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am 05.06.2018 20:16 - zuletzt bearbeitet am 05.06.2018 20:26 von Lars
Mein Giga TV funktioniert seit dem 04.05.2018 nicht mehr. Habe schon mehrmals die Störung gemeldet und um Behebung der Störung gebeten. Als nach einen Monat immer noch nicht seitens Vodafone geschehen ist, habe ich ein Brief mit der fristlosen Kündigung geschickt. Wo ich auch die Einzugsermächtigung widersprochen habe. Und die Rechnung für DEN Monat Mai zurück gefordert habe. Bisher kam darauf noch keine Rückmeldung. Nur heute ein Mail mit der Rechnung für Juni.
Euer Ernst Vodafon? Ihr habt die Störung immer noch nicht behoben und wollt Geld haben? Geht's noch? Kundenservice und Kundenzufriedenheit wird bei Vodafone wohl ganz klein geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Edit: @r1o9b8o3 Beitrag in passendes Board verschoben
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 06.06.2018 11:20
Das Beschwerdemanagement ist nur schriftlich zu erreichen.
am 05.06.2018 20:23
Hallo @r1o9b8o3,
ich kann dich gut verstehen, nur leider sind an eine fristlose Kündigung Voraussetzungen geknüpft. Kannst du nachlesen in § 314 BGB, insbesonders die zu setzende Frist und der "wichtige Grund" sind von Bedeutung.
Hast du auch einen Nachweis, dass dein Schreiben bei VF eingegangen ist?
am 05.06.2018 20:49
am 05.06.2018 21:27
Okay, wenigstens das hat VF umgesetzt. Was tun, wenn die Kündigung einfach ignoriert wird?
Rechtsberatung kann und darf hier nicht erfolgen. Möglicherweise kann aber ein Moderator dafür sorgen, dass das Problem gelöst wird. Aber dazu solltest du evtl. etwas mehr schreiben.
am 05.06.2018 21:49
am 06.06.2018 08:48
Als Problemlösung meinte ich eigentlich, dass GigaTV wieder funktioniert. Und wie gesagt, eine fristlose Kündigung hat bestimmte Voraussetzungen.
am 06.06.2018 09:26
am 06.06.2018 10:39
@r1o9b8o3@ schrieb:
Wollen auch noch Geld dafür das sie Ihre Leistungen nicht erbringen
Und haben dabei sogar noch das Recht auf ihrer Seite. Nachdem es sich um einen Dienstvertrag handelt greifen keine Gewährleistungsansprüche wie Minderung etc. Hier bedarf es einer anderen Vorgehensweise, um für Nichterbrachtes nicht auch noch zahlen zu müssen. Und ob die Kündigung rechtmäßig ist entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht. Wie gesagt, die Punkte Fristsetzung und "wichtiger Grund" kann man nicht so einfach vom Tisch wischen mit der Aussage "Jetzt recht es, es gibt nur noch die fristlose Kündigung"
Zu bedenken ist auch, dass "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei grundverschiedene Dinge sind.
am 06.06.2018 11:08
am 06.06.2018 11:20
Das Beschwerdemanagement ist nur schriftlich zu erreichen.