TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 25.04.2018 15:31
Hallo,
ich bin seit knapp über 2 Monaten Kunde bei Vodafone Kabel Deutschland. Ich hatte einen Vertrag über 400 Mbits geschlossen. Aber seit dem Anschluss habe ich immer sehr sehr schlechtes Internet. Das Internet ist zu langsam, durchschnittlich habe ich 15-20 Mbits von den 400 Mbits erreicht! Habe auch direkt eine Störung gemeldet, es hieß es wird innerhalb von 2 Tagen behoben. Dann hieß es in 10 Tagen. Bis dato wurde nichts behoben.
Ich habe am 22.3. Vodafone schriftlich eine Frist von 14 Tagen für die Behebung der Störung gegeben. Und meinte, dass ich anderenfalls von meinem Sonderkündigunsrecht Gebrauch machen und vorzeitig kündigen möchte und habe auch mehrere Speedtests angehangen. Als Antwort kam Kündigung zum regulären Vertragsende angenommen!! Also ca. in 22 Monaten!!
Dann schrieb ich am 12.4. an das Beschwerdemanagement, dass sie mir den Vertrag vorzeitig kündigen sollen, weil die Störung über Monate besteht und das Datenvolumen von 400 Mbits in keiner Weise erreicht wurde. Seitens der Techniker auch keine Abhilfe geschafft, trotz mehrmaliges Telefonieren und Störungsmeldung. Somit wurde seitens Kabel Deutschland der eingegangene Vertrag nicht eingehalten. Habe auch auf § 314 BGB hingewiesen. Außerdem muss eine Kündigung nicht bestätigt werden. Sie ist wirksam, sobald sie den Empfänger erreicht. Als Antwort bekam ich dieses Schreiben:
Liebe Frau ......,
zurzeit können wir noch nicht sagen, wann wir die Geschwindigkeit anpassen können. In der Zwischenzeit kommen wir Ihnen aus Kulanz entgegen. Wir haben dieses Angebot für Sie:
Sie wechseln zu einem unserer DSL-Produkte. Damit surfen und telefonieren Sie an Ihrer Adresse einfach weiter. Bestellen können Sie vor Ort im Vodafone-Shop oder gleich kostenlos unter 0800 664 93 83.
Teilen Sie uns einfach Ihre neue Auftrags- oder Kundennummer mit, dann beenden wir Ihren bisherigen Internet- und Telefon-Vertrag. Möchten Sie Ihre Rufnummern mitnehmen? Dann beenden wir Ihren alten Vertrag, sobald Ihr neuer aktiv ist und die Rufnummern übertragen wurden.
Nehmen Sie unser Angebot an? Geben Sie uns bitte innerhalb der nächsten 14 Tage Bescheid. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.
Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.
Freundliche Grüße
Ihr Vodafone Kabel Deutschland Beschwerdemanagement
Vodafone Kabel Deutschland
Kundenservice
99116 Erfurt
AUS KULANZ kommt Vodafone mir entgegen?!? Ich habe das RECHT darauf, dass mir meine Kündigung angenommen wird. Vor allem wenn sie nicht sagen können, wann die Geschwindigkeit angepasst werden kann. Ich zahle für eine unakzeptable Gegenleistung (nicht mal 10%)!!
Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank im voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 25.04.2018 16:23
@bd3809 schrieb:
Kann mir jemand helfen?
Das wird hier im Forum schwierig, da sich ja bereits das Beschwerdemanagement von VFKD eindeutig zu der Thematik geäußert hat (ich lasse mal eine persönliche Bewertung der Reaktion außen vor). Und eine derartige Entscheidung kann/darf ein Moderator hier nicht mehr einfach überstimmen/abändern.
Allerdings verstehe ich nicht, warum Sie auf das Schreiben nicht einfach "Danke, will kein DSL, will zu anderem Anbieter wechseln." geantwortet haben und jetzt stattdessen in einem Forum posten. Wäre die direkte Kommunikation nicht bedeutend zielführender?
Weiterhin müßte hier von einem entsprechend dazu Befugten auch noch geprüft werden, ob und in welchem Umfang die "Ablehung" der vorzeitigen Kündigung vielleicht durchaus doch zulässig war/ist. Denn
@bd3809 schrieb:
Ich habe das RECHT darauf, dass mir meine Kündigung angenommen wird.
ist nun mal so pauschal eben nicht zutreffend. Denn die Kündigung wurde ja angenommen, nur wird ihr eben nicht stattgegeben.
Aber das kann, soll und darf nur ein Rechtsgelehrter gegen entsprechende Bezahlung genauer beurteilen und in der Folge vielleicht ein Gericht final bearbeiten.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 25.04.2018 16:23
@bd3809 schrieb:
Kann mir jemand helfen?
Das wird hier im Forum schwierig, da sich ja bereits das Beschwerdemanagement von VFKD eindeutig zu der Thematik geäußert hat (ich lasse mal eine persönliche Bewertung der Reaktion außen vor). Und eine derartige Entscheidung kann/darf ein Moderator hier nicht mehr einfach überstimmen/abändern.
Allerdings verstehe ich nicht, warum Sie auf das Schreiben nicht einfach "Danke, will kein DSL, will zu anderem Anbieter wechseln." geantwortet haben und jetzt stattdessen in einem Forum posten. Wäre die direkte Kommunikation nicht bedeutend zielführender?
Weiterhin müßte hier von einem entsprechend dazu Befugten auch noch geprüft werden, ob und in welchem Umfang die "Ablehung" der vorzeitigen Kündigung vielleicht durchaus doch zulässig war/ist. Denn
@bd3809 schrieb:
Ich habe das RECHT darauf, dass mir meine Kündigung angenommen wird.
ist nun mal so pauschal eben nicht zutreffend. Denn die Kündigung wurde ja angenommen, nur wird ihr eben nicht stattgegeben.
Aber das kann, soll und darf nur ein Rechtsgelehrter gegen entsprechende Bezahlung genauer beurteilen und in der Folge vielleicht ein Gericht final bearbeiten.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 25.04.2018 20:54
Hallo @bd3809
Außerdem muss eine Kündigung nicht bestätigt werden. Sie ist wirksam, sobald sie den Empfänger erreicht.
Das stimmt.
Ich sehe das Angebot von VF als Alternative zur Vertragsauflösung, die man ja nicht annehmen muss. Das Wort "Kulanz" wird in solchen Dingen gerne verwendet, um zu vermeiden, dass man sich rechtsverbindlich festlegt.
Aber wie schon geschrieben, in der community wird keine Hilfe mehr möglich sein.
am 25.04.2018 21:38
Gibt es denn eine bessere Alternative zu dem Angebot von Vodafone ?
Generell ist es natülich so das die Bundesnetzagentur 7/2017 die Regel rausgegeben hat das der Vertrag vorher gelöst werden kann wenn z.B. die Mindestgeschwindigkeit 1x in 2 Messtagen unterschritten wird. Oder die Maximale Geschwindigkeit, bei 20 Messungen in den 2 Tagen nicht 1x die 90% erreicht.
Auch früher haben Gerichte schon geurteilt das wenn nicht viel mehr als die Hälfte ankommt der Vertrag wegen Nichterfüllung gekündigt werden kann. Durch die neue Regelung der Bundesnetzagentur ist es für Verbraucher leichter geworden.
Also wenn Du wirklich ein besseres Angebot hast, dann kannst Du natürlich abgesehen vom Rechtsweg (Anwalt, Klageverfahren) auch die Bundesnetzagentur kontaktieren.
Ich bin aktuell auch mal auf die Reaktion meiner außerrdentlichen bei O2 gespannt (wechsel zu VF).
am 25.04.2018 22:23
Wo nimmst du die 90% her? Oder um genauer zu fragen: 90% von was? 90% vom Minimalwert? Oder 90% vom Maximalwert?
Nur so: Der Vertrag ist erfüllt, wenn die Mindestgeschwindigkeit erreicht wird - diese kann auch weniger als 60% der Maximalgeschwindigkeit sein (z.B. bei bei VDSL-100 - dort reichen schon 54 MBit/s aus, damit die Angaben erfüllt und die Leistung vertragsgemäß erbracht wird). Oder bei ADSL-16 - max. 16 MBit/s, mindestens 6 MBit/s.
Zumal: Wie sollen 90% des Maximalwertes erreicht werden, wenn die Leitung diesen Wert rein technisch gar nicht erbringen kann (also z.B. die Leitung bei DSL-16 "nur" 8..10 MBit/s ermöglicht)...
Von daher sind solche "Regeln" mit äußerster Vorsicht zu genießen - denn es gibt die Transparenzverordnung ja nicht umsonst (und im Zweifel wird ein Richter eher aufgrund der Transparenzverordnung als auf Grundlage irgendwelcher "Pi mal Daumen"-Regeln der BNetzA handeln).
25.04.2018 23:29 - bearbeitet 25.04.2018 23:45
90% vom Maximalwert. Mehr hier https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitban...
Deine Aussage mit der Mindestgeschwindigkeit ist falsch. Alleine schon deswegen weil wenn ein Vertrag mit "Bis zu" beworben wird, haben viele Gerichte gesagt, müsse diese Geschwindigkeit auch mal erreicht werden. Es bedeutet aber nicht das sie regulär bereitsteht. Insbesondere beim Kabelnetz kann es daher mal 100MBit/s geben wie das maximum und mal 3Mbit/s. Das ist aber Konform, sofern die 3Mbit/s als Mindestgeschwindigkeit festgelegt sind und nicht unterschritten würden.
Daher hat die Bundesnetzagentur diese Regelung festgelegt....Wenigstens jeweils 1x 90% davon in 2 Tagen bei 20 Messungen per LAN. Es gibt quasi 3 mögliche Regelungen. Steht alles in den Links auf der Seite.
Bei meiem 200er ist übrigenns die Mindestgeschwindigkeit bei 120Mbit/s down (nice) und 6MBit/s down (etwas wenig, aber normal sind 10,80Mbit/s was ok ist und hier wird eh meist das max erreicht oder überschritten). Das ganze steht im übrigen wiederum hier https://www.vodafone.de/downloadarea/kabel-agb-internet-telefon.pdf
am 25.04.2018 23:49
am 26.04.2018 00:01
am 26.04.2018 07:01
@reneromann@ schrieb:
Von daher sind solche "Regeln" mit äußerster Vorsicht zu genießen - denn es gibt die Transparenzverordnung ja nicht umsonst (und im Zweifel wird ein Richter eher aufgrund der Transparenzverordnung als auf Grundlage irgendwelcher "Pi mal Daumen"-Regeln der BNetzA handeln).
Na ja, die Transparenzverordnung ist eine Verschraucherschutznorm. Sie kam ja auch erst nach heftigem Widerstand der Anbieter zustande. Und die Regeln der NetzA sind auch für ein gericht allses andere als "Pi mal Daumen"- Regeln, sondern ernstzunehmende Richtlinien.
Zudem bin ich der Meinung, dass, wenn es tatsächlich aus technischen Gründen nicht möglich ist, die geforderten 90% überhaupt irgendwie zu erbringen, ein Kündigungsgrund vorliegen könnte.
am 26.04.2018 07:18