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Lösung

Geräte Rücksendung Frist verpasst, Rechnung über 400 Euro
Biene221
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,

ich habe Anfang Februar 2019 meinen Vodafone-Vertrag Internet, Phone und TV DSL 16 zum 15.05.2019 gekündigt und habe jetzt am 02.08.2019 eine Geldabbuchung von Vodafone von 399,80 € auf meinem Konto.

Ich habe durch Umzugsstress und anderer Dinge leider nicht daran gedacht die Geräte (Vodafone TV Center 2000 und die EasyBox 804) zurückzuschicken, weil ich das bei der Kündigungsbestätigungsemail (11.02.2019) überlesen habe.

Ich bin dann auf MeinVodafone gegangen und konnte dann sehen, dass ich eine Rechnung am 26.07.2019 von Vodafone bekommen habe. Ich habe bei der Hotline angerufen und der Kundendienst meinte nur ich solle die Geräte zurückschicken, dann bekäme ich das Geld wieder. Ich habe die Geräte sofort zurückgeschickt.

Jetzt bin ich gestern aus einwöchigem Urlaub wieder nach Hause gekommen und bekomme von meiner Nachbarin direkt gesagt, sie habe zwei Pakete für mich angenommen. Vodafone hat die Pakete wieder zurück geschickt mit der Begründung „Bearbeitung nicht möglich wegen Rücksendefrist überschritten“.

 

Drei Monate Zeit zum zurücksenden der Geräte ist eine lange Zeit, eine erneute Erinnerung seites Vodafone nach den zwei Wochen hätte mir sehr geholfen. Ich habe immerhin auch drei Jahre lang immer pünktlich meine Rechnung bezahlt, wieso sollte ich jetzt einfach böswillig die Geräte behalten wollen?

 

Ich sehe ein, dass es im Prinzip ein Fehler meinerseits war, die Mail nicht richtig gelesen zu haben und die Geräte nicht umgehend zurückzusenden. Aber nach der Frist ohne weitere Mahnung einfach einen so hohen Schadensersatz zuverlangen, der sogar nahe dem Neupreis der Geräte liegt, finde ich sehr Kunden unfreundlich.

 

Gibt es hier noch eine Chance auf Einigung?

Ich bin gerne bereit die Geräte erneut zurückzusenden und auch einen angemessenen Schadensersatz wegen überschreiten der Frist zu zahlen.

 

Vielen Dank und freundliche Grüße

Biene

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

Gegen solche Rechnungen bzw. Abbuchungen immer innerhalb einer Frist, die du eventuell schon überschritten hast Widerspruch einlegen mit der Begründung, Vodafone ist ein deutlich geringerer Schaden entstanden, da die Gerätepreise für Vodafone deutlich geringer sind und zudem die Geräte nicht mehr neu sind und du eventuell schon Miete dafür bezahlt hast.
Dann kann man natürlich nicht so einen utopischen Schadenersatz wie Vodafone es leider macht verlangen.

Gibt dazu auch einen passus im Gesetzestext, was die übliche Abschreibesummen sind je nach Alter. Nach 5 Jahren sind Geräte z.B. komplett abgeschrieben.

Die EasyBox kriegt man z.B. gebraucht auf eBay für 1 Euro. Das TV Center 2000 liegt bei 20-30 Euro. Anscheinend verkauft Vodafone selbst in Massen die TV Center Generalüberholt an einen gewerblichen Händler, der tausende davon für 70 Euro verkauft.

Insofern die Abbuchung erst wenige Wochen her sein sollte, lohnt sich ein Widerspruch, ansonsten hättest du dich früher darum kümmern müssen und wahrscheinlich einen viel geringeren Preis zahlen müssen.
Davon mal abgesehen, empfehle ich jedem mit der Kündigung gleichzeitig auch das Lastschriftmandat zu entziehen, dann gibt es nämlich erst postalisch eine Rechnung, bevor irgend etwas intransparent Monate später abgebucht wird.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

11 Antworten 11
DanyG
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Biene,

 

ich kann Deinen Unmut verstehen. Jedoch ist es so, dass wir Dich mit der Kündigungsbestätigung auf die Retoure der Geräte explizit hingewiesen und Dich über die Kosten aufgeklärt haben, die im Falle einer ausbleibenden Rücksendung auf Dich zukommen.

 

Wenn die Rechnung für die Geräte erstellt und die Abbuchung erfolgt ist, haben wir an der Stelle auch keine Möglichkeit mehr, die Kosten gutzuschreiben. Tut mir leid. Smiley (traurig)

 

Die Geräte gehören nun Dir und können auch anderweitig verkauft werden.

 

LG,

Dany

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Gegen solche Rechnungen bzw. Abbuchungen immer innerhalb einer Frist, die du eventuell schon überschritten hast Widerspruch einlegen mit der Begründung, Vodafone ist ein deutlich geringerer Schaden entstanden, da die Gerätepreise für Vodafone deutlich geringer sind und zudem die Geräte nicht mehr neu sind und du eventuell schon Miete dafür bezahlt hast.
Dann kann man natürlich nicht so einen utopischen Schadenersatz wie Vodafone es leider macht verlangen.

Gibt dazu auch einen passus im Gesetzestext, was die übliche Abschreibesummen sind je nach Alter. Nach 5 Jahren sind Geräte z.B. komplett abgeschrieben.

Die EasyBox kriegt man z.B. gebraucht auf eBay für 1 Euro. Das TV Center 2000 liegt bei 20-30 Euro. Anscheinend verkauft Vodafone selbst in Massen die TV Center Generalüberholt an einen gewerblichen Händler, der tausende davon für 70 Euro verkauft.

Insofern die Abbuchung erst wenige Wochen her sein sollte, lohnt sich ein Widerspruch, ansonsten hättest du dich früher darum kümmern müssen und wahrscheinlich einen viel geringeren Preis zahlen müssen.
Davon mal abgesehen, empfehle ich jedem mit der Kündigung gleichzeitig auch das Lastschriftmandat zu entziehen, dann gibt es nämlich erst postalisch eine Rechnung, bevor irgend etwas intransparent Monate später abgebucht wird.

Danke Julz2k für deine Antwort, das werde ich jetzt auch tun. Ich befinde mich noch in der Widerspruchsfrist und selbst eine Rückbuchung der Lastschrift wäre noch möglich.

 

Ich werde nicht akzeptieren, dass die Geräte "jetzt mir gehören". Ich habe drei Jahre lang dafür Miete gezahlt und werde sie jetzt nicht auch noch für 400 Euro übernehmen.

Ich habe mich bereits mit einer Anwaltskanzlei in Verbindung gesetzt und entsprechende Computerzeitschriften werde ich dieses Vorgehen von Vodafone ebenfalls schildern.

Ein Wechsel zurück nach Vodafone wird es niemals wieder geben und Freunden und Bekannten wird ebenfalls von nun ab immer davon berichtet; Stichwort: Abz0cke!

 

Halte uns bitte unbedingt auf dem Laufendem darüber, was Dein Anwalt zu diesem Sachverhalt zu sagen hat. Da hier der Fehler klar auf Deiner Seite lag. Würde mich echt mal interessieren wie sowas immer ausgeht.

 

Wie war das nochmal? "Ich habe ein Recht auf Kulanz!"
So long...

Mache ich doch gerne, da 400 Euro Schadensersatz für 3 Jahre alte Geräte, für die immer pünktlich eine Miete gezahlt wurde, "absolut" gerechtfertig ist.

Bin hier auch ein "geschädigter", ist eine absolute *Unverschämtheit* und Frechheit von Vodafone sowas zu machen. Hier werden Ex Kunden *schlecht beraten*. Das halbe Forum ist hier voll mit solchen Beschwerden, aber Vodafone scheint ja sowas nicht zu kümmern, anscheinend brauchen sie die Kohle. Gibt nur jeden und wirklich jeden von Vodafone abzuraten und keinerlei Verträge mehr mit diesem Unternehmen abzuschließen.

Soweit ich weiß steht in jeder Kündigungsbestätigung, dass man die Hardware zurück schicken soll und wie viel Zeit man dafür hat.

Andre
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Blade76,


ich versteh, dass Du unzufrieden bist.

Die Notwendigkeit Mietgeräte zurückzuschicken, war von Anfang an klarer Vertragsbestandteil.
Fast immer weisen wir darauf sogar gesondert in der Kündigungsbestätigung hin & fügen sogar den Retourenschein bei.

Früher haben wir solch Fälle extrem kulant gelöst, heute ist das nichtmehr so.
Find ich persönlich auch schade, dennoch find ichs unfair den Anbieter für eigene Verfehlungen gleich schlecht zureden.

VG,

Andre

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@Biene221  schrieb:

Mache ich doch gerne, da 400 Euro Schadensersatz für 3 Jahre alte Geräte, für die immer pünktlich eine Miete gezahlt wurde, "absolut" gerechtfertig ist.


Wenn du von einer Autovermietung ein Auto leihst, kannst du auch nicht nach 3 Jahren kommen und sagen: Ja ne, ich hab immer pünktlich die Miete bezhahlt, jetzt ist das Auto nur noch die Hälfte Wert, also bezahle ich nur die Hälfte.

 

Es ist dir jedoch möglich, den Nachweis anzutreten, dass ein viel geringerer als der genannte Schaden entstanden ist und dann müsstest du auch nur diesen geringeren Schaden begleichen. Nur reicht dafür nicht die Aussage "aber bei eBay gibt's die Teile generalüberholt für X €" nicht aus - da musst du schon mal mindestens einen Gutachter auf deine Kosten bestellen, der den geringeren Schaden feststellt und beurkundet.