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Lösung

Kabel Vertrag in der WG / Anschlussgebührerstattung
wegeh
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hi,

 

mein Mitbewohner wird gegen ende des Jahres ausziehen. Momentan läuft der Internet Vertrag auf seinen Namen.

Die Vertragslaufzeit endet bereits im August, sodass wir diesen Vertrag nun ordentlich gekündigt haben.

 

Ich würde nun einen neuen Vertrag auf meinen Namen abschließen (Zum Kündigungsdatum des alten Vertrags) . Laut diesem

Beitrag wird für den neuen Vertrag die Anschlussgebühr erstattet. Wie läuft das ab? Soll ich mich hier wieder melden sobald ich Kundennummer etc habe?

 

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo @wegeh,

bei dir geht es ja nicht um eine "Vertragsübernahme", da ja dein Mitbewohner ganz normal seinen Vertrag gekündigt hat. Im link geht es darum, dass ein Vertrag noch läuft.

Aber mit "Dies gilt nur für einen Kabelanschluss-Vertrag." ist gemeint, dass es sich um TV handelt. Ich denke, du wirst also keine Erstattung bekommen.

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11 Antworten 11
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo @wegeh,

bei dir geht es ja nicht um eine "Vertragsübernahme", da ja dein Mitbewohner ganz normal seinen Vertrag gekündigt hat. Im link geht es darum, dass ein Vertrag noch läuft.

Aber mit "Dies gilt nur für einen Kabelanschluss-Vertrag." ist gemeint, dass es sich um TV handelt. Ich denke, du wirst also keine Erstattung bekommen.

Naja wir könnten es ja auch zu Übermorgen machen quasi, dann wäre es eine Übernahme.

 

Ne keine Ahnung ich werd daraus noch nicht ganz schlau, vielleicht gibt es hier ja eine offizielle Info darüber

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Zu übermorgen geht nicht, weil du ja den Auszug des Mitbewohner nicht nachweisen könntest. Und wie schon geschrieben, gilt die Sache ja auch nur für TV-Verträge, du schreibst aber von Internet.

Lars
Moderator:in
Moderator:in

Hallo wegeh,

 

@Gelöschter User hat es schon richtig geschrieben. Dies gilt nur für den reinen Kabelanschluss fürs TV, nicht für Internet- und Telefon-Verträge.

 

Hast Du noch weitere Frage dazu?

 

Viele Grüße

Lars

 

 

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wegeh
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Okay.

 

Aber damit ich das richtig verstehe. Im Internet & Telefon Vertrag ist eine Vertragsübernahme / Sonderkündigung nicht möglich?

 

Sprich wenn ich jetzt einen Vertrag für die WG abschließe und innerhalb der Vertragslaufzeit ausziehe, komme ich nicht aus dem Vertrag raus?

 

Das wäre dann ja direkt das K.O Kriterium.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@wegeh Genau so ist es. Einer der wichtigsten Grundsätze unseres Rechtswesen lautet "Verträge sind einzuhalten". Bei einem Umzug nimmt man seinen Vertrag mit. Ist an der neuen Anschrift dieser nicht 1:1 verfügbar, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, beginnend mit dem Umzug.

Nachzulesen in § 46 Abs. 8 TKG.

 

Okay.

 

Ich muss gestehen es ist mir nicht verständlich, dass ein Umschreiben nicht möglich ist. Es soll ja niemand den Vertrag kündigen, er kann ja gerne bis zum Ende weiterlaufen, nur halt auf das nächste WG Mitglied. Es ist nunmal so, dass zwei Jahre in einer Studenten WG sehr lange sind. Am Ende sitzt der dumme dann auf dem Vertrag fest, den er möglicherweise nicht braucht, weil in der neuen Wohnung/WG schon ein Anschluss vorhanden ist.

 

Ich wünsche mir da eine bessere Lösung, immerhin spricht Vodafone hier mit den Kunden!!! (ja mehrere, die ganze WG) von morgen und potenziell für die kommenden Jahrzehnte.

 

1min google zeigt mir z.B. das es beim großen T ohne Probleme möglich ist den Vertragspartner zu wechseln.

Schade.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@wegeh Ob es für den Kabelanschluss nachvollziehbare Gründe gibt, die die Umschreibung verhindern, kann ich nicht sagen. Allerdings ist es auch bei Vodafone möglich DSL-verträge umzuschreiben - insofern also nichts anders als bei anderen Providern.

Lars
Moderator:in
Moderator:in

Hallo wegeh,

 

in seltenen Fällen geht auch eine Vertragsübernahme der Internet- & Telefonverträge. Das wird immer vom Fachbereich individuell geprüft, daher kann ich auch nicht sagen, geht definitiv oder geht nicht. Im Regelfall sollte es mit einer ordentlichen Begründung bei einer WG-Übernahme klappen.

 

Man muss dabei aber auch beachten, der Vertrag wird mit allen Rechten und Pflichten übernommen. Das heißt, die Laufzeit, Monatsgebühren und Kündigungsfristen bleiben erhalten.

 

Viele Grüße

Lars

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