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Lösung

Außerordentliche Kündigung wird ignoriert
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo,

 

da ich in eine neue Wohnung gezogen bin, in der es keinen Kabelanschluss gibt, habe ich an Vodafone eine außerordentliche Kündigung geschickt, die aber ignoriert wird - akzeptiert wird nur eine Kündigung zum regulären Vertragsende.

 

Kurz zum Hintergrund: Ich bin in die Eigentumswohnung meines Freundes gezogen, in der es keinen Kabelanschluss gibt. Zwar existiert im Keller des Mehrfamilienhauses ein Kabelanschluss für das Gebäude, dieser ist aber nicht in die Wohnung meines Freundes geführt und auch keine Steckdose vorhanden. Es sind also bauliche Maßnahmen möglich, um ein Kabel vom Keller in die Wohnung zu verlegen, die mein Freund (und ich) aber nicht durchführen lassen möchten. Somit existiert de facto kein Kabelanschluss in der Wohnung, die Leistung kann nicht erbracht werden.

 

Dies habe ich Vodafone auch geschildert, inklusive Bestätigung meines Freundes, Wohnungsgeberbescheinigung und amtlicher Ummeldung. Berufen habe ich mich auf §46 Abs. 8 Satz 3 TKG, der in solchen Fällen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vorsieht, da an der neuen Wohnadresse die Leistung nicht erbracht werden kann. Ich hatte vorher hier im Forum recherchiert und dort wurde genau dieses Vorgehen im Fall einer außerordentlichen Kündigung als erfolgreich und best practice beschrieben.

 

Vodafone hat die Kündigung nun bestätigt, aber erst zum Ende der regulären Vertragslaufzeit. Auf mein Anliegen und all die Anhänge ist man gar nicht eingegangen.

 

Wie komme ich hier weiter? Die Leistung kann an der neuen Adresse definitiv nicht erbracht werden.

22 Antworten 22

@Gonzo-4 Der Unterschied liegt darin, dass es für den Fall Hausratversicherung kein gesetzliches Kündigungsrecht gibt. Dass es in der Regel so ist, wie du schreibst, stimmt schon.


@Gonzo-4  schrieb:

Vodafone hat natürlich das Recht den Sachverhalt durch einen Techniker zu prüfen, aber warum muss der Kunde den Techniker dafür anfordern?  Kann Vodafone den nicht von sich aus beauftragen?. 


Also bei uns gilt, wer etwas will und sich auf einen Sachverhalt beruft, muss diesen auch beweisen. Aber ganz unabhängig davon wäre natürlich ein Techniker gekommen, wenn die TE eine Umzugsmeldung gemacht hätte und dann ggf. VF mitteilte, dass sie kein Signal hat. Dann schickt VF einen Techniker und die Sache ist vom Tisch.


@Gonzo-4  schrieb:

Leider hat die Schreiberin die Comunity verlassen und nicht auf einen Mod gewartet. Schade eigentlich. 


Ja, das finde ich auch. Kann ich aber in gewisser Weise verstehen, denn man hat den Schverhalt schon ein wenig sehr vergewaltigt hier.

Aus dem "Freund" wurde beispielsweise eine "Lebenspartnerschaft " ,davon hat die TE nie geschrieben, zudem bleibt Eigentum davon grundsätzlich vollkommen unberührt.

Dann die Behauptung, es bestünde eine Mitwirkungspflicht, z.B. evtl. einen Gemeinschaftsbeschluß herbeizuführen, ist vollkommen abwegig. Der Wohnungseigentümer hat überhaupt keine Verpflichtung gegenüber VF und muss keinerlei Installationen dulden bzw. nicht mal die Tür öffnen.

Und die TE hat überhaupt keine Rechte am Eigentum des Freundes.

Auch die Sache mit dem Beschluss der Eigentümerversammlung ist in meinen Augen eindeutig und ich sehe dort nichts, dem sich der Eigentümer zu beugen hätte.

Das Ganze setzt natürlich voraus, dass alle Angaben auch tastsächlich der Wahrheit entsprechen. Aber davon müssen wir ausgehen, warum auch etwas anderes unterstellen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei VF sich niemand mit dem Sachverhalt beschäftigt hat. Irgendeine angelernte Hilfskraft wird, wie der berühmte Pawlosche Hund, nur das Sichwort "Kündigung" gesehen und die dann fällige Routine ausgeführt haben.

Ein Moderator hätte sicher genauer nachgeforscht.

Ferner 

 

OT:

Zieht ein Paar in eine gemeinsame Wohnung, kommt es auf das Vertragsdatum an. Die ältere Hausrat- und auch Haftpflichtversicherungen wird fortgeführt - die jeweils neueren Vertraege auf Antrag beendet. Darauf hat sich die Versicherungswirtschaft geeinigt.

Da sich der Thread Ersteller gelöscht hat, schließe ich den Thread.

 

Gruß Kurt

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