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Lösung

Falsche Versprechen am Telefon, Vertragskonditionen nicht eingehalten
HB_HH
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Guten Tag Vodafone Community,

da scheinbar niemand der Vodafone MA einen Handlungsspielraum hat, teile ich meine neuste Erfahrung einmal hier und kann somit vielleicht ein paar Antworten erhalten ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat:

Ende März habe ich am Telefon einen Vertrag bei der Vodafone abgeschlossen, als Anbieterwechsel wollte ich auf ein schnelleres Internet für günstigere Konditionen als bei der Konkurrenz hinaus.

Versprochen wurde mir am Telefon eine Nutzung von Internet GigaCableMax 1000 + GigaTV kostenlos bis der Anbieterwechsel, Ende Juli, abgeschlossen ist. Am Telefon wurde mit weiteren Vergünstigungen geworben, unter anderem sollten einem Bereitstellung für Internet und Fernsehen erlassen werden sowie inklusive ein Technikertermin, damit die Installation reibungslos von statten geht. Im Anschluss sollten laut Vertrag laufende Kosten von monatlich 39,99 Euro für GigaCable + 9,99 Euro für CableTV ab August '20 anfallen. Durch meine Skepsis und mein Unglaube habe ich während der telefonischen Feststellung der Vertragsdaten mehrmals nachgefragt, ob für mich dann tatsächlich bis August keine weiteren Kosten bei der Vodafone anfallen, welches mehrmals mit "ja" beantwortet wurde, da das im bis dahin angebotenen Anbieterwechsel-Service beinhaltet war.

Was ich bekommen habe, ist eine Rechnung für die Bereitstellung für das Fernsehen in Höhe von 49,99 Euro, weil das wohl laut letzter Aussage einer MA nie vereinbart wurde, und eine anteilige Gebühr für das CableTV in Höhe von 8,32 Euro. Zudem, wahrscheinlich der momentanen Zeit geschuldet, habe ich nie ein Technikertermin erhalten, geschweige denn einen Anruf von einem, und auch bei der automatischen Vodafone Hotline kein durchkommen bezüglich einer Nachfrage. 

Was ich jetzt habe ist ein DSL-Internet- + Fernsehanschluss von der Konkurrenz + zusätzlich einen Kabel-Internet- + Fernsehanschluss von der Vodafone, heißt zweimal laufende Kosten obwohl etwas anderes versprochen wurde... Aber immerhin kann ich jetzt parallel Fernsehen schauen...

Vielleicht findet sich ja ein Moderator der sich dazu einmal äußern kann, ansonsten muss ich leider von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen...

Bis dahin bleibt gesund und Zuhause und nicht bei Vodafone.

7 Antworten 7
reneromann
SuperUser
SuperUser

Soweit mir bekannt, gilt die Grundgebührenbefreiung ausschließlich für den Internet-Anteil, nicht aber für GigaTV.

Das würde zumindest die Rechnung für den GigaTV-Vertrag erklären - prüfe daher deine Unterlagen nochmal genau, ob die Gebührenbefreiung NUR für den Internetanteil bestätigt wurde...

 

Weiterhin: Die Einrichtungsgebühren -sofern nicht anderweitig vereinbart und vor allem auch schriftlich bestätigt- fallen bei allen Verträgen an. Darunter fällt einerseits die Verwaltungstätigkeit zur Anlage deines Vertrages, aber auch die Kosten für die Hardwarebereitstellung und den Versand. Wobei es hier wohl immer mal Aktionen gibt, wo dies wegfallen kann - hier wäre es sicherlich hilfreich, wenn du nochmal in die Auftragsbestätigung schaust, was genau vereinbart und vor allem bestätigt wurde.

 


@HB_HH  schrieb:

[...], habe ich nie ein Technikertermin erhalten,[...]


Techniktertermine werden prinzipiell nur dann herausgegeben, wenn es notwendig ist. Bei den meisten Kunden reicht für Kabel-Internet aber die sogenannte Selbstinstallation, d.h. du bekommst den Kabelrouter und einen Aufsteckadapter zugeschickt und kannst die Leitung selbst einrichten - dafür bedarf es [meist] keinem Techniker. Dieser wird erst dann geschickt, wennd ie Selbstinstallation aufgrund technischer Probleme fehlschlägt.

 


@HB_HH  schrieb:

Durch meine Skepsis und mein Unglaube habe ich während der telefonischen Feststellung der Vertragsdaten mehrmals nachgefragt, ob für mich dann tatsächlich bis August keine weiteren Kosten bei der Vodafone anfallen, welches mehrmals mit "ja" beantwortet wurde, da das im bis dahin angebotenen Anbieterwechsel-Service beinhaltet war.

Wobei der meines Wissens nur für den Internet&Telefon-Anteil gilt - nicht für den separat davon bestellten TV-Vertrag...

 


@HB_HH  schrieb:

Was ich jetzt habe ist ein DSL-Internet- + Fernsehanschluss von der Konkurrenz + zusätzlich einen Kabel-Internet- + Fernsehanschluss von der Vodafone, heißt zweimal laufende Kosten obwohl etwas anderes versprochen wurde...


Wobei die Kosten bei VF sich ja "nur" auf den TV-Anschluß beziehen, wenn ich das aus deinen Aussagen richtig verstanden habe...

 


@HB_HH  schrieb:

Vielleicht findet sich ja ein Moderator der sich dazu einmal äußern kann, ansonsten muss ich leider von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen...


Welches Sonderkündigungsrecht meinst du? Sofern die Kosten in der Auftragsbestätigung(!) entsprechend genannt wurden, sind sie vertraglich vereinbart und du hättest den Vertrag binnen der ersten 14 Tage ab Übersendung der Vertragsunterlagen inklusive Widerrufsbelehrung (sofern es sich wirklich um einen Fernabsatzvertrag handelt) widerrufen können. Danach ist ein Widerruf nicht mehr möglich - und wenn die Kosten wie in der Auftragsbestätigung beschrieben anfallen, dann gibt es dort auch kaum einen Spielraum, wenn dir vorher, ggfs. sogar nur mündlich, anderes versprochen wurde. Denn prinzipiell gelten nur die schriftlich vereinbarten vertraglichen Details - mündliche Nebenabreden sind (leider) wertlos.

 

Und noch etwas: GigaTV ist -anders als z.B. MagentaTV- auch OHNE einen (zusätzlichen) Internetvertrag von Vodafone nutzbar - daher wird es auch entsprechend eigenständig verkauft und ist IMMER ein vom Internetvertrag unabhängiger Einzelvertrag. GigaTV benötigt zwar einen Internetzugang, um sich Zusatzdaten und Freischaltsignale sowie Onlineinhalte der Sender (z.B. Mediatheken) zu laden, dieser muss aber nicht zwingend von Vodafone sein, sondern kann auch -im Gegensatz zu Lösungen von anderen Anbietern- von der Konkurrenz stammen oder sogar über das Mobilfunknetz erfolgen -- das Live-TV-Signal kommt -wie bei anderen DVB-C-Receivern auch- über die Antennenbuchse.

Aber wenn mündliche Nebenabreden wertlos sind, wieso gibt es dann eine aufgezeichnete Verkündung der Vertragsbedingungen anschließender Einwilligung des Vertragpartners?

Weil du dich eventuell verhört haben kannst, gibt es noch immer die schriftliche(!) Auftragsbestätigung inklusive Widerrufsbestätigung. Nur das, was darin steht, ist prinzipiell das, was verbindlich ist.

 

Daher sollte man eben jene schriftliche Auftragsbestätigung kontrollieren und ggfs. widerrufen oder sofort aktiv werden, wenn dort Sachen auffallen, die vom mündlichen Gespräch abweichen.

 

Davon abgesehen: Ich hoffe du meintest nicht die Zustimmung zur Aufzeichnung für Trainingszwecke zu Beginn des Gesprächs, sondern wirklich die separate Zustimmung zur Aufzeichnung des finalen Vertragsschlusses (wobei mir die im Kabelbereich bisher selbst nie untergekommen ist - ich habe bisher nur im Mobilfunkbereich davon gehört).

Ja dann sollte ich noch schnell aktiv werden... 

Ne ich meine explizit die Verlesung der Vertragsdaten und ich wurde von der freundlichen Neukunden MA darauf hingewiesen, dass sie hierfür eine Aufnahme startet.

Also ist auch die Aufnahme nicht mehr nachvollziehbar und wertlos?

Ob diese Aufnahme noch vorhanden und nachvollziehbar ist, kann ich dir nicht sagen - im Zweifel wirst du aber selbst belegen müssen, was besprochen wurde - was natürlich ohne Aufnahme, die dir Vodafone nicht bereitstellen muss, ziemlich schwierig wird.

 

Hier ist eben wieder das Problem: Nur schriftlich fixierte Dinge sind wirklich nachweisbar, mündliche Absprachen sind immer problematisch...

CaDo
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Du bist doch noch in den 14 Tagen, d.h. widerrufe deinen Vertrag.

 

Gesprächsaufzeichnung sind eh nur für Trainings und werden nicht zur Klärung von solchen Fällen herangezogen.

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo HB_HH,

 

bei einem Anbieterwechsel werden tatsächlich nur die monatlichen entgelte für den Internet & Phone Vertrag nicht berechnet. Das ist auch nur in Verbindung mit der Rufnummernmitnahme bzw. Kündigung durch uns bei dem vorherigen Anbieter möglich. Alle Informationen sind dazu auch auf der Auftragsbestätigung festgehalten. Sollte da eine andere Auskunft erfolgt sein, ist das leider so nicht richtig gewesen.

 

Grüße

Thomas

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