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Außerordentliche Kündigung wird ignoriert
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo,

 

da ich in eine neue Wohnung gezogen bin, in der es keinen Kabelanschluss gibt, habe ich an Vodafone eine außerordentliche Kündigung geschickt, die aber ignoriert wird - akzeptiert wird nur eine Kündigung zum regulären Vertragsende.

 

Kurz zum Hintergrund: Ich bin in die Eigentumswohnung meines Freundes gezogen, in der es keinen Kabelanschluss gibt. Zwar existiert im Keller des Mehrfamilienhauses ein Kabelanschluss für das Gebäude, dieser ist aber nicht in die Wohnung meines Freundes geführt und auch keine Steckdose vorhanden. Es sind also bauliche Maßnahmen möglich, um ein Kabel vom Keller in die Wohnung zu verlegen, die mein Freund (und ich) aber nicht durchführen lassen möchten. Somit existiert de facto kein Kabelanschluss in der Wohnung, die Leistung kann nicht erbracht werden.

 

Dies habe ich Vodafone auch geschildert, inklusive Bestätigung meines Freundes, Wohnungsgeberbescheinigung und amtlicher Ummeldung. Berufen habe ich mich auf §46 Abs. 8 Satz 3 TKG, der in solchen Fällen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vorsieht, da an der neuen Wohnadresse die Leistung nicht erbracht werden kann. Ich hatte vorher hier im Forum recherchiert und dort wurde genau dieses Vorgehen im Fall einer außerordentlichen Kündigung als erfolgreich und best practice beschrieben.

 

Vodafone hat die Kündigung nun bestätigt, aber erst zum Ende der regulären Vertragslaufzeit. Auf mein Anliegen und all die Anhänge ist man gar nicht eingegangen.

 

Wie komme ich hier weiter? Die Leistung kann an der neuen Adresse definitiv nicht erbracht werden.

22 Antworten 22

Vielleicht will dein Freund ja auch keinen Strom- oder Wasseranschluss, um die Kosten zu sparen. Wie auch immer.

 

Gibt es eine Entscheidung der Eigentuenerversammlung,  hat das eine Bindungswirkung auch fuer das Sondereigentum. Alles weitere ist dann ein Thema fuer Juristen.

Die Leistung kann nicht erbracht werden ist der eine Punkt, ein anderer das die Beiden nur einen Anschluss brauchen. Ich weiß das wenn zwei Menschen in einen Haushalt zusammen ziehen auch nur eine Hausratversicherung benötigt wird, einer  kann vorzeitig kündigen. Wie sieht das bei Vodafone und Co aus? Das würde mich interessieren.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

In diesem Thread (https://forum.vodafone.de/t5/Archiv-Internet-Telefon-TV-%C3%BCber/Sonderk%C3%BCndigung-nach-Aufgabe-...) gibt es fast das gleiche Problem, das dann mit außerordentlicher Kündigung gelöst wurde, da der Schreiber in der Wohnung seiner Eltern wohnt und die Eltern keinen Anschluss in der Wohnung legen lassen. Das ist genau auch meine Situation, bloß dass ich bei meinem Freund wohne. Außerordentliche Kündigung ist also möglich 🙂

 

Zitat der Vodafone-Moderatorin: "Du ziehst zu Deinen Eltern, wärst also quasi Untermieter. Somit kannst Du in der Wohung nicht schalten und walten, wie Du willst, sondern "unterliegst" den Entscheidungen Deiner Eltern, was sowas betrifft. Diese lehnen die eventuell erforderlichen Maßnahmen ab, die erforderlich wären, um den Kabelanschluss nutzen zu können. Dann würde als Nachweis Deine Ummeldung und ein Schreiben Deiner Eltern die Angelegenheit sicher klären und eine TKG-Kündigung nach sich ziehen."

 

Genau das habe ich gemacht. Ich habe meine Ummeldung bewiesen, ich habe ein Schreiben meines Freundes beilegt, aber auf nichts davon wurde eingegangen.


@Gelöschter User  schrieb:

Es existiert lediglich eine Entscheidung der Eigentümerversammlung, den Hausanschluss zu genehmigen sowie das Verlegen eines Kabels in die Wohnung des Interessenten zu genehmigen. Nur eine Partei im Haus ist versorgt und nur diese Versorgung (inklusive Hausanschluss) wurde beschlossen. 


Es kommt auf den genauen Beschluss der Eigentuemerversammlung und der Vereinbarung mit Vodafone an. Ist die Erlaubnis in der von dir vorgetragenen begrenzten Form erfolgt, wäre dieser Teil geklaert.

 

Es bleibt aber deine Mitwirkungspflicht, am neuen Wohnort einen Anschluss zu ermöglichen. Dazu könnte ein Antrag in der Eigentuemerversammlung gehoeren, einen Anschluss auch fuer dich an das Breitbandkabel zu ermöglichen. Deinem Vertragspartner solltest du schon signalisieren, kleinere "Anschlusshindernisse" auszuräumen und nicht nur ein Schlupfloch fuer ein vorzeitiges Vertragsende zu suchen.

 

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung darf der Eigentuemer die Nutzung eines Breitbandkabelangebotes bzw. Telefonanschluss nicht untersagen.

 

 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Bitte lies den verlinkten Thread und bitte lies dir noch mal meine Situation durch. Deine Beiträge gehen an meiner Situation vorbei.


@Gelöschter User  schrieb:

Bitte lies den verlinkten Thread und bitte lies dir noch mal meine Situation durch. Deine Beiträge gehen an meiner Situation vorbei.


Zwischen einer Lebenspartnerschaft und einer Untervermietung sehe ich persoenlich - aber auch die Rechtssprechung - erhebliche Unterschiede.

 

Ich kann dein Anliegen doch bestens verstehen, den 2. Vertrag vorzeitig aufzulösen. Sei  dabei aber konstruktiv und fair. Stellt ein Techniker fest, es geht nicht, ist der Vertrag nach 3 Monaten Geschichte. Du möchtest doch auch im umgekehrten Fall, das Vertragspartner mit dir fair umgehen.

@Gonzo-4 Das sind aber unterschiedliche Sachverhalte. Zudem ist es auch bei einer Hausratversiherung nicht unbedingt möglich, eine der beiden zu kündigen.

Für VF und Co. sieht das ganz einfach aus. Grundsätzlich gilt, Verträge sind einzuhalten und deshalb zieht der Vertrag mit um. Kann die Leistung an der neuen Anschrift nicht erbracht werden (warum auch immer) gibt es ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, mit einer dreimonatigen Küpdigungsfrist beginnend (fühestens) mit dem Umzug.. Desweiteren sind viele Provider kulant und ermöglichen eine Sonderkündigung auch, wenn beide Partner beim selben Provider ihre Verträge haben.

Im vorliegendem Fall würde ich auch meinen, die Leistung kann nicht erbracht werden, da der Wohnungseigentümer die Maßnahmen nicht dulden muß.. Vorausgesetzt natürlich, die Dinge liegen tatsächlich so, wie geschrieben, insbesonders die Sache mit der Eigentümerversammlung.

@Gelöschter User Ein Techniker wäre schon sinnvoll, denn Papier ist geduldig. Bei VF sieht man halt im System "HÜP" vorhanden und schon ist es nichts mit der Sonderkündigung. Warte mal ab, was ein Moderator meint.

Umzugsmeldung -> Techniker bestätigt nicht verfügbarkeit -> Anpassung der Kündigung. 

Ist der Umzug gemeldet worden auf dem normalen Wege ? 

Du versteifst dich auf den anderen Thread - dort war der Kabelanschluss aber aus technischen Gründen nicht realisierbar, was ein Techniker vor Ort festgestellt hat.

 

Davon abgesehen gibg es im Thread damals darum, dass die Eltern als Eigentümer des Einfamilienhauses die Installation abgelehnt haben - dies würde in einem Fall mit einem Mehrparteienhaus aber nicht die Aussage eines Freundes sein, sondern dazu müsste die Eigentümerversammlung diesen Beschluss fassen. Wenn die Eigentümerversammlung jedoch bereits gegenteilig entschieden hat und der Installation von BK-Anlagen zugestimmt hat, wird sich dein Freund diesem Beschluss beugen müssen - denn er kann als Einzeleigentümer im Haus ebenfalls nicht schalten und walten wie er will, sondern er ist an die Beschlüsse der Eigentümerversammlung gebunden.

 

Wie gesagt: Lass einen Techniker kommen, der feststellt, dass die Installation nicht möglich ist - schon greift die Sonderkündigung. Aber einfache Installationen müsstet ihr schon dulden - nur ganz ohne Techniker wird das nichts.

@Díaz_de_Vivar, danke für deine Erklärung.  Wenn zwei Haushalte zusammen geführt werden braucht man nur eine Hausratversicherung und eine der beiden muß weichen. Welche das ist entscheiden die Versicherung unter sich oder die mit dem geringeren Beitrag tritt zurück. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Sicher ist das etwas anderes als hier das Problem mit Vodafone aber auch hier werden zwei Hauhalte zusammen geführt. Vodafone hat natürlich das Recht den Sachverhalt durch einen Techniker zu prüfen, aber warum muss der Kunde den Techniker dafür anfordern?  Kann Vodafone den nicht von sich aus beauftragen? Leider hat die Schreiberin die Comunity verlassen und nicht auf einen Mod gewartet. Schade eigentlich.