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am 06.12.2021 17:43
Hallo,
laut My Vodafone und auf den Rechnungen ausgewiesen habe ich eine Kündigungsfrist von 30 Tagen. Vodafone hat diese auf Febraur gelegt obwohl ich im November gekündigt habe. Folgende Info habe ich von Vodafone erhalten:
Das neue Telekommunikationsgesetzes tritt erst zum 1. Dezember 2021 in Kraft. Bis dahin gelten die, in unseren AGB aufgeführten, Kündigungsfristen. Wir können sie nicht vor Inkrafttreten des EECC-Gesetzes (mit einer Frist von 30 Tagen) früher aus dem Vertrag erlassen.
Sagt das jemanden etwas ? Ich verstehe nicht warum die 30 Tage Kündigungsfrist nicht eingehalten werden wenn diese mir doch explizit in myVodafone und auf den Rechnungen ausgewiesen wird
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 06.12.2021 18:45
Das TKMoG ist aber erst ab 1.12.2021 gültig. Durch IT Umstellungsarbeiten wurden die kürzeren Fristen bereits vorher schon ausgewiesen. Bis zum 30.11.2021 waren die Kuendigungsfristen aus deiner schriftlichen Auftragsbestätigung massgeblich.
06.12.2021 17:50 - bearbeitet 06.12.2021 17:51
Du hast noch im November gekündigt - da galt noch das alte Recht. Du kannst die Kündigung zurücknehmen und dann jederzeit kündigen mit monatlicher Frist, sofern die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abgelaufen ist.
am 06.12.2021 17:55
danke aber das ergibt trotzdem keinen Sinn für mich. Dann dürfte doch nicht in my vodafone mir explizit eine Kündigungsfrist von 30 Tagen im November angezeigt werden und warum stehen die 30 Tage schon ewig auf den Rechnungen ausgewiesen. Ich werde das parallel mal bei der Bundesnetzagentur erfragen. Wie gesagt, ergibt für mich keinen Sinn
am 06.12.2021 18:01
habe vergessen zu erwähnen, die 24 Monate sind schon sehr lange um
am 06.12.2021 18:45
Das TKMoG ist aber erst ab 1.12.2021 gültig. Durch IT Umstellungsarbeiten wurden die kürzeren Fristen bereits vorher schon ausgewiesen. Bis zum 30.11.2021 waren die Kuendigungsfristen aus deiner schriftlichen Auftragsbestätigung massgeblich.
am 06.12.2021 18:51
hallo @lostin1975 die Antwort(en) von Vodafone und von @CE38 stimmen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, das auf den Rechnungen schon ewig eine Kündigungsfrist von 30 Tagen gestanden haben soll. Das hat sich erst zum 1.12. geändert. Wenn bisher ein Vertrag nach 24 Monaten nicht gekündigt wurde, verlängerte er sich zum eigentlichen Kündigungsdatum um weitere 12 Monate. Daher gehe ich davon aus, das sich dein Vertrag zum Februar 2021 automatisch wegen Nichtkündigung um ein weiteres Jahr verlängert hat. Und da die Kündigung vor dem Datum 01.12.2021 ausgesprochen wurde, besteht noch das alte Kündigungsrecht. Die Option, die dir @CE38 genannt hat, besteht aber nach wie vor.
am 06.12.2021 20:13
@haegar2609 schrieb:Ich kann mir auch nicht vorstellen, das auf den Rechnungen schon ewig eine Kündigungsfrist von 30 Tagen gestanden haben soll.
Auf meiner Rechnung für November, mit Datum 8.11., tauchte der Passus mit den 30 Tagen erstmals auf. Ist schon irgendwie verwirrend, aber es lohnt wohl kaum, dafür einen Rechtsstreit einzugehen.
Irgendwo hier hat ein Moderator geschrieben, es sei möglich, jetzt nochmal zu kündigen. Eine Künndigungsrücknahme für einen späteren Zeitpunkt scheint auch mir nicht erforderlich zu sein.