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Kündigung wegen Umzug ins Ausland
LukasV
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo zusammen,

Ich versuche jetzt schon seit mehreren Wochen meinen langjährigen Vertrag bei Unitymedia zu kündigen (Kundennummer  ***). Da ich ins Ausland (Niederlande) gezogen bin, ist eine Mitnahme des Vertrags ausgeschlossen. Ich habe wie gefordert den Umzugstermin bereits Mitte Juli mitgeteilt. Aufgrund von Corona konnte ich mich leider erst jetzt Anfang September hier anmelden. Als Beleg für meinen Umzug habe ich Unitymedia/vodafone jedoch meinen unterschriebenen Mietvertrag plus die gültige Meldungsbescheinigung zugeschickt, mit der bitte kulanterweise den Mietvertrag als Nachweis für den eigentlichen Umzugstermin zu akzeptieren.
Im Antwortschreiben wurder allerdings in keiner Weise darauf eingeganen. Nicht nur dass der Mietvertrag nicht als gültiger Nachweis für den Umzugstermin akzeptiert wird (was ich bei seit über 5 Jahren Kundentreue doch schon mal für angemessen empfinde), nein nicht mal die offizielle Meldebescheinigung reicht wohl als Nachweis für den Umzug ins Ausland aus.

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass laut der offiziellen Kündigungsbedingungen in den AGBs (Punkt 7.8 ) die Nachweispflichten erfüllt sind (es liegt eine ordentliche Kündigung vor und der Nachweis des Umzugs ist zum 1.9.2020 erbracht).

Zitat: "Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis über den Umzug (in der Regel die amtliche Meldebescheinigung) vorzulegen."

Deshalb müsste ja eigentlich davon auszugehe sein, dass der Vertrag fristgerecht zum 30.10.2020 endet.

Ich muss mich doch schon sehr wundern wie hier mit treuen, langjährigen Kunden umgegangen wird. Von Kullanz und kundenfreundlichem Verhalten ist da leider weit und breit nichts zu sehen. Ich wäre sehr froh wenn sich dafür möglichst bald endlich eine Lösung finden würde.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Lukas V***

 

*** @LukasV, persönliche Daten, gem. Forenregeln, entfernt. ***

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
xxxJustinxxx
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo,

 

Deine 3 Monatsfrist beginnt ab deinen tatsächlichen Umzug nicht ab deiner Mitteilung. 

 

Heißt, wenn du zum 01.09.2020 dich in Deutschland abgemeldet hat erfolgt die Kündigung zum 31.12.2020.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

3 Antworten 3
xxxJustinxxx
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo,

 

Deine 3 Monatsfrist beginnt ab deinen tatsächlichen Umzug nicht ab deiner Mitteilung. 

 

Heißt, wenn du zum 01.09.2020 dich in Deutschland abgemeldet hat erfolgt die Kündigung zum 31.12.2020.

Luisa
Moderator:in
Moderator:in

Hallo @LukasV ,

 

ich habe die Antwort von @xxxJustinxxx mal als richtig erklärt - kurz und knapp - so verhält sich das Sonderkündigungsrecht gemäß des Telekommunikationsgesetzes bei uns.

Wir haben bei Umzügen sehr genaue Regeln, deshalb akzeptieren wir keinen Mietvertrag auch nicht aus Kulanz. Eine Ab/Anmeldebestätigung muss uns vorliegen.

Eine Variante wäre natürlich gewesen, Deinen Nachmieter für eine Vertragsübernahme zu begeistern. Dann wäre es für Dich ein wahrscheinlich, nahtloser Übergang gewesen.

Solltest Du noch Fragen haben, antworten wir Dir gerne. Ansonsten wünsche ich Dir einen guten Start im neuen Heim 🙂

Liebe Grüße
Luisa

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Wobei es aber nicht darauf ankommt, wann der Nachweis vorgelegt wird. Entscheidend ist, wann die Kündigung vorliegt. Ist es vor dem Umzug, dann beginnt die Frist mit dem Umzug, ansonsten halt bei Eingang. Über erforderliche Nachweise könnte man sicher diskutieren, denn es ist nicht immer eine Meldebehörde vorhanden.