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Lösung

Freimonate nach Anbieterwechsel
Hintz
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Nachdem ich bei CHECK24 einen Anbieterwechsel zu euch abgeschlossen habe, wurde mir bestätigt das ich bis zu 15.01 keine Grundgebühr zahlen muss. Ich hatte mittlerweile schon 4 mal Kontakt zu euch. 3x WhatsApp 1x telefonisch. Jedes Mal wurde mir bestätigt das es erledigt ist und ich eine Gutschrift bekomme. Habe ich natürlich nicht.... meine letzte Möglichkeit wäre jetzt das Geld zurück zu buchen wenn es nicht zu lösen ist. Habt ihr einen Vorschlag wie wir es unbürokratisch aus der Welt schaffen können? Den Chatverlauf kann ich gern durchgeben.

 

Danke!

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Stephan
Moderator:in
Moderator:in

Hi Hintz,

 

danke für deine PN.

 

Ich habe jetzt eine Gutschrift für die Zeit von Vertragsbeginn des Kabelvertrages bis Kündigungstermin des Altanbieters beauftragt.

 

Die Gutschrift siehst du dann auf der nächsten Rechnung.

 

Gruß

Stephan

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Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

12 Antworten 12
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

@Hintz 

Sind den die Voraussetzungen fuer das Restlaufzeitprogramm erfüllt ?

 

Anbieterwechselformular mit Rufnummernportierung innerhalb von 14 Tagen zurückgesandt und Bestätigung vom Altanbieter ist eingegangen ?

 

Rueckbuchung ist keine gute Idee. Du kommst in die normale Mahnspirale mit Sperre, Inkasso etc.

 

Ein Mod schaut sich das sicherlich mal an - habe etwas Geduld.

reneromann
SuperUser
SuperUser

Nur um eins vorab klarzustellen:

Das Restlaufzeitprogramm im Rahmen einer Rufnummernportierung gilt maximal bis zum Ende des Altvertrags - das sind keine "festen" Freimonate ab Bestellung, sondern wirklich nur für die Zeit bis zum Ende des Altvertrags gedacht.

 

Sollte also dein Altvertrag vorher abgelaufen sein, dann gibt es für die Zeit NACH dem Enddatum des Altvertrags KEINE Erstattung der Grundgebühren mehr. Davon komplett umberührt sind eh zusätzliche Zahlungen wie z.B. Einmalgebühren oder auch verbrauchsabhängige Gebühren (z.B. Anrufe bei Servicerufnummern oder im Ausland).

Hintz
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Angeblich musste ich das Formular nicht ausfüllen. Habe ich alles schriftlich. Ich hätte den Vertrag ja nicht vorher aktivieren lassen wenn ich dann doppelt zahlen muss. Macht ja auch keinen Sinn... ich warte mal ab bis ein Mod es gelesen hat.

@Hintz 

Wer ist den fuer die Aussage "angeblich nicht notwendig" verantwortlich ?

 

Das Restlaufzeitprogramm hat klare transparente Regeln ( siehe auch Auftragsbestätigung). 

 

Du hast zwei funktionierende Internet & Phone Anschlüsse - das kann auch als BackUp Lösung immer Sinn machen. Nutzt du das Restlaufzeitprogramm von Vodafone, gibt es fuer die Restlaufzeit des Altvertrages bei Rufnummernportierung die taggenaue Gutschrift der Grundkosten fuer den Internet&Phone Cable Vertrag.

 

Die Darstellung auf der Webseite des Vermittlers ist kein Vertragsgegenstand - es gilt ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung von Vodafone.

Ohne ausgefülltes Anbieterwechselformular führst du aber keinen Anbieterwechsel durch...

Die Grundgebührenbefreiung ist wirklich daran gebunden, dass die Rufnummer portiert wird - wofür das unterschriebene Anbieterwechselformular notwendig ist.

 

Ohne Rufnummernportierung gibt's daher auch keine Grundgebührenbefreiung.

Nichts für ungut, aber ihr habt ja den Chatverlauf nicht vorliegen und somit seid ihr nicht ganz im Bilde. Trotzdem danke für eure Antworten, aber ich warte bis ein Moderator sich dazu meldet.

 

vG

Auch ein Mod wird da nicht viel machen können, wenn du die Bedingungen für die Grundgebührenbefreiung nicht eingehalten hast.

 

Und zu den Bedingungen gehört halt, dass eine Rufnummernportierung -und dafür braucht's das von dir unterschriebene Wechselformular- beauftragt wurde. Des Weiteren muss -sofern nicht auf dem Wechselformular die Vollmacht zur Kündigung erteilt wird- die Bestätigung über die Kündigung des Altanbieters incl. Enddatum vorgelegt werden (entfällt, wenn Vodafone mit der Kündigung beauftragt wurde - geht aber auch nur mit dem unterschriebenen Wechselformular).

 

Solltest du OHNE Rufnummernwechsel einen Neuvertrag beauftragt haben, dann erfüllst du die Bedingungen nicht - da hilft dann auch kein Chatverlauf, weil der Chatverlauf keinerlei Auswirkungen auf die vertraglich vereinbarten Bedingungen hat (denn die wurden dir mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zugeschickt - etwaige Nebenabreden, egal ob schriftlich oder mündlich, die dort nicht festgehalten sind, sind NICHT vertragsrelevant!).

Tina
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Hintz,

 

meine Vorredner haben recht. Die Bedingungen für die Teilnahme an der Wechselprämie müssen eingehalten werden.

 

Ich möchte natürlich nicht außer Acht lassen, dass Dir offenbar etwas anderes bestätigt wurde. Lass mir am Besten ein Bild der Konversation inkl. Deiner Kundennummer, Name, Geburtsdatum und Anschrift zukommen. Schick mir alles in einer Privatnachricht zu und melde Dich bitte noch einmal kurz in Deinem Beitrag. 

 

Beste Grüße

Tina

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Hintz
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

@Tina 

 

Habe Dir alles geschickt!

 

VG Chris