also im Moment sehe ich da keinen Grund für eine Sonderkündigung. Im übrigen wäre dafür dann auch das Beschwerdemanagement zuständig. Mit den Kollegen hattest Du ja auch schon Kontakt.
Grüße
Thomas
am 22.07.2019 18:23
22.07.2019 18:25 - bearbeitet 22.07.2019 18:27
am 22.07.2019 18:30
am 22.07.2019 19:24
Dann viel Spaß mit dem Anwalt - und viel Spaß beim Geldverbrennen, wenn dieser dir auch nur mitteilt, dass du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist (Termine abgelehnt hast) und deshalb deine Kündigung unwirksam war (was bei einer Fristsetzung von 3 Tagen eh der Fall sein dürfte, da diese Frist viel zu kurz ist).
Aber den Rest wird dir dein Anwalt -natürlich gegen Geld- gerne mitteilen. Nur glaube nicht, dass VF dir deinen Anwalt bezahlen wird...
am 22.07.2019 19:31
Hallo Dibrani,
laut dem letzten Ticket war ein Termin vereinbart. Allerdings warst Du nicht vor Ort und der Zugang wurde verweigert. Das kann ich dem Auftrag entnehmen und sind erst mal Fakten die vorliegen. Jetzt hier zu unterstellen ich würde Lügen, finde ich schon recht grenzwertig. Wenn Du das über einen Anwalt klären möchtest, steht Dir das frei. In dem Fall sind wir aber so was von raus. Das Beschwerdemanagement hatte ich Dir als Ansprechpartner genannt. Mehr können wir an dieser Stelle nicht für Dich tun.
Grüße
Thomas
am 22.07.2019 19:39
am 22.07.2019 20:08
am 22.07.2019 20:26
Mit deinen Aussagen machst du dich gerade lächerlich.
Einerseits muss VF zu einer Kündigung -sofern sie wirklich handfest war- keinerlei Stellung nehmen (bezogen auf deine Mail vom 31.03.). Sie müssen diese Kündigung nur zur Kenntnis nehmen und entsprechend umsetzen - sie kann aber auch ignoriert werden, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Weiterhin:
Eine Frist von 3 Tagen reicht NICHT aus, um den gesetzlichen Anforderungen an eine Kündigung aus wichtigem Grund Rechnung zu tragen.
Außerdem:
Ein Techniker kommt nicht unangekündigt. Wenn du vorher eine Störung gemeldet hast, dann IST das der Grund - solltest du dann den Zutritt verweigern, machst du die Sache nur noch schlimmer.
Und noch was:
Mit deiner Haltung, die du hier gerade auch zeigst, wirst du -außer die Kosten immer weiter in die Höhe zu treiben- nichts erreichen. Denn solange deine Kündigung vom März nicht mal ansatzweise die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, hast du weiterhin einen bestehenden Vertrag und die regulären Kosten daraus sowie zusätzliche Kosten (Mahngebühren / Rücklastschriftgebühren / Technikergebühren bei verweigertem Zutritt, Verfahrenskosten, Anwaltsgebühren usw.) zu tragen. Aber das wird dir dein Anwalt sicherlich auch sagen - und deine Rechtschutzversicherung wird dir sicherlich auch mitteilen, dass sie in dem Fall keine Übernahme der Verfahrenskosten vornehmen wird und du auf den Kosten vollumfänglich selbst sitzen bleibst.
am 22.07.2019 20:37