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Frage

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Lösung

In der Kündigungsschleife
CaptainC1
Forum-Checker
Forum-Checker

Guten Tag. Wir, meine Freundin und ich, sind zusammengezogen. Spaßeshalber dachten wir, wir könnten unsere Vodafone-Kabelverträge zusammenlegen. Telefonische Auskunft: Klar geht. Einfach mailen. Mail geschrieben. Keine Antwort. Freundin erfährt vom Umzugsservice: Doch, alles easy, einfach Kabel in die Wand und los. Wir also eingezogen. Und es ging: Genau nichts. Xter Anruf, xte Auskunft. Im Shop: Keine Hilfe. Sollen Hotline anrufen. Kriegen einen Techniker geschickt. Der ist aber nicht zuständig. Kriegen einen zweiten Techniker geschickt. Der sagt, geht nicht. Nichts passiert. Verträge außerordentlich gekündigt. Zahlung eingestellt. Antwort 1 (Vertrag Freundin): Kündigungsbestätigung zum August 2022 (!), Antwort 2 (mein Vertrag) : Wir schicken Ihnen einen Techniker. Techniker angerufen, Problem geschildert. Nun Mail hinterher geschickt, dass Vermieter jeglichen Umbau ablehnnt. Was macht Vodafone? Schickt Mahnung. Droht mit Anschlusssperre. Welcher Anschluss? Es gibt gar keinen. Vodafone weiß das auch seit Wochen. Will trotzdem Geld. Aber bringt keine Leistung. Zuständig: Niemand. Klug, die bei Vodafone. 

5 Antworten 5
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie

Bei Umzug und nicht verfügbarkeit müsste eh nach Umzug noch 3monate weiter zahlen auch ohne Leistung.

 

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo CaptainC1,

 

das ist alles nicht so toll gelaufen würde ich mal sagen. Wenn der Eigentümer den Umbau ablehnt, benötigen wir das von ihm schriftlich. Das zusammen mit der Kündigung eingereicht und das Thema dürfte erledigt sein.

 

Grüße

Thomas

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@CaptainC1 

Wenn in meinen Mietvertrag ein Breitband Cable Anschluss vereinbart waere und der Vermieter eine Instandsetzung oder Neuverlegung verweigert, würde ich eine angemessene Mietkuerzung vornehmen. Die technische Infrastruktur in einer Wohnung ist ja ein nicht unerhebliches Kriterium fuer die vereinbarte Miete. In Zeiten von HomeOffice sind Wohnungen mit schlechten Internetanbindungen nur schlecht zu vermarkten.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@CE38 

Leider ist Breitband kein technisch fixer Begriff, sondern eher politisch motiviert.

Unter einem Mietvertrag, der in den 90er mit "Breitband " abgeschlossen wurde ist sicher etwas anderes zu verstehen, als beim gleichen Vertrag 2020.

Insbesondere ist damit keine bestimmte Technologie (z.B. Kabel-Internet) verknüpft.

 

Gibt es eigentlich überhaupt solche Verträge, in denen sich ein Vermieter so weit aus dem Fenster lehnt, ohne Sicherungen einzubauen?

@Gelöschter User 

Die grossen Vermieter hier im Ruhrgebiet thematisieren sowohl in ihren Mietangeboten als auch in den Verträgen die Anschlussmoeglichkeiten fuer Internet & Phone (mit max. Bandbreiten) sowie TV. Die privaten Vermieter haben mittlerweile teilweise nachgezogen. Es gibt diesbezüglich auch Muster Mietvertraege von Haus und Grund. Als Mieter sollte man dies auf jeden Fall aktiv einfordern. In alten Mustervertraegen kann es unter Zusatzvereinbarungen aufgenommen werden. Es gibt auch Gerichtsurteile, die den jeweils aktuellen technischen Stand bei Cable bzw. Fiber Breitband als gültige Grundlage des Vertrages sehen. Mal sehen, wie die Wohnungswirtschaft die Umlagemoeglichkeit fuer den Glasfaserausbau (max. 5€ monatl.) nutzen wird.

 

Ein Vermieter ist natürlich gut beraten, nur die technische Infrastruktur und theoretische Anschlussmoeglichkeit zu garantieren. Für die eigentliche Dienstleistung und Bereitstellung wird sich keiner aus dem Fenster haengen. Ein Anschlussvertrag kann z.B. an der Bonität scheitern - dies hat dann natürlich keine Auswirkung auf den Mietvertrag.