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Lösung

Kündigungsfrist wegen Umzug ins Ausland ohne das Unitymedia dort leisten kann?
Anonym89419
Youngster
Youngster
Hallo zusammen,

Ist es nicht merkwürdig, dass ich zwar eine drei monatige Sonderkündigungsfrist habe (völlig i. O.) mir UM dann aber weitere 3 Monate berechnet ab dem Zugang der behördlichen Abmeldung? Diese kann erst ab 1 Woche vor Umzug/Auszug erlangt werden. Heißt wenn ich nun SK für Ende März geltend mache, dann zahle ich bis Ende Juni, da ich die Abmeldung in Dtschl erst kurz vorm Umzug Ende März einreichen kann? Das macht doch keinen Sinn oder. 

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
xxxJustinxxx
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo,


Früher war UM noch Kulant und man sagte, ab erst Meldung 3 Monate. Hat Unitymedia nun geändert und sagt wie laut TK Gesetzt Frühestens ab dein Umzugsdatum 3 Monate zum Monats Ende.


Obs Sinn macht oder Nicht - kann ich nicht Beurteilen, Ein Kunde hat damals vor dem Bundesgerichtshof deshalb geklagt und Verloren. Da du dich ja mit dem Vertrag gebunden hast zu Zahlen und einzuhalten. Durch deinen Umzug kann UM nichts und auch du nicht. Heiß, dass der Anbieter statt der Regulären Zahlungen an Monaten 3 Monate bekommt und du Früher aus dem Vertrag.


Mit freundlichen Gruß

Justin

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

5 Antworten 5
xxxJustinxxx
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo,


Früher war UM noch Kulant und man sagte, ab erst Meldung 3 Monate. Hat Unitymedia nun geändert und sagt wie laut TK Gesetzt Frühestens ab dein Umzugsdatum 3 Monate zum Monats Ende.


Obs Sinn macht oder Nicht - kann ich nicht Beurteilen, Ein Kunde hat damals vor dem Bundesgerichtshof deshalb geklagt und Verloren. Da du dich ja mit dem Vertrag gebunden hast zu Zahlen und einzuhalten. Durch deinen Umzug kann UM nichts und auch du nicht. Heiß, dass der Anbieter statt der Regulären Zahlungen an Monaten 3 Monate bekommt und du Früher aus dem Vertrag.


Mit freundlichen Gruß

Justin

Anonym89419
Youngster
Youngster
Trotzdem komisch, aber dank dir für die Erklärung.
VG Carsten
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Im TKG steht das sogar unter der Rubrik "Kundenschutz". 🙂

xxxJustinxxx
Giga-Genie
Giga-Genie
Aber sind wir mal erlich, wenn es das Gesetzt nicht geben würde müssten wir bis zum Ende der VLZ zahlen und ich glaub ich nehm lieber 3Monate anstatt 12 oder 17 Monate ohne nutzung
FlorianUM1
Highspeed-Klicker
Highspeed-Klicker
Vor der Gesetzesänderung war UM da sehr kulant, da kam man glaube ich mit Frist von einem Monat zum Monatsende raus. Jetzt hält man sich ans Gesetz. Leider haben es da die DSL-Anbieter auf die Spitze getrieben und eine Regulierung unausweichlich gemacht. Und leider passt sich UM dann den Regeln an.

Andererseits: Das Gesetz sieht so aus, die AGB sind entsprechend verfasst und vom Kunden akzeptiert, und es ist nun mal nicht das Problem des Providers, wenn der Kunde umzieht. Dem geht nämlich oft auch eine ganze Menge an Investment flöten - Akquisekosten, Bereitstellung (ggf. mit teure Technikereinsatz) etc.