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Fehlinformation bezüglich Sonderkündigung
lp2
Smart-Analyzer
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Seit einem Monat renne ich meiner Kündigung bei Vodafone hinterher. Als ich den Vertrag abgeschlossen habe, stand bereits fest, dass ich im kommenden Jahr in einen Haushalt mit bestehendem Vertrag ziehen werde, weshalb ich mich direkt über meine Kündigungsmöglichkeiten informiert habe.

Der Kundenberater am Telefon erklärte mir daraufhin, dass das kein Problem sei und ich bei einem Einzug in einen Haushalt mit bestehendem Vertrag ein SOFORTIGES Kündigungsrecht hätte. Meine Nachfrage, ob ich mich trotzdem an eine dreimonatige Kündigungsfrist halten müsse, verneinte der Kundenberater.

Jetzt bin ich vor über einem Monat in diesen Haushalt gezogen, habe bereits mehrere Telefonate mit dem Kundenservice hierzu geführt und sämtliche Unterlagen (zwei Mal!) per Post an Vodafone geschickt. Nachdem sich bis heute niemand bei mir gemeldet hat (obwohl mir am Montagmorgen versichert wurde, dass sich jemand innerhalb von 48 Stunden bei mir meldet), habe ich wieder beim Kundenservice angerufen.
Die Kündigung wurde dann nun auch endgültig vermerkt, allerdings verwies die Beraterin mich auf das Telekommunikationsgesetz und teilte mir entsprechend mit, dass ich an eine dreimonatige Kündigungsfrist gebunden sei und den Vertrag noch bis Ende August weiterzahlen müsse.

Ich erklärte ihr, dass ihr Kollege mir damals eine andere Auskunft gegeben hatte und erkundigte mich nach einer Möglichkeit, eine Gutschrift über die drei Monate zu erhalten, aufgrund der Fehlinformation, die mir mitgeteilt wurde. Leider zeigte die Beraterin keine Möglichkeit zur Kulanz und wies mich stattdessen erneut auf die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes hin.
Was zur Hölle? Wieso muss ich für einen Fehler, den Vodafone gemacht hat, noch weitere drei Monate meinen Vertrag bezahlen? Wäre das vorher bereits bekannt gewesen, hätte ich dies zumindest meinen ehemaligen Mitbewohnern mitteilen können, sodass diese das Internet noch bis zum Ablauf der Frist nutzen können und ich nicht allein auf den Kosten sitzenbleibe.
Ich fühle mich unfassbar schlecht beraten und finde es frech so vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.

13 Antworten 13

@DreiViertelFlo  2001 hat angerufen und will seine Kommunikationsmöglichkeiten zurück...

 

Ist nicht so, dass ich mich nicht schriftlich an den Kundenservice gewendet hätte. Leider habe ich darauf aber nie eine Rückmeldung bekommen.

Nevermind, hat eh keinen Sinn. Als Studentin kann ichs mir ja leisten.

Sorry fürs rumpissen, aber nach über vier Wochen erreiche auch ich meine Höflichkeitsgrenzen.


@Lars  schrieb:

Hallo lp2,

 

sollte die Aussage nicht schriftlich irgendwo festgehalten sein, gelten die gültigen Bedingungen und Regeln. Und dies ist in dem Fall das Telekommunikationsgesetz.

 


Nach dem TKG wäre gar keine Sonderkündigung notwendig, da geliefert werden kann.

Es müssten also interne Regeln für diesen Fall existieren.

Bei meinen bisherigen Kabelprovidern (Kabelbw und Vodafone) galten zufällig die gleichen Regeln:

Man kann den geringwertigeren Vertrag sofort auflösen.

 

Lars
Moderator:in
Moderator:in

Hi lp2,

 

tut mir leid, aber ich kann da wirklich nicht helfen oder etwas daran ändern.

 

@Sodele-Jetzetle: Korrekt, in dem Fall ist es eine kulante interne Regelung mit dem TKG. Man könnte auf die volle Laufzeit bestehen, was wir in dem besonderen Fall nicht machen.

 

Viele Grüße

Lars

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jetzt stehe ich aber auf dem Schlauch


@Sodele-Jetzetle  schrieb:
Bei meinen bisherigen Kabelprovidern (Kabelbw und Vodafone) galten zufällig die gleichen Regeln:

Man kann den geringwertigeren Vertrag sofort auflösen.


Was heißt das denn? Keine drei Monate analog TKG? Und warum trifft dies beim TE nicht zu?