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am 15.01.2021 15:47
Aufgrund besonderer Umstände (unvorhergesehene Versetzung, Staatsdiener) und einem damit zwangsläufig verbundenen Auflösen meines Zweitwohnsitzes habe ich bereits im letzten Jahr (11/20) meinen Vertrag schriftlich (außerordentlich) gekündigt.
Meine Partnerin hat bereits einen Vertrag mit einem anderen Anbieter am Erstwohnsitz, weswegen eine "Mitnahme" des Vertrages weder möglich, noch gewünscht ist.
Bis heute habe ich keine Bestätigung der Kündigung erhalten, bzw. eine Datum für das Ende des Vertrages (gem. 3 Monats-Frist nach Auszug, welcher erst 03/21 stattfindet).
Ich bin mir leider nun nicht sicher, wie ich weiter vorgehen soll. Das Kündigungsschreiben erneut aufsetzen mit erster Anmahnung zwcks schriftlicher Kündigungsbestätigung?
Vielleicht kann mir ja auch einer der Community-Manager helfen.
Danke schon mal und Viele Grüße
Andi
am 15.01.2021 16:09
Eigentlich ist es so das bei einem Umzug der Vertrag mit zieht wenn er verfügbar ist. Auch wenn da schon ein anderer DSL Anbieter läuft.
Ich weiss nun natürlich nicht wie es aussieht damit da es ein zweitwohnsitz ist, ob das da genau so gehandhabt wird.
am 15.01.2021 21:54
Hi Andi,
wenn am Erstwohnsitz kein Vodafone Vertrag besteht, dann kann der Vertrag nur mit umziehen oder zum regulären Kündigungstermin beendet werden. Einzig eine Nichversorgbarkeit oder ein bereits bestehender Vertrag über Vodafone würde daran etwas ändern.
Viele Grüße
Lars