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Lösung
am 26.07.2020 10:34
Hallo zusammen,
ich bin seit 8 Jahren Kunde bei KD-Vodafone und habe einen Internet & Phone 100 Kabel Vertrag.
Nun bin ich vor kurzem umgezogen zu meiner Partnerin, die bereits einen Internetvertrag (allerdings über DSL/Telefonanschluss) besitzt. Aus diesem Grund wollte ich meinen Vertrag kündigen, da in meiner neuen Wohnung ja die gebotene Leistung bereits besteht. Nun durfte ich nach Telefonaten und Briefverkehr mit dem Beschwerdemanagement feststellen, dass es bei Vodafone wohl keine Kulanz für treue Kunden gibt und ich meinen Vertrag aussetzen soll bis zum regulären Kundigüngstermin, da ich ja einen Kabelvertrag besitze und diesen auch in der neuen Wohnung in Anspruch nehmen kann.
Zusätzlich wurde mir auch noch eine Servicegebühr eingezogen, obwohl ich an der neuen Adresse den Vertrag nicht in Anspruch nehme.
Ich bin einfach maßlos enttäuscht von dem Umgang seitens Vodafone mit langjährigen Stammkunden. Auch wenn Vodafone hier wohl im Recht ist, fehlt aus meiner Sicht einfach das nötige Fingerspitzengefühl für die Situation. Falls es hier kein zu keinem Entgegenkommen seitens Vodafone kommt, werde ich wohl nie wieder Vodafone als möglichen Provider in Betracht ziehen. Ich rate daher allen lesenden: Finger weg von Vodafone und Verträge direkt kündigen, um gar nicht erst in eine derartige Situatiuon zu kommen.
Mfg
ein frustrierter Kunde
Gelöst! Gehe zu Lösung.
29.07.2020 20:16 - bearbeitet 29.07.2020 20:17
Hallo GhosteeR
falls es Dich noch interessiert: Du hast in Deinem Fall kein vorzeitiges Kündigungsrecht, tut mir leid.
Ist der Anschluss an der neuen Adresse technisch möglich, zieht der Vertrag mit um. Gekündigt werden kann dann nur zum regulären Laufzeitende. Eine Umwandlung in einen DSL-Vertrag findet nicht statt.
An alle anderen: schön, dass ihr hier so rege mitmacht, aber es wäre noch schöner, naäher am Anliegen des TE zu bleiben. Was hier z.T. mit abgelassen wurde, hatte leider nicht mehr viel mit dem eigentlichen Anliegen des TE zu tun.
Für Fragen, Diskussionen und Hobby-Juristen aller Art gibt es auch die entsprechenden Fach-Foren. Dort könnt Ihr Euch gerne an den Feinheiten des Gesetztes austoben. Hier in diesem Forum findet keine Rechtsberatung statt.
Damit es hier nicht weiter ausufert, mache ich an dieser Stelle auch den Beitrag zu.
Gruß
Stephan
am 26.07.2020 10:54
Mal umgekehrt: würde der Provider deiner Freundin den Vertrag kündigen, weil du mit einem anderen Provider kommst?
Wie kommt ihr immer auf die Idee, dass irgendeine Firma "kundenorientiert" arbeitet, wenn es um ihr heiligstes, den Umsatz, geht?
Wenn deine Freundin zufällig Kabel hätte, wäre die "Kundenorientierung" schon gegeben.
Der höherwertige Vertrag läuft weiter, obwohl das technisch nicht nötig wäre. Aber da geht der Umsatz halt nicht auf 0,00€ zurück.
am 26.07.2020 11:11
Es besteht KEIN Anrecht darauf das der Vertrag gekündigt wird wenn dort schon ein internet Vertrag besteht. Wenn Kabel verfügbar ist zieht dieser ohne wenn und aber mit um.
Handelt es sich um ein Vodafone dsl Anschluss oder von einen andere Anbieter?
am 26.07.2020 11:28
Komisch, dass es bei Strom- und Gasverträgen reibungslos funktioniert. Offensichtlich nutzt man hier einfach die technischen Möglichkeiten aus, da die meisten Haushalte wohl Kabel- und Telefonanschluss besitzen.
am 26.07.2020 11:35
Grundsätzlich sind Vertraege einzuhalten. Die gebuchte Dienstleistung kann auch an neuen Wohnort zur Verfuegung gestellt werden. Kulanz gibt es bei gleichen Anbieter und gleicher Technologie.
Du wirst auch andere Vertraege durch eine Partnerschaft nicht los. Du kannst keinen Leasingvertrag fuer ein Auto kündigen, weil deine Partnerin bereits ein Auto hat.
In Zeiten von Home Office werden von vielen Kunden mittlerweile zur Ausfallsicherung beide Anschlusstechnologien Kabel-Internet und (V)DSL benutzt. Bei aller Verärgerung sehe auch die Vorteile.
am 26.07.2020 11:45
Der Vergleich ist leider total sinnlos.
Es geht hier um eine Dienstleistung, die für gewöhnlich einmal pro Haushalt in Anspruch genommen wird. Ich würde ja gerne mal eine Statistik der Haushalte mit Internetvertrag über Kabel und Internetvertrag via Telefonanschluss sehen.
Wie ist denn hier die Meinung bezüglich der Servicegebühr, die erhoben wird, obwohl ich die Leistung nicht in Anspruch nehme und auch keinen Techniker oder sonstiges vor Ort hatte?
am 26.07.2020 11:51
Bei Strom kann nur einer über den Zähler abrechnen, bei Kabel Internet und DSL kann man ohne Probleme zwei getrennte Verträge haben. Da sist alle slegitim und rechtens. Du hast ein Vertrag abgeschlossen der erfüllt werden muss.
Also ist es ein anderer DSL anbieter der in der Wohnung ist?
Die 40euro fallen auch an wenn KEIN Techniker kommen muss.. Das ist die pauschale für den Umzug. Wenn ein Techniker notwendig ist, kommt der das ist in dem Preis enthalten.
am 26.07.2020 11:55
Umzug samt Gebühr ist Bestandteil deines Vertrages und damit berechtigt.
Die nichtnutzung ist deine Entscheidung.
am 26.07.2020 12:19
Ja, es ist ein anderer Anbieter, der die Wohnung bereits versorgt.
Es geht mir hier nicht um Recht sondern um Kulanz und Sinnhaftigkeit des Rechts. Ich verstehe nicht wie man die Regelung in diesem Zusammenhang für sinnvoll erhalten kann.
am 26.07.2020 12:22
@GhosteeR schrieb:Der Vergleich ist leider total sinnlos.
Es geht hier um eine Dienstleistung, die für gewöhnlich einmal pro Haushalt in Anspruch genommen wird. Ich würde ja gerne mal eine Statistik der Haushalte mit Internetvertrag über Kabel und Internetvertrag via Telefonanschluss sehen.
Das Vertragsrecht kennt keine Definition "von gewoehnlich". Es gibt Menschen, die haben mehrere Handyvertraege - gewöhnlich oder nicht ? Du kannst mehrere Wohnungen mieten - gewöhnlich oder nicht ?
Du kannst SatellitenTV mit HD+, DVB-T2 mit privaten Sendern, lineares Fernsehen über IPTV und digitales Kabelfernsehen mit HD gleichzeitig abonnieren - gewöhnlich oder nicht ?
Die Zahl von Haushalten mit zwei Internetanschluessen (Kabel-Internet und (V)DSL ist in den letzten Monaten erheblich gestiegen. Dies liegt sicherlich auch an den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei HomeOffice.
Es gebe im Vertragsrecht eine riesige Unsicherheit, wenn erst ein Gericht ueber "gewöhnlich oder nicht" entscheiden muesste. Das Vertragsrisiko, ob in deiner Lebenswelt etwas "gewöhnlich" ist, wuerde einseitig bei der anderen Vertragspartei abgeladen.