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Lösung

Außerordentliche Kündigung wegen nicht erbrachter Gegenleistung (Internet über Kabel)
bd3809
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

 

ich bin seit knapp über 2 Monaten Kunde bei Vodafone Kabel Deutschland. Ich hatte einen Vertrag über 400 Mbits geschlossen. Aber seit dem Anschluss habe ich immer sehr sehr schlechtes Internet. Das Internet ist zu langsam, durchschnittlich habe ich 15-20 Mbits von den 400 Mbits erreicht! Habe auch direkt eine Störung gemeldet, es hieß es wird innerhalb von 2 Tagen behoben. Dann hieß es in 10 Tagen. Bis dato wurde nichts behoben.

 

Ich habe am 22.3. Vodafone schriftlich eine Frist von 14 Tagen für die Behebung der Störung gegeben. Und meinte, dass ich anderenfalls von meinem Sonderkündigunsrecht Gebrauch machen und vorzeitig kündigen möchte und habe auch mehrere Speedtests angehangen. Als Antwort kam Kündigung zum regulären Vertragsende angenommen!!Smiley (wütend) Also ca. in 22 Monaten!!

 

Dann schrieb ich am 12.4. an das Beschwerdemanagement, dass sie mir den Vertrag vorzeitig kündigen sollen, weil die Störung über Monate besteht und das Datenvolumen von 400 Mbits in keiner Weise erreicht wurde. Seitens der Techniker auch keine Abhilfe geschafft, trotz mehrmaliges Telefonieren und Störungsmeldung. Somit wurde seitens Kabel Deutschland der eingegangene Vertrag nicht eingehalten. Habe auch auf § 314 BGB hingewiesen. Außerdem muss eine Kündigung nicht bestätigt werden. Sie ist wirksam, sobald sie den Empfänger erreicht. Als Antwort bekam ich dieses Schreiben:

 

Liebe Frau ......,

 

zurzeit können wir noch nicht sagen, wann wir die Geschwindigkeit anpassen können. In der Zwischenzeit kommen wir Ihnen aus Kulanz entgegen. Wir haben dieses Angebot für Sie:

 

Sie wechseln zu einem unserer DSL-Produkte. Damit surfen und telefonieren Sie an Ihrer Adresse einfach weiter. Bestellen können Sie vor Ort im Vodafone-Shop oder gleich kostenlos unter 0800 664 93 83.

 

Teilen Sie uns einfach Ihre neue Auftrags- oder Kundennummer mit, dann beenden wir Ihren bisherigen Internet- und Telefon-Vertrag. Möchten Sie Ihre Rufnummern mitnehmen? Dann beenden wir Ihren alten Vertrag, sobald Ihr neuer aktiv ist und die Rufnummern übertragen wurden.

 

Nehmen Sie unser Angebot an? Geben Sie uns bitte innerhalb der nächsten 14 Tage Bescheid. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

 

Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.

 

Freundliche Grüße
Ihr Vodafone Kabel Deutschland Beschwerdemanagement

 

Vodafone Kabel Deutschland
Kundenservice
99116 Erfurt

 

 

AUS KULANZ kommt Vodafone mir entgegen?!? Ich habe das RECHT darauf, dass mir meine Kündigung angenommen wird. Vor allem wenn sie nicht sagen können, wann die Geschwindigkeit angepasst werden kann. Ich zahle für eine unakzeptable Gegenleistung (nicht mal 10%)!!

 

Kann mir jemand helfen?

 

Vielen Dank im voraus.

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie

@bd3809  schrieb:

Kann mir jemand helfen?


Das wird hier im Forum schwierig, da sich ja bereits das Beschwerdemanagement von VFKD eindeutig zu der Thematik geäußert hat (ich lasse mal eine persönliche Bewertung der Reaktion außen vor).  Und eine derartige Entscheidung kann/darf ein Moderator hier nicht mehr einfach überstimmen/abändern.

 

Allerdings verstehe ich nicht, warum Sie auf das Schreiben nicht einfach "Danke, will kein DSL, will zu anderem Anbieter wechseln." geantwortet haben und jetzt stattdessen in einem Forum posten.  Wäre die direkte Kommunikation nicht bedeutend zielführender?

 

Weiterhin müßte hier von einem entsprechend dazu Befugten auch noch geprüft werden, ob und in welchem Umfang die "Ablehung" der vorzeitigen Kündigung vielleicht durchaus doch zulässig war/ist.  Denn


@bd3809  schrieb:

Ich habe das RECHT darauf, dass mir meine Kündigung angenommen wird.


ist nun mal so pauschal eben nicht zutreffend.  Denn die Kündigung wurde ja angenommen, nur wird ihr eben nicht stattgegeben.

 

Aber das kann, soll und darf nur ein Rechtsgelehrter gegen entsprechende Bezahlung genauer beurteilen und in der Folge vielleicht ein Gericht final bearbeiten.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

11 Antworten 11
Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie

@bd3809  schrieb:

Kann mir jemand helfen?


Das wird hier im Forum schwierig, da sich ja bereits das Beschwerdemanagement von VFKD eindeutig zu der Thematik geäußert hat (ich lasse mal eine persönliche Bewertung der Reaktion außen vor).  Und eine derartige Entscheidung kann/darf ein Moderator hier nicht mehr einfach überstimmen/abändern.

 

Allerdings verstehe ich nicht, warum Sie auf das Schreiben nicht einfach "Danke, will kein DSL, will zu anderem Anbieter wechseln." geantwortet haben und jetzt stattdessen in einem Forum posten.  Wäre die direkte Kommunikation nicht bedeutend zielführender?

 

Weiterhin müßte hier von einem entsprechend dazu Befugten auch noch geprüft werden, ob und in welchem Umfang die "Ablehung" der vorzeitigen Kündigung vielleicht durchaus doch zulässig war/ist.  Denn


@bd3809  schrieb:

Ich habe das RECHT darauf, dass mir meine Kündigung angenommen wird.


ist nun mal so pauschal eben nicht zutreffend.  Denn die Kündigung wurde ja angenommen, nur wird ihr eben nicht stattgegeben.

 

Aber das kann, soll und darf nur ein Rechtsgelehrter gegen entsprechende Bezahlung genauer beurteilen und in der Folge vielleicht ein Gericht final bearbeiten.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo @bd3809


 

 Außerdem muss eine Kündigung nicht bestätigt werden. Sie ist wirksam, sobald sie den Empfänger erreicht.  

 


Das stimmt. 

Ich sehe das Angebot von VF als Alternative zur Vertragsauflösung, die man ja nicht annehmen muss. Das Wort "Kulanz" wird in solchen Dingen gerne verwendet, um zu vermeiden, dass man sich rechtsverbindlich festlegt.

Aber wie schon geschrieben, in der community wird keine Hilfe mehr möglich sein.

Gibt es denn eine bessere Alternative zu dem Angebot von Vodafone ?

Generell ist es natülich so das die Bundesnetzagentur 7/2017 die Regel rausgegeben hat das der Vertrag vorher gelöst werden kann wenn z.B. die Mindestgeschwindigkeit 1x in 2 Messtagen unterschritten wird. Oder die Maximale Geschwindigkeit, bei 20 Messungen in den 2 Tagen nicht 1x die 90% erreicht.

 

Auch früher haben Gerichte schon geurteilt das wenn nicht viel mehr als die Hälfte ankommt der Vertrag wegen Nichterfüllung gekündigt werden kann. Durch die neue Regelung der Bundesnetzagentur ist es für Verbraucher leichter geworden.

 

Also wenn Du wirklich ein besseres Angebot hast, dann kannst Du natürlich abgesehen vom Rechtsweg (Anwalt, Klageverfahren) auch die Bundesnetzagentur kontaktieren.

 

Ich bin aktuell auch mal auf die Reaktion meiner außerrdentlichen bei O2 gespannt (wechsel zu VF).

Kabel 1000/50 - Speedtest https://www.speedtest.net/my-result/d/163313779 und https://www.speedtest.net/my-result/d/163312956

Wo nimmst du die 90% her? Oder um genauer zu fragen: 90% von was? 90% vom Minimalwert? Oder 90% vom Maximalwert?

 

Nur so: Der Vertrag ist erfüllt, wenn die Mindestgeschwindigkeit erreicht wird - diese kann auch weniger als 60% der Maximalgeschwindigkeit sein (z.B. bei bei VDSL-100 - dort reichen schon 54 MBit/s aus, damit die Angaben erfüllt und die Leistung vertragsgemäß erbracht wird). Oder bei ADSL-16 - max. 16 MBit/s, mindestens 6 MBit/s.

Zumal: Wie sollen 90% des Maximalwertes erreicht werden, wenn die Leitung diesen Wert rein technisch gar nicht erbringen kann (also z.B. die Leitung bei DSL-16 "nur" 8..10 MBit/s ermöglicht)...

 

Von daher sind solche "Regeln" mit äußerster Vorsicht zu genießen - denn es gibt die Transparenzverordnung ja nicht umsonst (und im Zweifel wird ein Richter eher aufgrund der Transparenzverordnung als auf Grundlage irgendwelcher "Pi mal Daumen"-Regeln der BNetzA handeln).

90% vom Maximalwert. Mehr hier https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitban...

 

Deine Aussage mit der Mindestgeschwindigkeit ist falsch. Alleine schon deswegen weil wenn ein Vertrag mit "Bis zu" beworben wird, haben viele Gerichte gesagt, müsse diese Geschwindigkeit auch mal erreicht werden. Es bedeutet aber nicht das sie regulär bereitsteht. Insbesondere beim Kabelnetz kann es daher mal 100MBit/s geben wie das maximum und mal 3Mbit/s. Das ist aber Konform, sofern die 3Mbit/s als Mindestgeschwindigkeit festgelegt sind und nicht unterschritten würden.

 

Daher hat die Bundesnetzagentur diese Regelung festgelegt....Wenigstens jeweils 1x 90% davon in 2 Tagen bei 20 Messungen per LAN. Es gibt quasi 3 mögliche Regelungen. Steht alles in den Links auf der Seite.

Bei meiem 200er ist übrigenns die Mindestgeschwindigkeit bei 120Mbit/s down (nice) und 6MBit/s down (etwas wenig, aber normal sind 10,80Mbit/s was ok ist und hier wird eh meist das max erreicht oder überschritten). Das ganze steht im übrigen wiederum hier https://www.vodafone.de/downloadarea/kabel-agb-internet-telefon.pdf

Kabel 1000/50 - Speedtest https://www.speedtest.net/my-result/d/163313779 und https://www.speedtest.net/my-result/d/163312956
reneromann
SuperUser
SuperUser
@ITSK
Bitre vermische nicht Gerichtsurteile aus der Zeit VOR Einführung der Transparenzangabenverordnung mit dem jetzigen Stand.

Weiterhin: Die Transparenzangaben sind seit der Einführung verpflichtend. Wenn der Kunde also unterschreibt, dass er sich z.B. mit mindestens 54, aber bis zu 100 MBit begnügt, die Leitung im Mittel über alle Anschlüsse bei 80 MBit/s liegen soll, dann gelten erst einmal diese Werte aus dem Produktinformationsblatt als vereinbart.
Sollte nun aus technischen Gründen (z.B. Leitungslänge, Übersprechen & Co.) die Leitung nur mit 70 MBit/s synchron gehen, wirst du mir doch sicherlich zustimmen, dass das vertragsgemäß dem Korridor "54 bis 100 MBit/s" entspricht und somit kein Kündigungsgrund vorliegt. Oder willst du mir wirklich ernsthaft weismachen wollen, dass die Leitung, auch wenn es technisch unmöglich ist, mindestens 1x am Tag die 90 MBit/s (90% von 100 MBit/s) erreichen muss?
ITSK
App-Professor
App-Professor
Wenn es technisch unmöglich ist muss das Angebot eben anders lauten. Alles andere wäre ja zudem evtl noch UW.

Zudem schreibt es die BNetza so. Oder meinst Du die 90% müssen nur erreicht werden wenn die Leitung es kann? Dann wäre die Regelung irgendwie Blödsinn oder.
Kabel 1000/50 - Speedtest https://www.speedtest.net/my-result/d/163313779 und https://www.speedtest.net/my-result/d/163312956
Gelöschter User
Nicht anwendbar

@reneromann@  schrieb:

Von daher sind solche "Regeln" mit äußerster Vorsicht zu genießen - denn es gibt die Transparenzverordnung ja nicht umsonst (und im Zweifel wird ein Richter eher aufgrund der Transparenzverordnung als auf Grundlage irgendwelcher "Pi mal Daumen"-Regeln der BNetzA handeln).


Na ja, die Transparenzverordnung ist eine Verschraucherschutznorm. Sie kam ja auch erst nach heftigem Widerstand der Anbieter zustande. Und die Regeln der NetzA sind auch für ein gericht allses andere als "Pi mal Daumen"- Regeln, sondern ernstzunehmende Richtlinien.

Zudem bin ich der Meinung, dass, wenn es tatsächlich aus technischen Gründen nicht möglich ist, die geforderten 90% überhaupt irgendwie zu erbringen, ein Kündigungsgrund vorliegen könnte.

ITSK
App-Professor
App-Professor
Der Meinung bin ich auch.

Wer keine 100 MBits schalten kann muss halt 50 MBits verkaufen.
Wenn bd3809 wirklich im Schnitt 20 hat, darf Vodafone halt in seinem Gebiet nur 32er anbieten.

Allerdings hat er nicht gesagt was er maximal erreicht hat am Tag.

Als Anbieter tut man heutzutage jedenfalls gut daran, das wenn man 3Gbits für 15 Wohnungen hat, nicht 500mbits schaltet sondern eben nur bis zu 200. Dann hier) hört auch mal dieses Kabel gebashe auf, von wegen shared medium man muss sich die Leitung teilen und erreicht eh niemals die Geschwindigkeit und ist immer langsamere wie DSL...
Kabel 1000/50 - Speedtest https://www.speedtest.net/my-result/d/163313779 und https://www.speedtest.net/my-result/d/163312956