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Lösung

Kündigung Rückwirkend aufgrund nicht erkanntem Fehler
WiN3R
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Moin zusammen,

Seit dem ich den Vodafone Vertrag habe gab es permanent Probleme wie Router-Neustarts, Extrem schlechte Verbindung usw. 

Es hat sich nun herausgestellt, dass schon seit knapp 2 Jahren ein Problem geherrscht hat, welches von Vodafone nie behoben wurde, weil einfach nicht genau hingeschaut wurde. Anscheinend war die ganze Zeit der sog. UFDMA Kanal aktiv, welcher verbindungsprobleme zum Hauptcontroller hatte, wodurch es zu den Verbindungsproblemen kam. 

Ich sehe hier nun eindeutig ein Sonderkündigungsrecht.

 

Meine Frage lautet: Habe ich Anspruch auf Rückzahlung (zumindest teilweise) der bezahlten Monatsbeiträge? Ich habe nicht annähernd das bekommen was mir vertraglich zusteht und es war der vierte Technicker der dieses Problem zum ersten mal identifiziert hat. Hätte man diesen Kanal von Anfang an abgeschaltet hätte ich diese ganzen Probleme nie gehabt, sodass Vodafone Schuld an der permanent schlechten Verbindung ist für die man knapp 40€ im Monat zahlt.

 

Liebe Grüße

WiN3R

 

*** @WiN3R, Beitrag von MeinVodafone, MeinKabel & E-Mail nach Kabel verschoben! ***

5 Antworten 5
Mav1976
SuperUser
SuperUser
Hi @WiN3R,

geht's um DSL oder Kabel?

Es liegt ein Kabel Anschluss vor

 

LG

@WiN3R 

Du musst schon zeitnah eine Störung melden und ein Störungsticket eröffnen. Mit angemessener Fristsetzung kannst du dann schriftlich um Behebung bitten.

WiN3R
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Ich habe aufgrund der Störung schon zahlreiche Tickets gehabt, welche relativ schnell ohne Lösung abgeschlossen wurden. 

@WiN3R 

Seit dem 1.12.2021 gibt es ja neue "Spielregeln" nach dem TKG 2021. Du solltest zunächst eine Messkampagne mit der Desktop App Breitbandmessung Vers. 3.0 per LAN an mind. 3 Tagen mit 30 Messungen durchführen. Das Protokoll sendest du dann mit angemessener Fristsetzung an Vodafone. (sofern die vertragliche Leistung nicht erbracht wird).  Nach Ablauf der Frist nochmalige Messkampagne um zu checken, ob das Problem gelöst wurde.

 

Ein rückwirkende Kündigung gibt es nicht.