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Außerordentliche Kündigung wird ignoriert
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo,

 

da ich in eine neue Wohnung gezogen bin, in der es keinen Kabelanschluss gibt, habe ich an Vodafone eine außerordentliche Kündigung geschickt, die aber ignoriert wird - akzeptiert wird nur eine Kündigung zum regulären Vertragsende.

 

Kurz zum Hintergrund: Ich bin in die Eigentumswohnung meines Freundes gezogen, in der es keinen Kabelanschluss gibt. Zwar existiert im Keller des Mehrfamilienhauses ein Kabelanschluss für das Gebäude, dieser ist aber nicht in die Wohnung meines Freundes geführt und auch keine Steckdose vorhanden. Es sind also bauliche Maßnahmen möglich, um ein Kabel vom Keller in die Wohnung zu verlegen, die mein Freund (und ich) aber nicht durchführen lassen möchten. Somit existiert de facto kein Kabelanschluss in der Wohnung, die Leistung kann nicht erbracht werden.

 

Dies habe ich Vodafone auch geschildert, inklusive Bestätigung meines Freundes, Wohnungsgeberbescheinigung und amtlicher Ummeldung. Berufen habe ich mich auf §46 Abs. 8 Satz 3 TKG, der in solchen Fällen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vorsieht, da an der neuen Wohnadresse die Leistung nicht erbracht werden kann. Ich hatte vorher hier im Forum recherchiert und dort wurde genau dieses Vorgehen im Fall einer außerordentlichen Kündigung als erfolgreich und best practice beschrieben.

 

Vodafone hat die Kündigung nun bestätigt, aber erst zum Ende der regulären Vertragslaufzeit. Auf mein Anliegen und all die Anhänge ist man gar nicht eingegangen.

 

Wie komme ich hier weiter? Die Leistung kann an der neuen Adresse definitiv nicht erbracht werden.

22 Antworten 22
SabiJoh
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo, hatte das mit der Telekom, in der neuen Wohnung war der Telefonanschluss defekt und der Vermieter sagte es sei die Telekom dafür verantwortlich, die Telekom sagte der Vermieter. Ich hatte also keinen Anschluss und musste trotzdem zahlen. Ich ließ das Gericht entscheiden und die gaben der Telekom recht. Also musste ich 2 Jahre für einen Anschluss bezahlen der nicht funktionierte (Vermieter war stur). Bin dann zu Kabel Deutschland gewechselt weil das Fernsehkabel noch funktionierte.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Danke für deine Antwort, aber da handelt es sich um ganz andere Voraussetzungen. Wenn ein Anschluss vorhanden, aber defekt ist, ist natürlich der Eigentümer für die Instandsetzung verantwortlich. Da verstehe ich es vollkommen, wenn der Provider (ob nun Telekom oder Vodafone) sagt, dass das nicht sein Problem ist.

 

In der neuen Wohnung existiert aber gar kein Anschluss.

Hast du eine Umzugsmeldung gemacht ? 

 

Davon abgesehen: War denn schon mal ein Techniker da und hat sich das vor Ort angeschaut?

Nur weil ihr sagt, es würde nicht gehen, heißt das noch längst nicht, dass Vodafone das so akzeptieren muss - gerade dann, wenn im Haus schon ein Übergabepunkt existiert.

 

Ggfs. existieren ja sogar Kabel bis in die Wohnung, die lediglich nicht aufgelegt wurden...

Ein Uebergabepunkt ist vorhanden - damit kann die Leistung im Haus zur Verfügung gestellt werden. Fuer die Erschließung der Wohnung gibt es auf Netzebene4 Mitwirkungspflichten bei einem lfd. Vertrag. 

 

 

 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo,

 

ein Techniker war nicht vor Ort, der würde aber auch nichts anderes feststellen. 

 

Davon abgesehen, ist es die Wohnung meines Freundes. Wenn der sagt, es wird kein Anschluss installiert, kann mich Vodafone doch nicht dazu zwingen, in einem Vertrag zu bleiben, dessen Leistung nicht erbracht werden kann. Das ist genau wie in einer Mietwohnung: Wenn der Vermieter kein Kabel verlegen lässt, ist keine Leistung möglich. Das ist nicht die Schuld des Mieters, der Mieter kann autonom nichts installieren lassen. Ich kann für die Wohnung meines Freundes auch nicht einfach irgendwelche Umbauten anordnen oder abnicken.

@Gelöschter User 

Die Argumentation ist falsch. Fuer die Eigentuemergemeinschaft muss es ja bereits einen Beschluss geben, der Vodafone (bzw. einer Vorgaengergesellschaft) die Nutzung der Netzebene 4 inkl. Vermarktung von Produkten erlaubt. Diese Erlaubnis bezieht sich dann auf alle Wohnungen. Die Eigentuemergemeinschaft kann die Vereinbarung mit Vodafone mit den vereinbarten Fristen natürlich kuendigen. Dann gibt es fuer das Objekt eine Vermarktungssperre.

 

Ein Mehrfamilienhaus mit einer Eigentuemergemeinschaft ist kein Einfamilienhaus. Insofern haben Beschluesse der Eigentuemergemeinschaft auch fuer deinen Freund eine Bindungswirkung.

 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Deine Argumentation ist falsch. Was nützt es denn, wenn im Haus ein Anschluss liegt, der aber nicht in die Wohnung geführt ist und der EIGENTÜMER der Wohnung dem widerspricht bzw. das nicht will? Leistung kann nicht erbracht werden.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Es existiert lediglich eine Entscheidung der Eigentümerversammlung, den Hausanschluss zu genehmigen sowie das Verlegen eines Kabels in die Wohnung des Interessenten zu genehmigen. Nur eine Partei im Haus ist versorgt und nur diese Versorgung (inklusive Hausanschluss) wurde beschlossen.