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Lösung

Doppelter Internetvertrag nach Umzug
pabby
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo liebe Community, 

 

im Juli oder Juni 2018 bin ich aus meiner alten Wohnung in eine neue gezogen. In der alten Wohnung hatte ich einen Internet Vertrag, den ich auch direkt nach Umzug gekündigt habe, weil in der neuen Wohnung bereits Internet von Vodafone war. Ich habe auch direkt eine Kündigungsbestätigung von Vodafone erhalten.
 Ich habe dann seit Oktober '18 bis Mai oder Juni '19 doppelt für das Internet gezahlt. 
mein Mitarbeiter aus meiner örtlichen Filiale sagte, dass eventuell die Möglichkeit besteht, das Geld was ich für den alten Vertrag weiterhin gezahlt habe, wiederzubekommen. Er riet mir, mich an diese Seite zu wenden. 
Ich bitte um Hilfe, denn ich bin noch Schüler und für mich war das sehr viel Geld was ich weiterhin gezahlt habe.. 

18 Antworten 18
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie

Zu wann sollte der Vertrag denn beendet werden? 

a) ein Umzug selbst ist KEIN Grund für eine vorzeitige Kündigung. Für eine solche müsste das gebuchte Produkt an der neuen Adresse nicht verfügbar sein.

 

b) wenn damals die Umzugsmeldung nicht richtig erfolgte (sondern z.B. nur ein "hiermit kündige ich..." gesendet wurde und/oder die benötigte Dokumentation in Form der Ummeldebescheinigung nicht (oder nicht rechtzeitig) eingereicht wurde, dann läuft der Vertrag bis zum regulären Ende und nicht nur die 3 Monate ab Umzug weiter.

 

c) Dies gilt auch für einen Umzug an eine Adresse, bei der bereits ein VF-Anschluß besteht - wobei hier dann zusätzlich die Kundennummer desjenigen angegeben werden muss, dessen Anschluß bereits besteht. Sollte dort kein VF-Anschluß, sondern ein Anschluß eines anderen Anbieters bestehen, besteht ebenfalls -sofern der ursprüngliche Vertrag technisch realisierbar ist- KEIN vorzeitiges Kündigungsrecht.

 

d) Wir haben mittlerweile Ende Januar 2020 und du kommst mit Sachen aus 2018? Glaubst du nicht auch, dass das jetzt ein wenig zu spät ist? Vor einem Jahr hätte man da sicherlich drüber reden können - aber jetzt?

@pabby Hast du dir die Kündigungsbestätigung genau angeschaut zu welchem Datum die Kündigung bestätigt wurde? Wenn das alles richtig gelaufen ist, hat VF ab diesem Zeitpunkt die Gebühren ohne rechtliche Grundlage abgebucht. Sicher hättest du das schon etwas früher merken können, aber ich denke nicht, dass eine Rückforderung unmöglich ist. Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. 

Aber in einem anderem Fall hier hat VF einen selbst verursachten Fehler auch berichtigt und Gelder erstattet. Also warte mal auf einen Moderator, wir Kunden können ohne Einblick ins Kundenkonto eh nichts dazu sagen.

@Díaz_de_Vivar Ja das Datum hatte ich mir angeschaut, ich hatte auch in der Filiale mit dem Mitarbeiter gesprochen.  Danke dir erstmal, dann warte ich mal ab und hoffe das beste. 
hab noch einen schönen Abend ! 🙂 

@DreiViertelFlo  eigentlich zum 1.10.18 weil ich ja wusste, das in der neuen Wohnung schon ein Vodafone Vertrag besteht und ich mal gehört hatte dass man dann ein gesondertes Kündigungsrecht beanspruchen kann

@reneromann 

ich sage ja auch nur, dass mir ein Mitarbeiter von Vodafone geraten hat, mich an diese Plattform zu wenden und dass eventuell die Möglichkeit besteht, im Nachhinein noch etwas zu erreichen. 

Die Frage ist doch eher:

- Welches Kündigungsdatum wurde dir bestätigt? War es das Datum im Mai/Juni 19 mit dem Zusatzvermerk: Wird vordatiert, wenn offizieller Nachweis des Umzuges nachgereicht wird?

- Wurde dieser offizielle Umzugsnachweis beigebracht? Gibt es dafür Nachweise, dass der Nachweis VF auch erreicht hat?

 

Insbesondere wenn dir nur eine Kündigung zu Mai/Juni '19 bestätigt wurde -und- du damals auch keine Unterlagen wie die Ummeldebescheinigung beigebracht hast, dann wird's jetzt schwierig.

@reneromann 

 

nein, ich schätze ich hab das damals nicht mit der Ummeldebescheinigung gemacht. 

ich würde jetzt einfach gerne wissen ob man so etwas noch im Nachhinein machen kann, oder nicht. 

Ich kann auch alles vorlegen, was beweist dass ich seitdem hier wohne und darüber hinaus in dieser wg  schon vorher ein VF Vertrag bestand. 

Wenn du damals die Ummeldebescheinigung nicht nachgereicht hast, ist es kein Wunder, dass der Umzug nicht zuende bearbeitet wurde, sondern der Vertrag regulär bis zum Ende der Mindestlaufzeit weitergelaufen ist.

Ob man das jetzt noch "zurückdrehen" kann, keine Ahnung...

 

Fakt wären aber, dass du für die 3 Monate ab Umzugsdatum auf der Bescheinigung eh bezahlen müsstest - sofern deine erste Meldung des Umzugs vor dem Umzugsdatum gewesen ist...

 

Wichtig wäre auch, dass damals schon die Unterlagen zum Vertrag des Mitbewohners eingereicht wurden - ansonsten dürfte das jetzt ziemlich sicher nichts mehr werden. Denn dann wären damals die Bedingungen für eine vorzeitige Kündigung wegen einem bereits bestehenden VF-Anschluß nicht gegeben gewesen...