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am 23.10.2020 16:57
Hallo!
Ich ziehe am 01.02.2021 zu meinem Freund in die Wohnung.
Wir beide verfügen zurzeit über einen Vodafone Kabel Vertrag.
Ich habe nun über solch einen Fall schon gelesen und wollte an dieser Stelle gerne noch einmal konkret bei euch Mods anfragen: Wäre die Auflösung meines Vertrages beim Zusammenzug aus Kulanz ohne eine Ausgleichszahlung möglich, da wir ja weiterhin bei Vodafone Kunde bleiben? Ich würde mich sehr über eine kundenfreundliche Regelung freuen 🙂
Danke und viele Grüße
am 09.11.2020 15:38
Hi Molly2015,
danke für deine PN. Kurze Anmerkung: die PN dient wirklich nur zur Übermittlung der Kundendaten, das eigentliche anliegen stellst du bitte hier im Beitrag.
Ihr beide habe ja Internetverträge bei uns und in so einen Fall schickt uns einfach einer der Vertragspartner eine schriftliche Kündigung mit Angabe des Umzugstages und der Kundennummer des anderen Partners. Die Kündigung wird dann mit Umzugstag plus drei Monaten bestätigt.
Wenn es dann soweit ist, und du zu deinem Freund ziehst, brauchen wir noch den Umzugstermin von dir, damit wir die Kündigung deines Vertrages anpassen können.
Gruß
Stephan
am 09.11.2020 17:41
Hallo @Stephan
danke. Dann stelle ich hier noch einmal 1:1 die konkreten Fragen dazu, die in der PN ja enthalten waren:
1) Ein Mitforist hat es ja schon angedeutet, aber: Die eine Vertragsbeendigung ohne Ausgleichszahlung i.H.v. 3 Monatsbeiträgen, wäre offiziell nicht möglich auf Kulanz, obwohl wir am Zielort weiterhin Kabelkunden von Vodafone bleiben?
"Die Entscheidung, ob der Vertrag mit oder ohne Ausgleichszahlung beendet wird, wird vom jeweiligen Bearbeiter getroffen." Quelle
2) Der Vertrag wurde bereits schon vorsorglich zum frühestmöglichen Vertragsende (01.07.2021) gekündigt.
Kannst du/der Vodafone Service nun den Vermerk "Umzug / umzugsbedingte 3 Monatsfrist" hier noch zur Kündigung anbeifügen oder ist eine umzugsbedingte Kündigung ein ganz anderer technischer Vorgang bei euch intern, welche direkt bei der Kündigung hätte vermerkt werden müssen, d.h.: muss ich die Kündigung nun widerrufen und über dich/den Kundenservice dann neu kündigen inklusive Angabe eines Umzugstags?
3) Zeitpunkt Kündigung:
Du sagst: "...schickt uns einfach einer der Vertragspartner eine schriftliche Kündigung mit Angabe des Umzugstages und der Kundennummer des anderen Partners. Die Kündigung wird dann mit Umzugstag plus drei Monaten bestätigt."
Der Zeitpunkt wird leider nirgends geklärt. Wann denn muss ich die umzugsbedingte Kündigung rausschicken? Wenn der Umzug (Ummeldung bei Meldebehörde) erfolgt ist oder vorab bereits?
Denn: Der genaue Umzugstag ist im Vorhinein noch gar nicht bekannt (irgendwann Anfang/Mitte Januar 2021), da hängen so viele Parameter wie Nachmieter-Einzug etc. dran, dass wir dies jetzt leider noch gar nicht genau bestimmen könnten. Braucht ihr diese Information vorab denn überhaupt schon?
Ich stelle mir den Vorgang bei euch jetzt einfach mal so vor: Als Nachweis gilt die Ummeldebescheinigung der Meldebehörde (o.Ä. s. Umzug FAQ), welche ich nachträglich dann mit Bezug auf die bereits als "Umzug-vermerkte Kündigung (siehe Frage 3)" einreiche und die Kündigung dann mittels dieses Nachweises auf den Meldebescheinigungstag + x Monate rückdatiert wird?
Falls dies nicht korrekt ist, bitte ich um eine kurze Richtigstellung, damit ich weiß, wie das Prozedere im Detail genau abläuft. Die Umzug-FAQ ist da leider etwas schwammig, wann zeitlich etwas einzureichen ist.
4) Und: Was wäre denn der Unterschied gewesen, würde ich nun den Weg über den Umzugsservice wählen (am Zielort ist ja bereits ein VF Kabel-Vertrag geschaltet und der Umzug meines Vertrags würde dann ja nicht funktionieren). Würde man hier zeitlich schneller auf das gleiche Ergebnis kommen?
am 09.11.2020 17:55
Hallo @Molly2015
bei 1.) geht es um DSL, da läuft einiges anders
bei 2) Widerrufen musst du nichts
bei 3) Kündigen auf jeden Fall vor dem Umzug, denn andernfalls beginnt die Drei-Monats-Frist erst mit Eingang der Kündigung. Evtl. wird die Meldebestätigung nachgefordert.
bei 4) In einer Wohnung können technisch gesehen problemlos mehrere Anschlüsse schalten. Das ist eben auch ein Unterschied zu DSL, wo es, wenn überhaupt, mit Aufwand verbunden ist. Und was das "schneller" angeht, da ändert auch der Umzugsauftrag nichts.
Und wie schon geschrieben: Rein rechtlich betrachtet, ist diese Regelung von VF eine reine Kulanzsache. Anspruch darauf hat man per se nicht.
am 10.11.2020 10:58
Hallo, danke für die Antworten!
Ich hatte Frage 2) explizit noch einmal gestellt, weil wir schon vor einiger Zeit den Vertrag gekündigt hatten, jedoch OHNE Hinweis auf einen Umzug.
Deshalb meine Frage, ob ich diese Kündigung widerrufen und neu aussprechen muss, dann mit Hinweis auf Umzug + Umzugstag, wie @Stephan erklärt hatte.
Eventuell ist dieser Umstand untergegangen in meinem Text bisher.
Falls ich das so machen muss (Kündigung widerrufen), hoffe ich, dass der Service nicht eine neue Vertragslaufzeit setzt, sondern der Vertrag wie gehabt bis 07.2020 weiterlaufen würde - wäre doch auch so oder?
Ich habe da mit dem Service außerhalb des Forums leider keine gute Erfahrungen gemacht, daher frage ich noch einmal niet- und nagelfest nach 🙂
am 10.11.2020 12:08
@Molly2015 Die ordentliche Kündigung zu 07/21 hat mit dieser Sache nichts zu tun, lass das einfach mal so stehen.
Ich würde jetzt über das Kontaktformular VF vom Umzug in Kenntnis setzen und auch, dass du zu einem VF-Vertragspartner ziehst. Dazu die Angaben, die @Stephan schon aufgezählt. Kurz und knapp halten, einfach übersichtlich die Fakten aufzählen und kein drumherum. Dann abwarten, welche Antwort kommt. Dauert es zu lang, kannst du ja hier nochmal Hilfe suchen. Evtl. meldet sich aber auch Stephan nochmal und übernimmt die Sache. Das wird schon!
am 11.11.2020 15:10
Hi Molly2015,
die Kündigung muss nur für den Vertrag widerrufen werden, den ihr dann auch wirklich behalten wollt. Da du zu deinem Freund ziehst, nehme ich mal an, dass sein Vertrag weiter geführt werden soll.
Ich bzw. meine Kollegen brauchen von dir nur die Info, wann du selber umziehst. Wir passen dann deine Kündigung an. Gib uns da einfach Bescheid.
Gruß
Stephan
08.02.2021 15:10 - bearbeitet 08.02.2021 15:16
Hallo @Stephan ,
der besagte Umzug ist erfolgt (am 31.12.2020).
Daraufhin meldet ich mich direkt nach dem Termin beim Bürgeramt (Ummeldung der Wohnung) bei dem Vodafone Kundenservice inkl. Scan meiner neu ausgestellten Meldebescheinigung. Der Termin vom Meldeamt wurde bereits in 2020 terminiert und konnte aufgrund Corona nicht früher Anfang Januar stattfinden.
Doch der Service "lässt" echt tief blicken. Anbei der komplette Emailverlauf anonymisiert.
Meine Email vom 20.01.2021:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meines Umzugs (Zusammenzug zweier Haushalte) und des im nachfolgenden Link beschriebenen Szenarios Nr. 3, möchte ich mein Vertragsende vorziehen:
https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-DSL/Umzug-Tipps-amp-Tricks/td-p/1232564
Eine ordentliche Kündigung zum 07.2021 ist bereits im Vorfeld schon erfolgt.
Laut Vodafone Kundenservice im offiziellen Vodafone Forum sollte ich mich daraufhin ab Erhalt der neuen Meldebescheinigung nach erfolgtem Umzug bei Ihnen melden.
Ich ziehe dabei zu einem anderen Vodafone Kunden mit Kabel-Internet-Vertrag. Aufgrund dessen, dass wir Vodafone als Kunden treu erhalten bleiben, hoffen wir, dass der Vertrag ohne eine Ausgleichszahlung beendet werden kann.
Nachfolgend die Kundendaten:
Kündigung Vertrag von mir:
Name: xxxxxxxxxxxx
Adresse: xxxxxxxxxxxx
Geburtsdatum: xxxxxxxxxxxx
Kundennummer: xxxxxxxxxxxx
Umzug zu meinem Freund mit folgendem Vertrag:
Name: yyyyyyyyyyyyyyyyy
Adresse: yyyyyyyyyyyyyyyyy
Geburtsdatum: yyyyyyyyyyyyyyyyy
Kundennummer: yyyyyyyyyyyyyyyyy
Bitte bestätigen Sie das neue Vertragsende schriftlich.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxxx
Kommentar: Das Ummeldedatum (31.12.2020) ist der beigefügten Meldebescheinigung problemlos zu entnehmen gewesen. Das Vertragsende hätte somit auf den 31.03.2021 ausgestellt werden müssen.
Da das Prozedere ja auch in den FAQs von Vodafone hier im Forum angepinnt ist und es ein absoluter Standard-Servicefall zu sein, bin ich nicht von Schwierigkeiten ausgegangen. Aber man wird immer wieder bei VF eines besseren belehrt.
Antwort vom 22.01.2020:
Ticketnummer T20210121037ES010Z68152036
xxxxxxxxxx
Am 22.01.2021 auch gleich noch eine Antwort:
Daraufhin kam keine Antwort mehr.
Es wurde am 27.01.2021 noch einmal an die Beantwortung dieses o.g. letzten Schreibens erinnert.
Eine systemseitige Email kam dann am 28.01.2021:
Liebe xxxxxxxxxxx,
heute bekommen Sie Ihre Kündigungsbestätigung. Lesen Sie sie bitte sorgfältig durch. Weitere Infos zur Kündigung finden Sie hier.
Kommentar: Kommentarlos erhält man vom Vodafone Support das gleiche Schreiben (Kündigungsdatum zum 20.04.2021) noch einmal! Und ab hier wurde es uns nun zu bunt!
Meine Antwort vom 28.01.2021:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte daher hier um eine Klärung bitten. Und was an der ursprünglichen Anfrage so schwierig zu verstehen war! Ansonsten liefert doch bitte im FAQ direkt ein Template mit, das der Service auch zu verstehen mag - eventuell in einfacher Sprache.
am 15.02.2021 16:16
*push*
Ich hoffe, hier ist nun nicht plötzlich auch Serviceende.
am 16.02.2021 18:34
Hallo Molly2015,
es ist tatsächlich vorher keine Kündigung eingegangen. Weist Du noch wo Du sie hingeschickt hast?
Grüße
Thomas
am 16.02.2021 20:26
Hallo @Thomas ,
also wenn ich bei mir in "Meine Dokumente" sehe, sehe ich im Mai 2020 eine Kündigungsbestätigung vom 21. Mai 2020 mit Vertragsende zum "1. Juli 2021". Wie ich die Kündigung damals eingereicht habe, weiß ich nicht mehr.
Wieso kannst du diese denn nicht sehen?