abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Kündigung angeblich nie erhalten - Stellungnahme gesucht
Stivikivi
Digitalisierer
Digitalisierer

Hallo,

 

die Frage ist nicht für mich sondern für meine Freundin.

 

Wir sind im April diesen Jahres zusammengezogen. An ihrer alten Adresse hatte Sie einen laufenden Kabel Deutschland Vertrag laufen. Mit Umzug sofern an der neuen Adresse die Leistung nicht bezogen werden kann greift hier ein Sonderkündigungsrecht.

 

Meine Freundin hat im Februar 2019 den Umzug bereits mitgeteilt und von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht. Diese wurde einmal schriftlich postalisch verschickt und einmal im VF Shop mit einem Mitarbeiter eingestellt. Dieser sagte aber dazu, dass die Meldebestätigung noch notwendig wäre, diese bekommt man in der Regel aber erst nach Umzug.

 

Im April wurde diese ebenfalls an VF Kabeldeutschland übermittelt.

 

Seitdem wurden aber immer wieder Beiträge für den Kabelanschluss von VF abgebucht wie kann das sein?

 

Eine große *Unverschämtheit* ist das!. Sie schickte daraufhin eine Unterlassungserklärung ab, in der auch die Einzugsermächtigungsrechte VF entzogen wurden, die Forderung die zuviel gebuchten Beiträge zu erstatten und verwies nochmals auf die Kündigung im Februar 2019.

 

Daraufhin antwortete der Kundenservice, dass eine Kündigung im Februar 2019 nicht vorliegt und die Kündigung zur Mindestlaufzeit nun vorgemerkt wäre und eine Sonderkündigung bei Vorlage der Meldebestätigung nach 3 Monaten greift.

 

Ich bitte daher um Stellungnahme, da ich selbst schon Jahrelang bei VF Mobilfunk bin und solche spielchen eigentlich vom Kundendienst nicht kenne. Sollte der Fall nicht mit einem Moderator oder einem Vorgesetzten zu klären sein, behalten wir uns das Recht vor einen Rechtsanwalt mit der Sachlage zu konsultieren.

13 Antworten 13
seelo2010
SuperUser
SuperUser
Was möchtest Du denn zur Stellungnahme haben?
Welche es hier übers Forum übrigens nicht gibt.

Zu eurer Kündigen hast Du ja schon alle Informationen erhalten.
Ab dem Umzugsdatum 3 Monate, nach Übermittlung der Meldebescheinigung.
Der kleinere Tarif wird genutzt.

Dann müsste der Vertrag spätestens im Juli 2019 enden. Hat er aber nicht und es werden immer noch Beträge abgezogen. Das ist der Punkt.

Hallo @Stivikivi , das mit Juli ist dann richtig, wenn es einen Nachweis darüber gibt, dass die Kündigung im April erfolgte. Die Dreimonatsfrist beginnt mit dem Umzugstag, wenn zu diesem Zeitpunkt die Kündigung schon vorliegt. Andernfalls eben mit Eingang der Kündigung. Die postalische Kündigung im Februar erfolgte wohl mit normalem Brief? Die haben die Eigenart, dass sie bei VF schonmal verschwinden, denn es gibt einige solcher Berichte hier dazu. Wann wurde denn die "Unterlassungserklärung" (was immer das auch sein mag) abgeschickt? Möglicherweise nimmt ja VF dies als Kündigungsdatum. Tatsache ist jedenfalls, dass immer der Kündigende den Nachweis des Zugangs erbringen muss. Gibt es keinen, wird auch ein Rechtsanwalt nicht viel bringen. Und die Drohung mit einem solchen bringt ebenfalls nichts, am allerwenigsten aber hier in einem Kundenforum.

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Stivikivi,

 

ich kann Dir anbieten, dass wir uns den Sachverhalt mal anschauen. Schick mir dazu die Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und Anschrift in einer PN. Danach melde Dich wieder hier im Beitrag.

 

Grüße

Thomas

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes!

Hallo Thomas

 

die PN ist raus.

Stephan
Moderator:in
Moderator:in

Hi Stivikivi,

 

danke für die PN mit den Daten.

 

Es liegt im Kundenservice in Erfurt wirklich keine Kündigung für den Kabelvertrag Deiner Freundin aus Februar vor. Deswegen habt Ihr auch keine Kündigungsbestätigung für den Vertrag erhalten, so sonst üblich.

 

Das hat Dir unser Beschwerdemanagement auch so schon schriftlich mitgeteilt. Tut mir leid, aber da können wir nichts machen, wenn die Beschwerdeabteilung da schon dran war.

 

Gruß

Stephan

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!

Hallo

 

Die Kündigung des Internet Anschlusses wurde wie bereits mitgeteilt zeitgleich mit der Kündigung des Mobilfunkanschlusses eingereicht. Dies geschah im Vodafone Shop. Wenn bei der Weiterleitung der Kündigungen seitens Mitarbeiter ein Fehler auftritt ist der Fehler nicht am Kunden abzuwälzen.

 

Da nun nach weiteren vergeblichen Wochen keine Einigung erzielt werden konnte muss ich mich leider an die Bundesnetzagentur wenden. Über diesen Sachstand setze ich Sie hiermit in Kenntnis.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Steven Pham 

Die Kündigung im Shop ist der falsche Weg und die falsche Adresse.

 

Es steht genau drin. Wohin die Kündigung muss, per Brief an die hausadresse oder per kontatkformular.

 

Sorry was soll da die bundesnetzagentur machen, wenn du die Kündigung falsch einreichst. Das wird nichts bringen

 

Selbst wenn das ginge. Brauchst ja eine Kündigungseingangsbestatigung, hast du sowas vom Shop bekommen? Sonst kann ja jeder sagen er habe die Kündigung abgegeben

Also nochmal

 

Es wurden beide Kündigungen abgegeben. Ob das so gewünscht ist oder nicht ist mir erstmal egal.

 

Die Kündigungen wurden entgegen genommen und kurioserweise nur die Mobilfunk Kündigung bestätigt. So findet den Fehler.