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Lösung
am 06.03.2019 09:47
am 06.03.2019 20:04
Hallo esb1896,
mit dem 02.04.2019 bist Du noch gut bedient, denn eigentlich muss eine TKG-Kündigung erfolgen. Sprich, wenn Du zum 02.03.2014 umgezogen bist und an der neuen Anschrift nicht weiter versorgt werden kannst, wird der Vertrag nach dem Telekommunikationsgesetz (Umzug + 3 Monate) beendet.
Grüße
Grit