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Lösung
am 16.05.2021 11:50 - zuletzt bearbeitet am 16.05.2021 14:47 von reneromann
Hallo zusammen,
Im Dezember letzten Jahres habe ich meinen abgeschlossenen Vodafone Vertrag storniert. Daraufhin habe ich das Mietgerät (FritzBox) zurück gesandt. Für mich war das Thema erledigt.
Vor ca. 2 Monaten habe ich eine Rechnung erhalten, wegen angeblich nicht zurückgeschickten Mietgeräten. Dies war nun bereits der Fall im November, als ich meinen ehemaligen Unitymedia Vertrag beendet hatte.
Daraufhin habe ich bei der ServiceHotline angerufen, wo mir der Vodafone Mitarbeiter versicherte, dass es ein Fehler war und ich keine weiteren Rechnungen erhalten werde.
Nun, vor ca. 2 Wochen erhalte ich eine Rechnung mit Mahnung, dass ich eben diese Rechnung nicht bezahlt hätte. Daraufhin habe ich ERNEUT bei der KundenHotline angerufen. Die Dame meinte Sie könne nichts unternehmen, ich soll eine Mail schreiben an "kundenservice@unitymedia.de". Dies habe ich ebenfalls am 04.05.2021 getan.
Seit dem (12 Tage) keine Antwort!
Dafür kam gestern erneut eine Mahnung per Post.
Ist das euer Ernst? Das ist mit Abstand der schlechteste Kundenservice den ich je erlebt habe. Damals bei Unitymedia war es noch um einiges besser, was auch ein Grund ist, warum ich den Vertrag bei Vodafone storniert habe.
Hier ist nun meine letzte Hoffung, dass mir jemand helfen kann und hoffentlich jemand vom Vodafone Team reagiert.
Viele Grüsse
Trochowski
Edit: Verschoben von "Vertrag > Internet, Telefon & TV über DSL" zu "Vertrag > Internet, Telefon & TV über Kabel". Bitte beim nächsten Mal auf korrekte Boardauswahl achten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 16.05.2021 14:45
@Trochowski schrieb:
Ok, interessant. Ich dachte immer, dass es hierfür die Termine vor Ort mit Technikern gibt, an denen man daheim sein soll.
Nein, nicht im Kabel-Bereich - dort ist Selbstinstallation die Regel und ein Technikerbesuch eher die Ausnahme.
Im DSL-Bereich hingegen braucht es in der Regel den Techniker, weil dort die Leitung vom Techniker vor Ort geschalten wird (sofern sie nicht vom Vorgänger noch (durch)geschalten ist).
@Trochowski schrieb:
Dh. Ich habe keine Wahl als diesen Betrag zu zahlen, obwohl ich den Vertrag in der angegebenen Widerufszeit storniert habe?
Wie gesagt - das hängt von den Rechnungspositionen ab. Sofern es sich wirklich "nur" um die anteilige Grundgebühr und eventuelle Kosten aufgrund von Mahnungen/Verzug handelt, höchstwahrscheinlich ja.
Und wie gesagt: Ein Widerruf heißt gerade bei Dienstleistungen nicht, dass nichts bezahlt werden muss.
am 16.05.2021 12:18
Nach wo hast du das Gerät zurückgeschickt -UND- ist es laut Sendungsverfolgung auch angekommen?
Bei Geschichten für UnityMedia ist dies NICHT die Adresse in Nürnberg!
am 16.05.2021 13:07
am 16.05.2021 13:09
Welcher Router wurde dir denn jetzt berechnet?
Der vom alten, im November ausgelaufenen Vertrag -oder- der vom neuen, im Dezember erstellten und danach widerrufenen Vertrag?
am 16.05.2021 13:20
am 16.05.2021 13:27
39,19 € hört sich aber nicht wie die kompletten Kosten für die FritzBox an, sondern eher für die anteiligen monatlichen Grundgebühren zwischen Aktivierung und Widerruf sowie ggfs. für eine Aktivierungsgebühr.
Denn ein Widerruf muss nicht kostenfrei sein - gerade bei Dienstleistungsverträgen wie Internet-, Telefon- oder Mobilfunkverträgen dürfen durchaus die Kosten für die erbrachten Leistungen berechnet werden.
am 16.05.2021 13:35
am 16.05.2021 13:44
Beim Kabelnetz bedarf es keiner separaten Aktivierung vor Ort - die Geräte sind automatisch "scharf" geschalten und können sofort genutzt werden, sobald sie an das Kabelnetz angeschlossen werden.
Und gerade wenn bei dir schon ein aktiver Kabelanschluss vorhanden war, funktioniert das Gerät sofort. Ob du es anschließt oder nicht, ist vollkommen egal -- ähnlich wie mit einer SIM-Karte im Mobilfunknetz.
am 16.05.2021 14:06
am 16.05.2021 14:45
@Trochowski schrieb:
Ok, interessant. Ich dachte immer, dass es hierfür die Termine vor Ort mit Technikern gibt, an denen man daheim sein soll.
Nein, nicht im Kabel-Bereich - dort ist Selbstinstallation die Regel und ein Technikerbesuch eher die Ausnahme.
Im DSL-Bereich hingegen braucht es in der Regel den Techniker, weil dort die Leitung vom Techniker vor Ort geschalten wird (sofern sie nicht vom Vorgänger noch (durch)geschalten ist).
@Trochowski schrieb:
Dh. Ich habe keine Wahl als diesen Betrag zu zahlen, obwohl ich den Vertrag in der angegebenen Widerufszeit storniert habe?
Wie gesagt - das hängt von den Rechnungspositionen ab. Sofern es sich wirklich "nur" um die anteilige Grundgebühr und eventuelle Kosten aufgrund von Mahnungen/Verzug handelt, höchstwahrscheinlich ja.
Und wie gesagt: Ein Widerruf heißt gerade bei Dienstleistungen nicht, dass nichts bezahlt werden muss.