Wenn du einen Anbieterwechsel mit Rufnummernportierung vorgenommen hast, läuft der alte Anschluß bis zum Stichtag weiter. Insofern kannst du über den alten Anschluß ganz normal in's Netz gehen und telefonieren.
Solltet du KEINEN Anbieterwechsel MIT Rufnummernportierung vorgenommen haben, so greifen die Regeln aus dem TKG nicht - du müsstest insofern mit der Offline-Zeit leben.
Davon abgesehen gibt es - ausschließlich im Fall mit Rufnummernportierung - die Mögluchkeit der vorzeitigen Aktivierung des neuen Anschlusses (parallel zum alten Anschöuss).
Wichtig: Die Telefonnummer(n) bleiben bis zum Tag X definitiv beim alten Anbieter - dir wird von VF eine neue Rufnummer zugewiesen. Wenn du über die alten Nummern telefonieren willst, musst du bis zum Tag X den alten Anschluß benutzen.