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Antwort
Lösung
am 20.11.2019 18:27
Hallo
Habe vor mehr als einem Monat meinen Kabel Anschluss wegen nicht erfüllung der Leistung gekündigt. Diese Kündigung und den Entzug der Einzugsermächtigung wird einfach ignoriert!
Wie kann das sein?
Gruß
Mario
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 23.12.2019 15:25
Hallo @matchboxpilot
wie Dir @Wallace geschrieben hatte, ist Dein Kündigungsschreiben am 31.10 bei uns eingegangen. Zu diesem Zeitpunkt lagen uns keine offenen Störungsmeldungen vor, weshalb nichts für eine sofortige Kündigung sprach. Mit Deinem Störticket vom 16.11 wurde die Box getauscht. Das brachte keine Verbesserung.
Deinen Anschluss haben wir geprüft und konnten keine Auffällgkeiten finden. Wenn Du Deine eigenen Endgeräte als Ursache ausschließen kannst, sollte sich das mal eine Techniker vor Ort anschauen. Das wurde Dir hier am 23.11.19 angeboten. Da wir bisher keine Rückmeldung von Dir bekommen haben, gehe ich davon aus, dass das sich Dein Anliegen erledigt hat.
Ich schließe Deinen Beitrag hier ab und wünsche Dir schöne Feiertage.
Beste Grüße Tina
am 20.11.2019 18:34
Kommt drauf an was nicht erfüllt wurde und ob du auch fristen zur Behebung gesetzt hast etc
am 20.11.2019 18:42
Ich habe keine Frist gesetzt, da ich im Vorfeld die Mängel schon mehrmals angezeigt habe und diese bis heute nicht behoben wurden.
Trotzdem kann es nicht sein, daß es einfach ignoriert wird!
Der Entzug der Einzugsermächtigung hat mit der Kündigung auch nichts zu tun!
am 20.11.2019 19:42
nur das bald der Inkasso Futzi klingelt!
am 20.11.2019 20:00
Nö, wenn das SEPA-Mandat ordnungsgemäß gekündigt wurde ( rechtzeitig und mit Einschreiben-Rückschein), dann nicht. Rechtzeitig heißt Postweg beachtet und eine angemessene Bearbeitungszeit eingerechnet.
am 20.11.2019 20:01
Vielen Dank für deine Antwort, die mich in keinster Weise weiterbringt! Scheinst wohl für vodafone zu arbeiten?
20.11.2019 20:14 - bearbeitet 20.11.2019 20:16
Ich weiß nicht, ob mich meinst. Nö, ich arbeite nicht bei und für Vodafone.
Aber die bisherigen Hinweise, die Dir gegeben wurden sind richtig.
Eine Sonderkündigung ist nur möglich, wenn dem Vertragspartner eine angemessene Frist zu Nachbesserung gestellt wurde und er den Mangel nicht abstellt oder abstellen kann ( schriftlich und wieder der Hinweis: Einschreiben mit Rückschein).
Ansonsten hast Du keine Nachweise und somit schlechte Karten im Falle eines Rechtsstreites.
am 20.11.2019 20:23
@matchboxpilot Auf eine Kündigung ist eine Reaktion nicht zwingend erforderlich. Natürlich gehört es zum guten Ton, dass man eine solche entweder bestätigt oder seine Argumente mitteilt, warum man die Kündigung für unrechtmäßig hält. Grundsätzlich gilt: Eine Kündigung wird wirksam, wenn sie beim Kündigungsgegner eingeht. Man könnte jetzt also Zahlungsaufforderungen ignorieren und für den Fall, dass die Vertragspartei den Rechtsweg beschreitet (Mahnbescheid) diesen mit der Begründung, er sei nicht rechtmäßig, da das Vertragsverhältnis gekündigt ist, zurückweisen. Letztendlich entscheidet dann ein Gericht, ob die Kündigung rechtmäßig war.
Ein solches Risiko einzugehen setzt aber voraus, dass man wirklich alles beachtet hat und vor allem, dass man seine Behauptungen auch beweisen kann.
"meinen Kabel Anschluss wegen nicht erfüllung der Leistung gekündigt" so etwas gibt es nicht! Es gibt eine Kündigung aus wichtigem Grund, und inwieweit die mangelnde Leistung ein solch wichtiger Grund ist, wird eben vom Gericht beurteilt werden.
P.S. Hier sind hauptsächlich Kunden tätig. VF - Mitarbeiter sind die Moderatoren
am 21.11.2019 10:56
Hi,
Dein Kündigungsschreiben ist am 31.10 bei uns eingegangen und zu diesem Zeitpunkt lagen uns keine offenen Störungsmeldungen vor. Laut dem letzten Ticket vom 16.11 ist die Box getauscht worden. Wie läuft´s denn damit?
VG Wallace
am 21.11.2019 11:40
Kann ich nicht sagen, die Box ist noch nicht da.