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am 09.10.2019 19:13
Ich habe im August 2019 meinen Vertrag für Internet und Festnetz über Kabel zum ordenlichen Vertragsende (April 2020) gekündigt. Dafür erhielt ich eine Kündigungsbestätigung.
In den Wochen danach wurde mir im Shop ein neuer Vertrag angeboten, ich ging davon aus dass der neue Vertrag nach dem alten beginnen würde. Das war leider nicht so. Nun hab ich 2 parallel verlaufende Verträge dazu mit 2 unterschiedlichen Kundennummern.
Ich hab sämtliches unternommen um den neuen Vertrag loszuwerden. Dazu hab ich schon paar Threads hier im Forum geöffnet und herausgefunden dass für den Neuen Vertrag nur der Mitarbeiter im Shop eingriff hat.
Ich möchte mich in diesem Thread mit der Kündigung des alten Vertrags beschäftigen, den alten Vertrag hatte ich im internet abgeschlossen. Dieser ist, wie schon geschrieben, zum ordentlichen Vertragsende gekündigt und dazu hab ich bereits eine schriftliche Bestätigung.
Bei meinen Versuchen um den neuen Vertrag loszuwerden, hab ich mit der Hotline telefoniert. In der Hotline hatte man mir angeboten, den neuen Vertrag auf den alten zu überschreiben. Daraus wurde nichts. Meine Sorge ist dass man mir in der Hotline die Kündigung des alten Vertrags aufgehoben hat. Jetzt möchte ich sicherstellen dass der alte Vertrag gekündigt ist und bleibt und sich nicht verlängert.
Ich wollte deshalb fragen, an wem ich mich wenden soll um eine erneute Kündigungsbestätigung des alten Vertrags zu bekommen. Oder zumindest ein Schreiben von Vodafone, in dem drinsteht dass der alte Vertrag gekündigt ist und bleibt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
10.10.2019 15:25 - bearbeitet 10.10.2019 15:26
Hallo RikiR,
ich kann Dich an der Stelle beruhigen. Deine Kündigung für den älteren Vertrag hat nach wie vor bestand und wurde nicht zurückgenommen. Die Kündigungsbestätigung findest Du in Deinem MeinKabel unter Meine Dokumente.
Beste Grüße
Tina
am 10.10.2019 15:53
Danke Tina, das freut mich. 🙂
Eine letzte allgemeine Frage zum Thema Widerruf bei Vodafone: 14 Tage Widerrufsrecht hat man wenn man im Internet oder am Telefon etwas bestellt. Der Widerruf gilt nur wenn man angerufen wird oder auch wenn man selber aus einem anderen Grund angerufen hatte und im telefonat was angeboten bekommt?
Bekommt man ein Schreiben in dem man über den Beginn der Widerrufsfrist unterrichtet wird?
am 10.10.2019 16:09
Hallo @Gelöschter User , Tina hat bestimmt wichtigeres zu tun
Wann du ein Widerrufsrecht hast steht in § 312g BGB
Was ein Fernabsatzvertrag ist, steht in § 312c BGB
Zur Widerrufsfrist lies § 356 Abs 2 und Abs 3 BGB
Dort steht ausdrücklich "Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher .... unterrichtet hat."
Grundvoraussetzung ist aber immer, dass überhaupt ein Vertrag existiert. Und das muss derjenige, der sich auf den Vertrag beruft, auch nachweisen können.
am 10.10.2019 17:05
Ausführlicher als Díaz_de_Vivar kann auch ich es nicht beantworten. Hat Dir die Antwort geholfen?
Beste Grüße
Tina
am 10.10.2019 17:26
Leider konnte ich nicht herausfinden, ob man bei Vodafone im folgenden Fall Widerrufsrecht hat:
Der Kunde ruft wegen eines Problems die Hotline an, ohne was bestellen zu wollen sondern nur um das Problem zu lösen. Die Hotline bietet ihm dabei etwas an. Sollte der Kunde dieses Angebot in der Hotline annehmen und sollte es sich dabei um ein Produkt handeln, bekommt er irgendwas schriftliches zu dieser Bestellung? Und hat er in diesem Fall Widerrufsrecht?
am 10.10.2019 18:05
@Gelöschter User Wenn der Kunde das Angebot annimmt, wurde ein Vertrag abgeschlossen. In diesem Fall hat er ein Widerrufsrecht. Die Frist beginnt (frühestens) wenn dem Kunden die Widerrufsbelehrung vorliegt.
Eine Verpflichtung, den Vertragsinhalt schriftlich dem Kunden auszuhändigen gibt es nicht. Aber wie schon mehrfach geschrieben, muss immer derjenige, der Forderungen aufgrund des Vertrags stellt, auch nachweisen, dass diese rechtmäßig sind.
Ich glaube, du verrennst dich da in etwas.
am 10.10.2019 18:35
Jetzt weiß ich Bescheid. Danke und Verzeihung.
Die Angst mehrere Verträge über längere Zeit am Hals zu haben belastet mich sehr. Ihr konntet mich aber durch eure Aufklärung ein wenig beruhigen 🙂
am 10.10.2019 19:47
Dafür sind wir da. 🙂
Deinen Beitrag schließe ich hier nun ab.
Beste Grüße
Tina