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Mehrfache Abbuchungen einer unkorrekten Rechnung löst hohe Rücklastschriftgebühren aus
Lindau2012
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Hallo,
ich nutze Kabel und Internet zu immer gleichbleibenden Gebühren. Anfang jeden Monats leiste ich eine acto.Zahlung zu meiner Kundennummer.
Im Dezember 2018 bekomme ich per Mail den Hinweis auf die neue Rechnung. Sofort fällt mir ein falscher Rechnungsposten auf. Am 17.12. weise ich Vodafone telefonisch darauf hin. Überprüfung wird mir zugesagt.
Obwohl meine acto Zahlung bereits verbucht ist, wird mir dieser unkorrekte Rechnungsbetrag abgebucht. Dem widerspreche ich und wende mich per Whatsapp an Vodafone. Mir wird bestätigt, dass der Rechnungsposten falsch ist und eine Gutschrift erfolgt.
Trotzdem wurde der falsche Betrag noch mehrfach versucht abzubuchen. Wieder Wende ich mich per Whatsapp an Vodafone. Mir wird daraufhin eine Aufstellung per Mail übersandt, die dreimal sehr hohe Rücklastschriftgebühren ausweist. Ich wende mich also nun per Fax an Vodafone. Heute bekomme ich die Rückmeldung, dass Banklastschriften nicht erstattet werden.
Also so langsam hackt es da bei mir. Ich bin stocksauer, da ich nicht für die falsche Rechnung verantwortlich bin und neben viel Ärger auch noch die Kosten dafür tragen soll.
So kann doch mit einem Kunden nicht umgegangen werden! Ich bestehe nun auf eine Klärung. An wen wende ich mich namentlich als Person? Das geht so nicht weiter. Es kann doch nicht angehen, dass ich anwaltliche oder öffentliche Hilfe in Anspruch nehmen muss.
22 Antworten 22
Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Lindau2012,

 

hast Du Dir die Übersichten jetzt mal angesehen und mit Deinen Zahlungen abgeglichen? Wenn ja, konntest Du dort Unstimmigkeiten ausmachen? Sollte das so sein, lass mir das gerne auch per PN zukommen und ich prüfe das dann eingehend. Dann sollten wir auch zu einer Lösung kommen. So wie ich das bis jetzt nachvollzogen habe, passt es und es ist der bereits genannte Betrag offen.

 

Grüße

Thomas

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Lindau2012
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Lieber Thomas,
Vielen Dank für die Übersicht.

Hier ist nun das aufgezeigt, was ich von Anfang an abgleichen wollte:

Die Rücklastschriften in Höhe von jeweils 4,50 Euro am 04.12., 24.12.2018 und 16.01.2019, sowie die Rücklastschriftenpauschalen vom 26.11.2018 in Höhe von 24,49 Euro und am 16.01.2019 in Höhe von 28,99 Euro sind nur entstanden, weil die Novemberrechnung nicht korrekt war. Wäre diese Rechnung ohne den falschen Rechnungsposten gewesen, wären all diese zusätzlichen Kosten auf meinen Rechnungskonten nicht entstanden. Hätte man auf meine Monierung sofort bei Rechnungsstellung, also noch vor der Abbuchung reagiert, wäre das alles nicht passiert.

So, nun hoffe ich, lieber Thomas, dass wir das abschließend klären können.

Ganz liebe Grüße und eine angenehme Woche
Ute
Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Lindau2012,

 

ich glaube genau da liegt der Fehler. Die 24,49 Euro und die 28,99 Euro sind keine Rücklastschriftpauschalen. Das sind die eigentlichen Rechnungsbeträge mit der aufgerechneten Pauschale von 4,50 Euro. Das ergibt schon Sinn. Die Verwirrung kam erst durch das Rückrufen der Rechnung zustande. Das wäre einfacher gewesen, das zu lassen und die Klärung zu suchen. Ich bleibe dabei, die Rechnungen passen und die Pauschalen sind berechtigt. Jedoch werde ich aus Kulanz 9,- Euro ausbuchen.

 

Grüße

Thomas    

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