TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 04.09.2018 17:00
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 08.09.2018 16:01
Hallo Avci1981,
ich glaube, die anderen User haben es schon ganz gut zusammengefasst.
Eine Kündigung aus besonderen Grund setzt eine Fristsetzung voraus. Um dazu aber mehr Infos zu bekommen, solltest Du Dich an die passenden Ansprechpartner wenden. Hier findet keine Rechtsberatung statt.
So leid es mir tut, aber in dem Fall werden wir Dir nicht helfen können.
Viele Grüße
Lars