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am 17.11.2018 16:13
Hallo,
am 17.11.2018 16:25
ich würde jetzt einfach mal behaupten, selber schuld, wenn man ein nicht geordertes Geräte einfach in die Ecke stellt ohne nachzuhören was es damit auf sich hat. Entschuldigen kann man das nicht. Wenn du es angenommen hast dann wußtest du auch das es von VF kommt. Warum hast du nicht einfach die Annahme verweigert. Es wäre zurück gegangen und damit ist der Fall erledigt. Du hättest zumindest über den Kundenservice erfahren warum es dazu gekommen ist. Jetzt nach 2 Monaten jammerst du hier rum weil VF Geld von dir haben möchte. Ich drücke dir die Daumen das sich hier ein Moderator erbarmt, der Licht ins dunkel um deinen Vertrag bringt.
am 17.11.2018 16:48
Hallo @Hamburg2018
@Hamburg2018@ schrieb:
.....Ich habe vor kurzem eine Nachricht hier geschrieben aber irgendwie finde ich sie nicht mehr.....
Hier , aber das hatte Dir man schon einmal gezeigt. Vielleicht klickst Du einfach mal auf Deinen Namen und dann kommst Du zu Deinem Profil und somit zu Deinen Beiträgen....
17.11.2018 16:52 - bearbeitet 17.11.2018 16:57
@Hamburg2018 Wie oft denn noch?
@Dieter1950 Niemand ist verpflichtet, bei unbestellter Ware irgendetwas zu veranlassen. Man kann die Annahe verweigern, sicher, muss das aber nicht. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, kann man damit machen, was man will. Und wenn man das Ding aufbewahrt, damit der Absender es wieder abholen kann, ist die Sache schon in Ordnung -> § 241a BGB
Entschuldigen kann man vielmehr nicht, dass ungefragt und ohne Rechtsgrundlage angeblich Verträge in die Welt gesetzt werden und dann auch noch ohne Rechtsgrund Geld abgebucht wird.
Der TE jammert hier auch nicht rum, sondern versucht vielmehr, sein Recht auf unkomplizierte Art und Weise zu bekommen. Dein Beitrag macht aus einem Opfer einen Täter!
am 17.11.2018 17:40
Nun ja ganz grundsätzlich muss man eine ungewollte Warenlieferung nicht einmal aufbewahren. Ganz böse gesagt hätte es auch keine Nachteile wenn man denn Mülleimer öffnet und die Lieferung reinwirft. Das würde ich in diesem Fall aber besser nicht tun 😉
Ich stelle mir jetzt aber ein paar Folgefragen. Wenn nun ein TV Produkt bei Vodafone gebucht wird, ob gewollt oder ungewollt sei mal dahingestellt. Dann gibt es ja auch irgendwo eine Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung. Warum werden diese dann nicht zumindest einmal in Augenschein genommen und geprüft? Weiterhin finde ich es faszinierend das man einen bestehenden Vertrag besitzt und plötzlich kommt etwas zusätzlich das man niemals angefordert hat oder gebrauchen kann. Sollte man hier nicht zumindest einmal schauen was es damit aufsich hat bevor eine Rechnung kommt?
Ich würde folgendes raten sofern der Vertrag tatsächlich nicht bestellt wurde:
1. Shriftlich den Vertragsabschluss bestreiten
2. Keine Zahlung leisten
3. Im Zweifel Anwalt aufsuchen
Andere Optionen gibt es eigentlich nicht. Widerrufen kannst du nicht da du nicht widerrufen kannst was du laut eigener Aussage nie bestellt hast, also kann man Mann den Vertragsabschluss wohl nur bestreiten und im Zweifel wenn keine Lösung gefunden werden kann muss später ein Richter entscheiden ob es gewollt oder nicht gewollt war. Wobei die Frage wohl unwichtig ist und nur lautet liegt ein wirksamer Vertragsabschluss vor.
am 18.11.2018 06:29
Ich gebe dir in Teilen recht. Aber wer weiß von uns denn was der Hamburg2018 am Telefon besprochen hat mit dem Mitarbeiter im Kundenservice. Daher sollte man schon darauf achten was nach so einem Gespräch passiert. Ich persönlich habe dahingehend noch nie Probleme gehabt. Und ich mache aus einem Opfer ja auch keinen Täter in dem ich ihm einmal vor Augen halte wie man sich selber davor schützen kann.
Daher sollte man solche Dinge auch differenziert betrachten.
am 18.11.2018 12:36
@Dieter1950@ schrieb:Aber wer weiß von uns denn was der Hamburg2018 am Telefon besprochen hat mit dem Mitarbeiter im Kundenservice.
Niemand von uns weiß es, aber ich gehe schon davon aus, dass der TE es wüßte, wenn er einen Vertrag eingegangen wäre. Zumal diese Meldungen in jüngster Zeit verstärkt auftreten.
"..in dem ich ihm einmal vor Augen halte wie man sich selber davor schützen kann..."
Wovor willst du ihn denn schützen? Wenn der TE seine Rechte kennt, muss er keine Angst haben und muss auch nicht geschützt werden. Das Problem an der Sache ist nur, dass sich viele Verbraucher eben nicht auf ihre Rechte besinnen und irgendwann mit viel Murren doch noch zahlen.
am 18.11.2018 19:07
@InterGeek@ schrieb:
Nun ja ganz grundsätzlich muss man eine ungewollte Warenlieferung nicht einmal aufbewahren. Ganz böse gesagt hätte es auch keine Nachteile wenn man denn Mülleimer öffnet und die Lieferung reinwirft. Das würde ich in diesem Fall aber besser nicht tun 😉
.....
Warum nicht? Weg ist weg....Warum anderer Leute Müll aufbewahren?
@InterGeek@ schrieb:
Ich stelle mir jetzt aber ein paar Folgefragen. Wenn nun ein TV Produkt bei Vodafone gebucht wird, ob gewollt oder ungewollt sei mal dahingestellt. Dann gibt es ja auch irgendwo eine Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung. .....
Die solllte es geben, aber wurden die auch verschickt? Selbst wenn, kannst Du Dir vorstellen wieviel Müll ich jeden Tag im Briefkasten habe?
Von Vodafone bekomme ich gewöhnlich keine Post. Meine Rechnungen drucke ich mir selber aus und wenn ich was bestelle oder meinen Vertrag verlängere, dann achte ich auf Post von VF. Alles Andere geht ungesehen in den Müll....