TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 17.08.2018 17:51
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 18.08.2018 19:48
am 20.08.2018 10:54
Hallo Stangbrn,
generell unberechtigt ist die Pauschale nicht.
Je nach vertraglicher Regelung endet unsere Zuständigkeit am Hausübergabepunkt oder an der Anschlussdose. Liegt das Problem hinter dem Zuständigkeitsbereich, hat der Kunde den Defekt selber verursacht oder ist zum Entstörtermin nicht anwesend, wird diese Pauschale berechnet. So weit, so richtig.
Ob die Pauschale jetzt bei Dir berechtigt ist, kann im Einzelfall auch geprüft werden.
Gruß
Stephan
am 20.08.2018 22:26
20.08.2018 22:36 - bearbeitet 20.08.2018 22:38
@Stangbrn@ schrieb:
Der Beitrag kann geschlossen werden.
Ich kündige sämtliche Verträge!
Danke
Was hattest du erwartet?
VF ist halt nur bis dahin zuständig, bis wo du sie bezahlst.
Wenn du nicht für den hausinternen Service per Servicevertrag bezahlst, kostet jeder Technikereinsatz Geld, der durch eine Störung im Hausnetz (und dazu gehört AUCH ein verstellter oder defekter Hausverstärker!) hervorgerufen wird. Nur wenn du einen entsprechenden NE4-Servicevertrag hast, sind solche Einsätze innerhalb des Hausnetzes auch enthalten.
Und auch bei der Telekom ist das nicht anders: Die Telekom arbeitet bis zum APL - alles was dahinter kommt, ist Sache des Eigentümers (außer der schließt Zusatzverträge ab).
Und außerdem:
Im Forum kannst du keine Verträge kündigen.
am 20.08.2018 23:46
am 20.08.2018 23:58
@Stangbrn@ schrieb:
Wollt ihr das nicht verstehen oder könnt ihr das nicht verstehen.
Durch Pegelaball vor dem ÜBERGABEPUNKT kam es zu Störungen!!!!!!!!!.
VOR dem Übergabepunkt ist es kostenlos, wird dann aber auch so im Auftrag vermerkt...
Aber ein (von dir genannter) defekter Hausverstärker liegt nunmal HINTER dem Übergabepunkt!
am 21.08.2018 11:01
Hi Stangbrn,
Störungen vor dem HÜP werden kostenfrei entstört. Davon hast Du aber nichts geschrieben, soweit ich das nachlesen konnte.
Wie bereits geschrieben, kann die Berechnung der Pauschale im Einzelfall geprüft werden.
Gruß
Stephan