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Lösung

Kündigung Umzug, Anschluss in der alten Wohnung noch nutzbar?
Real89
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Guten Tag,

 

ich habe die Suche hier im Forum sowie Google benutzt, konnte aber kein entsprechendes Thema finden.

Wenn es doch schon irgendwo stehen sollte: Mea culpa. 🙂

 

Ich bin Student und ziehe zum 15.07.2021 aus meiner Wohnung in eine WG. In meiner Wohnung wird Kabel-TV über die Betriebskosten abgerechnet und für's Internet habe ich "Red Internet & Phone 1000 Cable U" abgeschlossen. In der WG existiert bereits ein Vertrag für Kabel-Internet sowie DSL.

 

Ich gehe davon aus, dass ich nicht rechtzeitig zum 15.07.2021 einen Nachmieter für meine Wohnung finden werde und vielleicht sogar gar nicht innerhalb der gesetzlichen 3-monatigen Kündigungsfrist.

 

Wenn ich Vodafone nun mitteile, dass ich ab dem 15.07. einen neuen Wohnsitz haben werde und dies später mit der Meldebescheinigung nachweise, wird dann der Anschluss in meiner alten Wohnung sofort deaktiviert?

Ich werde ja trotz Umzug noch drei Monate weiterzahlen müssen, gem. Fristregelung im TKG.

 

Vielen Dank!

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Es geht bei Szenario 3 eher ums "handwerkliche"

Ich komme von exUnitymedia. Da mussten beide eine Einwilligung geben. Das wird bei Vodafone auch nicht anders sein. Du kannst ja nicht über den Anschluß des Mitbewohners bestimmen.

 

An der einen Dose hängt es sicher nicht. Wenn du z.B. unbedingt deinen eigenen Anschluß haben möchtest, wird halt eine weitere Dose gesetzt, an der du deinen Anschluß nutzten kannst. In vielen Familien sind alle Zimmer mit Dosen ausgestattet.

 

Deutlicher, wie ich es geschrieben habe, kann ich es nicht. Es ist durchaus möglich, dass der Anschluss noch ein paar Tage aktiv ist. Davon ausgehenen kannst du aber nicht. Wenn du den Vertrag nicht fortführen kannst, musst du den Router innerhalb kurzer Zeit zurückschicken. Wenn du den Vertrag fortführen willst, behälst du den Router und grundsätzlich ist es diesem Egal, an welcher Dose er angeschlossen ist. Das ist zwar schon wg. dem Notrufsystem nicht zulässig, funktioniert aber technisch.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

7 Antworten 7
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Primär stellt sich die Frage, ob du überhaupt aus dem Vertrag rauskommst, wenn du keinen findest, der deinen Vertrag übernimmt.

Im Unterschied zu DSL ist es bei Kabel durchaus möglich, mehrere Anschlüsse in einer Wohnung zu haben.

Details zu den Ausnahmen kannst du hier nachlesen:

https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-Kabel/Au%C3%9Ferordentliche-K%C3%BCndigun...

 

Die Abstellung des Vertrags und gleichzeitig die 3 Monate beginnen zu laufen, nachdem du den Umzug nachgewiesen hast.

Und bei Kabel wird auch nicht der Anschluss selbst deaktiviert, sondern es wird nur die Freischaltung des Endgeräts aufgehoben. Der Vertrag hängt nicht an der Kabeldose in der WG, sondern alleinig am daran angeschlossenen Endgerät.

 

Wenn also ein anderer WG-Bewohner seinen eigenen Vertrag abschließt und sein Endgerät anschließt, wird an der gleichen Anschlussdose auch nur "seine" Bandbreite erreicht/angezeigt.

 

Ansonsten muss der Umzug entsprechend nachgewiesen werden, z.B. über eine Ummeldebescheinigung. Und sofern an der neuen Adresse ein Kabelanschluss möglich ist, zieht der Vertrag auch ohne Wenn und Aber mit dir um - egal ob dort schon ein anderer Internetanschluss vorhanden ist oder nicht.

Danke für Eure schnellen Antworten.

 

@Gelöschter User 

 

Mein Szenario deckt sich doch mit dem Szenario 3 in dem von dir verlinkten Thread, oder übersehe ich da was?

 

@reneromann 

 

Das verstehe ich nicht ganz.

 

In der WG gibts nur eine Kabeldose. Es existiert bereits ein Vertrag mit Vodafone und die Leistung ist wesentlich schlechter, als in meinem bisherigen Tarif. Da wir nur ein Endgerät installieren können, kann VF ja schlecht zwei Mal abkassieren?!

 

Dort hinziehen werde ich zum 15.07.21 und werde mich selbstverständlich dort amtlich anmelden.

 

M.E. steht deine Aussage auch im Widerspruch zu der Antwort (Szenario 3) in dem Link von @Gelöschter User .

 

Meine eigentliche Frage ist, ob VF das Endgerät deaktiviert, wenn ich zum 15.07.21 meinen Wohnsitz ändere.

Hintergrund ist, dass ich sicher nochmal in meiner bisherigen Wohnung bin, da ich wie oben geschildert nicht davon ausgehe, dass ich sie vor Ablauf der Kündigungsfrist weitervermietet bekomme (Wunder geschehen) und dort diverse Arbeiten erledige.

Da ich das Produkt ja weiter bezahle, möchte ich gerne auch die Leistung in Anspruch nehmen können.

 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Es geht bei Szenario 3 eher ums "handwerkliche"

Ich komme von exUnitymedia. Da mussten beide eine Einwilligung geben. Das wird bei Vodafone auch nicht anders sein. Du kannst ja nicht über den Anschluß des Mitbewohners bestimmen.

 

An der einen Dose hängt es sicher nicht. Wenn du z.B. unbedingt deinen eigenen Anschluß haben möchtest, wird halt eine weitere Dose gesetzt, an der du deinen Anschluß nutzten kannst. In vielen Familien sind alle Zimmer mit Dosen ausgestattet.

 

Deutlicher, wie ich es geschrieben habe, kann ich es nicht. Es ist durchaus möglich, dass der Anschluss noch ein paar Tage aktiv ist. Davon ausgehenen kannst du aber nicht. Wenn du den Vertrag nicht fortführen kannst, musst du den Router innerhalb kurzer Zeit zurückschicken. Wenn du den Vertrag fortführen willst, behälst du den Router und grundsätzlich ist es diesem Egal, an welcher Dose er angeschlossen ist. Das ist zwar schon wg. dem Notrufsystem nicht zulässig, funktioniert aber technisch.

Mal ganz davon abgesehen, dass es auch Signalsplitter gibt, die hinter Multimediadosen eingesetzt werden können und damit dann auch zwei Endgeräte gleichzeitig (auf verschiedenen Verträgen) genutzt werden können...

 

Szenario 3 ist eine Kulanzregelung, kein Muss - es ist durchaus möglich, dass Vodafone hier vorschreibt, dass der größere der beiden Tarife beibehalten werden muss und/oder das eine erweiterte Abschlagszahlung (und nicht nur die 3 Monate aus dem Gesetz) bezahlt werden müssen -- denn technisch ist es ohne Weiteres möglich, mehr als einen Vertrag über eine Dose zu nutzen.

Danke für Eure Antworten.

 

Naja, natürlich ist es Kulanz, aber es wäre für VF sicher keine gute Werbung, wenn sie darauf bestehen würden.

Und nach allem was man so hört, wäre gute Eigenwerbung für das Unternehmen nicht das Schlechteste.


@Real89  schrieb:

Naja, natürlich ist es Kulanz, aber es wäre für VF sicher keine gute Werbung, wenn sie darauf bestehen würden.


Kulanz ist nichts, was man erzwingen kann...

 

Schon gar nicht, unter welchen Bedingungen Kulanz gewährt wird - also z.B. welcher der Verträge aufgehoben werden kann und/oder welche Ablösesummen für die vorzeitige Beendigung gefordert werden. Rein rechtlich steht dir keine Sonderkündigung zu - also rechne im dümmsten Fall damit, dass du für die komplette Restlaufzeit des Vertrages die Grundgebühren bezahlen musst.