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Lösung

Gebühren für Zahlung ohne Bankeinzug sind unrechtmäßig
ThMusch0511
Digitalisierer
Digitalisierer

Moin!

Ich zahle meine Rechnungen per Überweisung. Hierfür wird mir eine Gebühr von 2,50€ pro Rechnung berechnet.

Nach einem Urteil des Landgerichts München (Az. 33 O 6578/18) sind diese Gebühren auch für Altverträge unrechtens und dürfen nicht erhoben werden.

Daher erwarte ich die umgehende Änderung meiner künftigen Rechnungen und fordere gleichzeitig die Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Gebühren seit inkrafttreten des Gesetzes, Anfang 2018.

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Grit
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo ThMusch0511,

 

rechtlich Fragen können wir hier im Forum nicht klären. Somit können wir auch keine Kosten rückwirkend erstatten, tut mir leid. Du kannst Dich diesbezüglich an unsere Beschwerdeabteilung (Vodafone Kabel Deutschland Kundenservice; Beschwerdemanagement; 99116 Erfurt)

wenden.

 

Grüße

Grit

 

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!

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4 Antworten 4
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie

Bei Alt vertragen vor 2018 oder so dürfen diese Kosten noch berechnet werden. Das ganze Thema ist auch noch nicht direkt durch bin ich der Meinung 

@DreiViertelFlo Hast du das Urteil gelesen?

Grit
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo ThMusch0511,

 

rechtlich Fragen können wir hier im Forum nicht klären. Somit können wir auch keine Kosten rückwirkend erstatten, tut mir leid. Du kannst Dich diesbezüglich an unsere Beschwerdeabteilung (Vodafone Kabel Deutschland Kundenservice; Beschwerdemanagement; 99116 Erfurt)

wenden.

 

Grüße

Grit

 

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MarKös
Highspeed-Klicker
Highspeed-Klicker

"Gelöst", in dem an sagt, man will darauf nicht antworten. So kennen wir Vodafone 😉

Das Urteil gilt auch für ältere Verträge. Wenn man sich an Vodafone (notfalls auch unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts) wendet, wird die Gebühr gestrichen. Vodafone hat zwar Rechtsmittel eingelegt, die werden aber nach Auskunft des Münchner Gerichts zurückgewiesen. Das weiss Vodafone wohl auch schon und möchte nicht weiteres Geld in Rechtsstreitigkeiten versenken. Schließlich wurde die Gebühr nach Vertragsabschluss einfach so reingemogelt und - selbst wenn sie versteckt in den AGB auftaucht - ist sowas unanständig und ***.

Ich habe die Gebühr - falls sie denn noch berechnet wurde - einfach vom Rechnungsbetrag abgezogen und gut war es.

 

Thema erledigt seit Nov 2019 - ich schliese ab, MS