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Lösung

Kündigung mit Nachweis der Ummeldebescheinigung
AndreLeupold
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,

wir müssen von dem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen weil wir umziehen und dort Vodafone Internet nicht wie gewünscht funktioniert. Umzugsdatum ist Februar geplant aber spätestens Ende März sind wir weg. ich wollte die gerade die Kündigung zum 1.1.2019 anstoßen weil ja das Ganze noch 90 tage weiterläuft und die Gebühren auch. Von der Zeit her wären wir im gründen Bereich, drei Monate ab 01.01. ist Ende März. die Dame am Telefon sagte mit sie kann das nur anstoßen wenn sie eine Ummeldebescheinigung als Nachweis hat. Wie soll das Gehen ? Wir ziehen jetzt nicht um, und ummelden ? da haben wir Zeit und bestimmt auch andere Sachen erst mal zu tun. Laut ihrer Aussage könnte ich dann davon erst Gebrauch machen wenn ich die Ummeldebescheinigung habe... Da reden wir von April/ Mai ??? und dann laüft der Vertrag noch drei Monate mit Gebühren ? Das kann doch nicht sein.

Danke

 

8 Antworten 8
Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie

@AndreLeupold@  schrieb:

Das kann doch nicht sein.


Doch.  Kein Nachweis für die Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Vertragsbeendigung = keine vorzeitige Vertragsbeendigung.

 

Und der notwendige Nachweis ist nun mal die Ab-/Ummeldebescheinigung.  Denn behaupten kann man viel, wenn der Tag lang ist.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Du kannst erst kündigen nach dem Umzug mit ummeldebestatigung. Dann musst du auch noch 3 monate weiter zahlen. Sprich Umzug im März.. Zahlen bis Juni..
Ines75
SuperUser
SuperUser

Hallo @AndreLeupold

 

ich würde den offiziellen Weg gehen. Der ist 1. recht einfach und 2. am erfolgsversprechendsten. Dazu fülle bitte das Umzugsformular und übermittle es. Vodafone prüft, ob der Vertrag weiterlaufen kann oder nicht und merkt im Falle der Nichtversorgbarkeit bereits eine entsprechende Kündigung vor. Du bekommst auch eine Kündigungsbestätigung, allerdings, da ja noch kein Nachweis vorliegt, erst einmal zum regulären Vertragsende. Nach dem Umzug meldest du dich ja um. Ein Termin bei der Meldebehörde kann in vielen Fällen bereits vorher abgemacht werden. Von daher musst du auch nicht zwingend wochenlang warten.

 

Wichtig: Ab Umzugsdatum läuft der Vertrag noch 3 Monate weiter. Das hat der Gesetzgeber in §46 TKG absichtlich so festgelegt. 

 

So würde ich vorgehen. Das ist der sicherste Weg. 


@DreiViertelFlo@  schrieb:
Du kannst erst kündigen nach dem Umzug mit ummeldebestatigung. 

Das ist falsch!

 

Natürlich kann bereits jetzt gekündigt werden und der Nachweis wird eben nachgereicht. Bis dies erfolgt, hat die Kündigung den Status einer regulären Kündigung.

Erfolgt die Kündigung erst nach dem Umzug, also wenn man die Meldebestätigung hat, beginnt die Dreimonatsfrist erst mit Eingang der Kündigung bei VF.

 

@AndreLeupold Der Umzugstag als Fristbeginn wurde durch mehrere Gerichte bestätigt, weil das Gesetz hier unklar ist bzw. keine Aussage zum Fristbeginn macht. Keine Aufregung also, sondern Dank an den Gesetzgeber, denn sonst würdest du bis zum normalen Ende bezahlen. So hat es der Bundesgerichtshof als Recht erkannt, getreu dem bewährten Rechtsgrundsatz "Verträge sind einzuhalten"

 

Nachtrag: Der von @Ines75 aufgezeigte Weg geht natürlich auch, allerdings kannst du das halt erst machen, wenn du den Umzugstag schon kennst. 

Ob es sicherer ist oder nicht kann ich nicht beurteilen, wenn du selber kündigst, achte unbedingt darauf, dass du einen Zugangsnachweis hast. Aber bei der langen Vorlaufzeit dürfte das kein Problem sein.


@DreiViertelFlo@  schrieb:
Du kannst erst kündigen nach dem Umzug mit ummeldebestatigung.

Das stimmt so nicht, @DreiViertelFlo.  Natürlich kann der Vertrag auch jetzt schon (fristgerecht) gekündigt werden.  Nur das "Vorziehen" des Kündigungstermins ist erst nach Vorlage der Ummeldebescheinigung möglich und dann beginnt auch erst die Frist zu laufen.

 

 

 

Edit:  Ditte jeht so nich', @Díaz_de_Vivar.  Da gehe ich vor dem Antworten nur noch schnell eine rauchen und schon wird sich vorgedrängelt.  Ja pfui!

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

also gibt es keinen Weg auch wenn ich Vodafone am neuen Ort nicht mehr nutzen kann. Das habe ich bereits vorher am telefon geklärt. Unsere Verträge laufen noch bis Juni/Juli... also kann ich auch erst Kontakt aufnehmen wenn wir umgemeldet sich im Februar/März.

Ganz o.k. finde ich es nicht weil ich die Leistung nicht mehr nutzen kann , einen anderen Anbieter brauche und somit doppelt bezahle.

Die Dame am Telefon sagte mir auch dass ich dann Vodafone email nicht mehr nutzen kann... Also da auch neu anlegen und alles alte weiterleiten etc....

 


@AndreLeupold@  schrieb:

 also kann ich auch erst Kontakt aufnehmen wenn wir umgemeldet sich im Februar/März. 


Du hast die Antworten aber schon gelesen, oder 

@Ines75 schrieb, du sollst einen Umzugsauftrag stellen, @Der Ritter und ich schrieben, du kannst jetzt kündigen und die Meldebescheinigung nachreichen. Auch warum du jetzt kündigen sollst habe ich geschrieben.

Und wie schon mal gesagt: "Verträge sind einzuhalten"- dein Vertragspartner hat mit deinem Umzug nichts zu tun.

 

@Der Ritter Ines hat sich auch vorgedrängelt während ich am tippen war. Und dann hat mich die doffe forensoftware ausgeloggt, als ich auf senden klickte. Aber ich fürchte fast, man hätte sich das sparen können


@AndreLeupold@  schrieb:

Ganz o.k. finde ich es nicht weil ich die Leistung nicht mehr nutzen kann , einen anderen Anbieter brauche und somit doppelt bezahle.

 


Klar, schon verständlich. Andererseits hat der Gesetzgeber eben auch berücksichtigt, dass den Anbietern fest einkalkulierte Einnahmen wegfallen. Denn der Vertragspartner kann nichts für einen Umzug. Vor dem Gesetz mit der 3-Monats-Frist gab es Anbieter, die sich die volle Laufzeit bezahlen ließen. Selbst wenn diese noch 12 oder 18 Monate ging. Von daher denke ich, die 3 Monate sind nicht schön, aber irgendwie zu verkraften.