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Lösung

Kündigung bei Umzug verweigert trotz bestehendem Internetvertrag in der neuen Wohnung
GhosteeR
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo zusammen,

 

ich bin seit 8 Jahren Kunde bei KD-Vodafone und habe einen Internet & Phone 100 Kabel Vertrag.

Nun bin ich vor kurzem umgezogen zu meiner Partnerin, die bereits einen Internetvertrag (allerdings über DSL/Telefonanschluss) besitzt. Aus diesem Grund wollte ich meinen Vertrag kündigen, da in meiner neuen Wohnung ja die gebotene Leistung bereits besteht. Nun durfte ich nach Telefonaten und Briefverkehr mit dem Beschwerdemanagement feststellen, dass es bei Vodafone wohl keine Kulanz für treue Kunden gibt und ich meinen Vertrag aussetzen soll bis zum regulären Kundigüngstermin, da ich ja einen Kabelvertrag besitze und diesen auch in der neuen Wohnung in Anspruch nehmen kann.

 

Zusätzlich wurde mir auch noch eine Servicegebühr eingezogen, obwohl ich an der neuen Adresse den Vertrag nicht in Anspruch nehme.

 

Ich bin einfach maßlos enttäuscht von dem Umgang seitens Vodafone mit langjährigen Stammkunden. Auch wenn Vodafone hier wohl im Recht ist, fehlt aus meiner Sicht einfach das nötige Fingerspitzengefühl für die Situation. Falls es hier kein zu keinem Entgegenkommen seitens Vodafone kommt, werde ich wohl nie wieder Vodafone als möglichen Provider in Betracht ziehen. Ich rate daher allen lesenden: Finger weg von Vodafone und Verträge direkt kündigen, um gar nicht erst in eine derartige Situatiuon zu kommen.

 

Mfg

ein frustrierter Kunde

30 Antworten 30

@GhosteeR  schrieb:

Ja, es ist ein anderer Anbieter, der die Wohnung bereits versorgt.

 

Es geht mir hier nicht um Recht sondern um Kulanz und Sinnhaftigkeit des Rechts. Ich verstehe nicht wie man die Regelung in diesem Zusammenhang für sinnvoll erhalten kann.


Vodafone hat da vollkommen recht das der Anschluss nicht gekündigt werden kann. Musst du dich leider mit abfinden.

 

Schönes Wochenende noch


@GhosteeR  schrieb:

Ja, es ist ein anderer Anbieter, der die Wohnung bereits versorgt.

 

Es geht mir hier nicht um Recht sondern um Kulanz und Sinnhaftigkeit des Rechts. Ich verstehe nicht wie man die Regelung in diesem Zusammenhang für sinnvoll erhalten kann.


Dann darfst du dich beim BGH bedanken, der genau diese Auslegung mit seinem Urteil aus 2010 (Az. III ZR 57/10) bekräftigt hat.

 

Du hast einen Vertrag mit einer gewissen Laufzeit geschlossen - dies hast du aus freien Stücken gemacht, obwohl du auch Verträge mit kürzerer Laufzeit hättest abschließen können [und ja, die gibt es]. Da ein Umzug alleine in deinen Einflussbereich fällt und der Provider nichts dafür kann, bist du weiterhin an den Vertrag gebunden, wie du ihn selbst geschlossen hast.

Der Gesetzgeber hat hier zwar 2014 nachgesteuert und für den Fall der (technischen) Nichtverfügbarkeit am neuen Ort dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt - aber wirklich nur für genau diesen Fall. In dem Moment, wo der Vertrag technisch am neuen Standort realisiert werden kann, zieht der Vertrag mit bestehender Laufzeit an die neue Adresse um - ein Sonderkündigungsrecht existiert NICHT, sondern der Vertrag ist, so wie er geschlossen wurde, weiterhin von beiden Seiten an der neuen Adresse einzuhalten.

 

Heißt für Vodafone: Sie müssen an der neuen Adresse liefern - heißt aber auch für dich: Du musst an der neuen Adresse zahlen (und zwar egal, ob du die Dienstleistung nutzt oder nicht).


@reneromann  schrieb:

Dann darfst du dich beim BGH bedanken, der genau diese Auslegung mit seinem Urteil aus 2010 (Az. III ZR 57/10) bekräftigt hat.


Obwohl der BGH seinerzeit auch viel Kritik einstecken musste finde ich, dass ihm tatsächlich Dank gebührt. Dieses Urteil hat den Rechtsgrundsatz "Verträge sind einzuhalten" massiv gestärkt. Der BGH hat damit auch eindeutig zu erkennen gegeben, dass, unabhängig vom damals verhandeltem Saachverhalt, dieser Grundsatz wirklich elementarer Bestandteil unseres Vertragsrechts ist und bleibt.

Zur Ergänzung vielleicht noch: Im verhandeltem Fall ging es um einen Umzug an eine Anschrift, die der Provider nicht mal versorgen konnte. Also hat der Kunde für die restliche Laufzeit für etwas bezahlt, was er, anders als der TE, überhaupt nicht in Anspruch nehmen konnte. Wer nachlesen will: https://lexetius.com/2010,7096

Gelöschter User
Nicht anwendbar

So langsam wird es lächerlich.

Die zitierten Urteile haben mit dem Istzustand nur in so weit was zu tun, als dass danach aufgrund dieses Urteils TKG §46 eingeführt wurde, das bis heute gilt.

 

 

Urteile hin oder her, aus dem Vertrag kommt er nicht raus, wenn am neuen Standort, Kabel verfügbar ist. Egal ob da schon ein DSL Vertrag besteht. Da kann er dann nur fristgerecht kündigen.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

Das ist halt der Unterschied zwischen DSL und Kabel. Hätte er jetzt einen Red I&P DSL Vertrag gehabt, hätte er nicht versorgt werden können, weil höchstwahrscheinlich kein freier Port vorhanden gewesen wäre und wäre dann nach §46 TKG mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende nach Umzug aus dem Vertrag rausgekommen.

 

Diese Einschränkung greift aber nunmal bei Internet über TV-Kabel nicht. Da sind auch in einer einzigen Wohnung beliebig viele Internet-Verträge möglich.

@Gelöschter User Ich kann nicht erkennen, was hier lächerlich sein soll. @reneromann hat dem TE klar gemacht, warum und weshalb es nunmal so ist, dass er an den Vertrag gebunden bleibt. Ich habe mir erlaubt, ein wenig mehr dazu zu schreiben. Im übrigen wurde auf Grund dieses Urteils § 46 TKG nicht "eingeführt", sondern ab 10.05.2012 modifiziert. Aber das ist alles OT und @Kurtler hat es kurz und prägnant nochmal wiederholt: "Verträge sind einzuhalten", weil weder § 46 TKG noch ein anderer "wichtiger Grund" vorliegt, der eine vorzeitige Kündigung rechtfertigte. Dass der TE in seiner persönlichen Situation dies nicht "sinnvoll" findet, kann ich schon verstehen, ändert aber nichts. 

@Torsten 

 

Und selbst wenn noch ein Port frei wäre, hätte er den Vertrag kündigen können, da zwei DSL-Anschlüsse an einer Adresse im Gegensatz zu einem Kabelanschluss nicht möglich sind.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

Kommt drauf an, bei Mehrfamilienhäusern gibts auch mehr als einen Anschluss 😉 Und Business-Anschlüsse können ja auch bei DSL parallel zu PK-Anschlüssen geschaltet werden. Aber das wird zu sehr OT.

Hallo zusammen, freut mich ein paar Ex UM-lern zu treffen,

@GhosteeRman sollte immer erst umziehen wenn der Vertrag bei VF ausgelaufen ist (sollte ein Scherz sein).

Die Problematik und der damit verbundenen außerordentlichen Kündigung war schon immer ein Thema.

Ich bin der Meinung, dass eine Kündigung bei einem Umzug immer nach 3 Monaten Kündigungsfrist gewährt werden muss. Egal ob am neuen Wohnort der Vertrag weitergeführt werden kann, oder nicht.

Dieses TKO Gesetz hilft nur dem Unternehmen.

Es wurde hier geschrieben Verträge sind einzuhalten. Was ist mit den vielen Störungen und Probleme der Kunden wenn VF die Verträge nicht einhalten kann. Wie immer gibt es zwei Seiten.

Ich habe eine Option auf eine altengerechte Wohnung. Wann ich umziehen kann, ist unbestimmt.

Meine Reaktion auf dieses Thema und anderen Problemen: Ursache und Wirkung..

Ich habe meinen I-Net Vertrag ordentlich gekündigt zu 31.07.2020.

@DreiViertelFloeine Umzugspauschale werde ich natürlich auch entrichten.

Die Möbelpacker bekommen ein gutes Trinkgeld.

 

 

 

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team