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Lösung
am 07.03.2019 22:54
Hallo,
Ich habe meinen Vertrag fruehzeitig gekuendigt, da ich nach Belgien umgezogen bin. Reicht es, dass ich noch drei Monate bis zur Kuendigungsfrist bezahle, oder muss ich auch noch weitere Dokumente (wie z.B. Anmeldebestaeting im neuen Wohnort) vorlegen?
am 07.03.2019 23:03
Du musst noch den Nachweis übersenden, dass du auch wirklich umgezogen bist - also z.B. die Ab- oder Ummeldebescheinigung der dt. Behörden.
Solltest du bereits vor dem Umzug die Kündigung geschickt haben -und- jetzt nur noch den Nachweis "nachsenden", so wird die Kündigung auf 3 Monate ab Umzugsdatum gesetzt, d.h. du musst 3 Monate ab dem Umzugsdatum bezahlen. Solltest du bisher noch keine Kündigung ausgesprochen haben, gelten die 3 Monate erst ab Eingang der Kündigung (nach dem Umzug).
am 11.03.2019 12:39
Hallo GiuliB.
hast Du bereits eine Kündigungsbestätigung bekommen. Falls ja, welches Datum wurde Dir den bestätigt?
Beste Grüße
Tina