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Lösung
am 26.07.2020 10:34
Hallo zusammen,
ich bin seit 8 Jahren Kunde bei KD-Vodafone und habe einen Internet & Phone 100 Kabel Vertrag.
Nun bin ich vor kurzem umgezogen zu meiner Partnerin, die bereits einen Internetvertrag (allerdings über DSL/Telefonanschluss) besitzt. Aus diesem Grund wollte ich meinen Vertrag kündigen, da in meiner neuen Wohnung ja die gebotene Leistung bereits besteht. Nun durfte ich nach Telefonaten und Briefverkehr mit dem Beschwerdemanagement feststellen, dass es bei Vodafone wohl keine Kulanz für treue Kunden gibt und ich meinen Vertrag aussetzen soll bis zum regulären Kundigüngstermin, da ich ja einen Kabelvertrag besitze und diesen auch in der neuen Wohnung in Anspruch nehmen kann.
Zusätzlich wurde mir auch noch eine Servicegebühr eingezogen, obwohl ich an der neuen Adresse den Vertrag nicht in Anspruch nehme.
Ich bin einfach maßlos enttäuscht von dem Umgang seitens Vodafone mit langjährigen Stammkunden. Auch wenn Vodafone hier wohl im Recht ist, fehlt aus meiner Sicht einfach das nötige Fingerspitzengefühl für die Situation. Falls es hier kein zu keinem Entgegenkommen seitens Vodafone kommt, werde ich wohl nie wieder Vodafone als möglichen Provider in Betracht ziehen. Ich rate daher allen lesenden: Finger weg von Vodafone und Verträge direkt kündigen, um gar nicht erst in eine derartige Situatiuon zu kommen.
Mfg
ein frustrierter Kunde
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 27.07.2020 11:25
Vielen Dank @ehrjoe ! Du triffst es auf den Punkt.
Ich hätte noch eine theoretische Frage:
Lässt sich ein Kabel Vertrag in einen DSL Vertrag ändern? Entstehen Kosten? Entsteht ein Neuvertrag?
am 27.07.2020 11:58
Ein DSL Vertrag macht doch garkeinen Sinn, da die DSL Leitung doch bereits vergeben ist? Dann würden ja Theoretisch 2 DSL Verträge laufen über einen Anschluss, was dann wiederrum nicht möglich ist.
Du kannst nur den Kabel Anschluss nutzen da dieser unabhängig vom DSL anschluss ist.
27.07.2020 12:11 - bearbeitet 27.07.2020 12:11
@xxxJustinxxx Deswegen das Wort "theoretisch".
am 27.07.2020 12:13
@ehrjoe schrieb:Dieses TKO Gesetz hilft nur dem Unternehmen.
Es wurde hier geschrieben Verträge sind einzuhalten. Was ist mit den vielen Störungen und Probleme der Kunden wenn VF die Verträge nicht einhalten kann.
1.) Ohne diese Rechtsnorm gäbe es nichtmal die dreimonatige Kündigungsfrist, sondern dann müsste der Kunde bis zum regulären Vertragsende bezahlen. Steht aber alles schon hier im thread (auch wenn es der eine oder andere lächerlich findet)
2.) Ist der Kunde nicht wehrlos, wenn VF nicht vertragsgemäß handelt. Es ist doch wirklich nicht so, dass der Kunde dem Unternehmen hilf- und schutzlos ausgeliefert wäre.
am 27.07.2020 12:16
eine Umstellung auf DSL halte ich nicht für sinnvoll. Ich denke auch nicht, dass Du hier in der
Community noch Hilfe erwarten kannst. Der Moderator Lars hat bereits allen einen Dank gegeben.
Auch @reneromann hat 4X Danke für seinen Kommentar bekommen.
Ein Moderator wird sich auf Deinen Post wahrscheinlich nicht mehr melden.
Leider sind die Kommentare der anderen Kunden korrekt.
Ich würde den VF Anschluss als Zweitanschluss installieren lassen. 40€ hast Du schon bezahlt.
Vielleicht ist Dein Kabelanschluss sehr schlecht und Du kommst durch die Nichterfüllung von VF
aus dem Vertrag.
Vergess nicht die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten.
Mache bitte in Zukunft alles schriftlich, über die Hotline macht es keinen Sinn.
Alles dokumentieren Screenshots usw.
wünsche Dir alles Gute.
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 27.07.2020 13:37
Rechtsprechung bislang uneins
Während in der Vorinstanz das Landgericht München I (37 O 13495/16) noch zugunsten der Verbraucher geurteilt hatte, sah dies die Richter am OLG München, wie bereits zuvor das OLG Düsseldorf, die Rechtslage anders und urteilten zugunsten von Vodafone.
Die Argumentation der Verbraucherschützer, dass die Kunden 3 Monate für etwas bezahlen müssen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten, überzeugte die Richter nicht. Stattdessen folgten sie der Argumentation von Vodafone, dass dann, wenn ein Kündigungsrecht bereits vor dem Umzug bestünde, dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wäre. Das Gericht sah zwar durchaus, dass eine solche Situation für den Kunden misslich und das Gesetz in vielen Punkten unklar sei, entschieden dann aber doch dafür, dass dies hinzunehmen sei und die Interessen der Provider, dass durch die Sonderkündigungsregelung bei vorgetäuschten Umzügen nicht vertragliche Bindungen unterlaufen werden könnten, überwiegen
Frage: kann man einen Umzug vortäuschen? Ich weis, das Frauen einen Orgasmus vortäuschen können.
Bei Männern wird es da schon schwieriger, wir bräuchten einen Special Effekt Mann im Schlafzimmer.
Sollte es bei VF wirklich Kunden geben und den Umzug als Kündigung missbrauchen?
Passt nicht ganz zum Thema aber ist doch interessant.
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
27.07.2020 17:32 - bearbeitet 27.07.2020 17:38
@ehrjoe Also ein ganz wesentlicher Grund für beide Kammern war die Gesetzesbegründung und die Entstehungsgeschichte der Vorschrift. Nachzulesen ist das Urteil des OLG München hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-3990?hl=true
und das OLG Düsseldorf findet sich hier https://openjur.de/u/2157775.html
Vergleicht man die beiden Urteile kann keine Rede von uneiniger Rechtsprechung sein, zumindest die beiden OLG sind sich einig. Ich denke, damit ist die Frage, wann denn nun die Kündigungsfrist beginnt, endgültig geklärt.
(Zwischendrin gab es auch noch ein Kölner erstinstanzliches Urteil, das auch für die Sonderkündigung nach TKG auf den Eingang der Kündigung als Beginn der Frist abstellte)
Im übrigen ist es guter Stil und in dieser community durchaus üblich, Quellenangaben zu nennen, wenn man Texte kopiert.
am 27.07.2020 18:14
Entschuldigung, ich werde versuchen mich zu bessern.
Wenn Du noch Links über Urteile von Verträgen wünschst sehr gerne.
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 28.07.2020 17:58
Kann mir jemand noch meine oben gestellten Fragen beantworten:
Lässt sich ein Kabel Vertrag in einen DSL Vertrag ändern? Entstehen Kosten? Entsteht ein Neuvertrag?
am 28.07.2020 18:23
@GhosteeR schrieb:
Lässt sich ein Kabel Vertrag in einen DSL Vertrag ändern?
Nein, da der Kabelvertrag ja vor Ort erbracht werden kann. Der Kabelvertrag zieht so, wie er geschlossen wurde, um.
Die Option mit der Umstellung auf einen DSL-Vertrag besteht nur dann, wenn vor Ort kein Kabelvertrag möglich ist - sie ist dann aber auch nur eine Kulanzlösung, damit man eben nicht die 3 Monate Nichtverfügbarkeit bezahlen muss. Dafür ist das dann aber ein Neuvertrag mit entsprechenden Kosten für die Neuanschaltung und mit neuer Laufzeit - VF verzichtet dann aber freiwillig auf Grundgebühr für den (eigentlich noch zu bezahlenden) Kabelvertrag ab Schaltungstermin des DSLers.
@GhosteeR schrieb:
Entstehen Kosten? Entsteht ein Neuvertrag?
Ja, das wäre -sofern der Kabelvertrag nicht erfüllt werden könnte, ein Neuvertrag und es entstehen entsprechende Kosten. Hilft dir aber eh nicht weiter, weil der Kabelvertrag vor Ort erfüllt werden kann...