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Lösung

Home office - Privat anschluss
Cammy_Schottlan
Daten-Fan
Daten-Fan

Aufgrund einer Internetstörung stand ich eben in Kontakt mit der Vodafone Kunden-Hotline, die mich im Gespräch darauf aufmerksam gemacht hat, dass eine Nutzung meines Internet Privatanschlusses für die Arbeit aktuell nicht mehr gestattet sei.  Durch die Änderung der gesetzlichen Regelungen zum Home Office ab dem 01.07.21 müsse sich nun der Arbeitgeber um die Internetversorgung beim Mitarbeiter Zuhause kümmern.

 

Ich lese nur E-Mail und gelegentlich VPN für Rechnungsautoren. Die Hotline sagte mir, dass ich meinen Arbeitgeber um eine Verbindung bitten muss. Kann das wirklich wahr sein?

4 Antworten 4
xxxJustinxxx
Giga-Genie
Giga-Genie

@Cammy_Schottlan Im Allgemeinen ist ein Privat Anschluss für Private zwecke zu nutzen. Aufgrund der Corona Situationen mussten viele den Privaten Anschluss für HO nutzen.  Anders gesagt, du kannst es noch weiterhin nutzen aber im Störungsfall oder Entstörung musst du eine altanative haben. In einen Buseniss Bereich siehts mit eine Entstörung oder gegebenfalls Ausfallsentschädigung anders aus.

 

 

MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Was hat sich ab 01.07 geändert ? 

Die Homeoffice Pflicht ist entfallen - das war es auch schon. (jo andere Sachen auch noch in Bezug etc. aber ich google den Wahnsinn nicht weiter aus)

Wenn du vor Corona deine Emails und Rechnungen via VPN gecheckt hast - darfst du es weiterhin tun.

 

Und nur zur Erinnerung: VF Hotliner sind dazu angehalten dir Produkte zu verkaufen.

 

reneromann
SuperUser
SuperUser

Ein klares Jein...

 

Privatkundenanschlüsse dürfen nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden - so zumindest laut AGB - und das schon jahrelang (und nicht erst seit dem 01.07.2021). Jedoch wird die Nutzung im "normalen" Rahmen geduldet...

 

Sofern du jedoch nicht (nur) mobiles Arbeiten hast - sondern wirklich HomeOffice vom Arbeitgeber angeordnet wurde, d.h. auch dein Arbeitsort offiziell dein Zuhause ist (und du gar nicht mehr in's Büro musst), so stimmt die Aussage, dass sich dann dein Arbeitgeber um die Leitung zu kümmern hat. Aber auch das hat nichts mit den Änderungen vom 01.07.2021 zu tun - sondern war auch schon vorher so.

 


@Cammy_Schottlan  schrieb:

Ich lese nur E-Mail und gelegentlich VPN für Rechnungsautoren.


Das sollte noch unter die geduldete Nutzung fallen...

 


@Cammy_Schottlan  schrieb:

Die Hotline sagte mir, dass ich meinen Arbeitgeber um eine Verbindung bitten muss. Kann das wirklich wahr sein?


In dem Fall nein...

 

Wichtig: Vodafone ist dir im Fall der Störung jedoch zu keinerlei Kompensation für die berufliche Nutzung verpflichtet, wenn du an der Hotline darauf abstellen wolltest. Hier ist alleine dein Arbeitgeber dafür zuständig, dass du die notwendigen Arbeitsmittel hast - er kann aber, wie im Fall von mobilem Arbeiten- diese Sache auch auf dich mit einer Regelung wie "... Arbeitnehmer verpflichtet sich für das Funktionieren zu sorgen... andernfalls muss er das Büro aufsuchen und die Zeit des Ausfalls nacharbeiten..." abwälzen.

 

Gerade bei zeitkritischen Dingen kann dies für dich bedeuten, dass du dich selbst einem erheblichen Risiko aussetzt, wenn du nicht in's Büro fährst und die Dinge von dort erledigst, da dann weder Vodafone noch dein Arbeitgeber für eventuell entstandenen Schaden aufkommen. Denn Vodafone garantiert dir keine 100%ige Verfügbarkeit und schließt bei Privatkunden Schadenersatz aus und dein Arbeitgeber kann sich darauf berufen, dass du im Büro hättest arbeiten können...

runzelpunzel
Full Metal User
Full Metal User

Keine Ahnung warum sich jemand in der Hotline für etwas interessiert, was den Kunden und seinen Arbeitgeber angeht. Vielleicht ein netter Hinweis der sich aus dem Gespräch ergeben hat? 

 

AGB sind bei dem Thema auch nicht wichtig. Von Zuhause aus arbeiten wird in den AGB gar nicht angesprochen. Eine gewerbliche Nutzung ist das so nämlich noch lange nicht.