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Lösung

Außerordentliche Kündigungsfrist bei Umzug gilt ab Umzugstermin
Christian45
Daten-Fan
Daten-Fan

Ich beziehe seit Jahren mein Internet über Kabel. Jetzt habe ich aus beruflichen Gründen die außerordentliche Kündigung wegen Umzug ins Ausland rechtzeitig im November eingereicht.

Vodafone hat die Kündigungsfrist auch direkt so angesetzt, dass der Vertrag 3 Monate länger läuft, als ich in Deutschland bin. Soweit ich das richtig verstehe, darf Vodafone das auch tun.

Natürlich zahle ich dann 3 Monate extra, in denen ich die Leistung nicht nutzen kann.

Ich bin mir nur nicht so sicher, ob es ein kluger Zug ist den Kunden zum Abschied nochmal richtig zu ***.

Ich hoffe Vodafone macht das beste aus den 3 Monaten Beitrag, denn wenn ich nach einem Jahr zurück komme, werde ich mich ganz genau an dieses Gefühl erinnern.

Die nächsten 10 Jahre gehe ich dann lieber zu einem anderen Anbieter.

Tolle Aktion Vodafon! Aus einem zufriedenen Kunden in letzter Sekunde einen Hater machen.

4 Antworten 4
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie

Das ist nach telekommunikationsgesetzt alles richtig und legal  was Vodafone aber auch Telekom. Etc machen. 

 

Du hast ein Vertrag abgeschlossen der eigentlich eingehalten werden muss, Vodafone kann doch nichts dafür das du ins Ausland gehst. Da kannste doch glücklicherweise es schätzen das der Vertrag vorher beendet wird. Immerhin entsteht Vodafone ja ein Schaden. 

Seri froh das es den §46 im TKG gibt. Früher wurde der Vertrag sofort beendet und die gesamte Summe der Restlaufzeit berechnet....

Ich versteh also dein Gepolter nicht wirklich.
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
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Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet. 



@dasdensch "Früher", also vor dem entsprechendem Urteil des BGH, hat Kabel Deutschland bei Nichtverfügbarkeit "aus Kulanz und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" die Verträge taggenau zum Umzugstag beendet. Wohl weniger aus kundenfreundlichkeit, sondern aufgrund der unklaren Rechtslage. Nach dem BGH-Urteil war alles klar, und sämtliche Provider haben dann verständlicherweise ihr Vorgehen der neuen Rechtslage angepasst.

@Christian45 Wie schon geschrieben, ist der Rechtsgrundsatz "Verträge sind einzuhalten" elementarer Bestandteil des Vertragsrechts. So elementar, dass die Richter am BGH für Recht erkannten, dass immer dann, wenn der Kündigungsgrund im alleinigen Einflußbereich des Kunden liegt, der Vertrag bis zum Ablauf der Vertragszeit zu bezahlen sei. Deshalb dann auch die Reform des TKG und Einführung des Sonderkündigungsrechts.

Wobei eines natürlich schon stimmt: Kein Provider ist gezwungen, auf die drei Monate zu bestehen. Andrerseits kann ich mir es heute auch kaum vorstellen, dass Kunden derartige Kulanzentscheidungen sehr lange im Gedächtnis behalten. Wird ein neuer Vertrag benötigt, wird die Mehrheit nach ganz anderen Kriterien, als nach dem, was man in der Vergangenheit "geschenkt" bekam, den Anbieter wählen.


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

@dasdensch "Früher", also vor dem entsprechendem Urteil des BGH, hat Kabel Deutschland bei Nichtverfügbarkeit "aus Kulanz und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" die Verträge taggenau zum Umzugstag beendet. Wohl weniger aus kundenfreundlichkeit, sondern aufgrund der unklaren Rechtslage. Nach dem BGH-Urteil war alles klar, und sämtliche Provider haben dann verständlicherweise ihr Vorgehen der neuen Rechtslage angepasst.

 


Ach, stimmt. Bei DSL war das mit der Restlaufzeit in Summe. Direkt mal verwechselt 😉

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
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