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Aktuelles Vertragsende?
HediF
Daten-Fan
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Hallo,

 

ich habe meinen Vodafone Festnetz Internet & Telefon-Vertrag (DSL) bereits im Dezember in Verbindung mit einem Anbieterwechsel (ohne Rufnummernportierung) fristgerecht zum 15.07.21 gekündigt. Die Kündigungsbestätigung von Vodafone vom 30.12.20 liegt vor.

 

Aufgrund der in den letzten Wochen altersbedingten Verschlechtung meines Gesundheitszustands sehe ich mich nun leider gezwungen in den nächsten Tagen in eine Pflegeeinrichtung zu gehen. Hier benötige ich keinen Internet- & Telefon-Vertrag mehr. Darüber habe ich meinen neuen Anbieter in Kenntnis gesetzt und dieser hat nun vergangene Woche den abgeschlossenen Vertrag, als auch den Portierungsvorgang storniert. Des Weiteren hat der aufnehmende Anbieter Vodafone darüber in Kenntnis gesetzt, dass die erfolgte Kündigung weiterhin erhalten bleiben und der noch bestehende Vertrag somit am 15.07.21 enden soll.

 

Jetzt erhielt der aufnehmende Anbieter als Rückantwort von Vodafone die Information (liegt mir schriftlich vor), dass keine Kündigung von mir bekannt sei.

 

Ich würde Sie nun bitten, mir Auskunft über den aktuellen Vertragsstatus zu geben. Sofern die Kündigung ausgetragen wurde, möchte ich Sie darum bitten diese wieder in Vollzug zu setzen, da ich nicht von meiner im Dezember getätigten Willenserklärung zurückgetreten bin.

 

Mit freundlichen Grüßen

HediF

17 Antworten 17
Bastel225
Host-Legende
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Durch die stornierte Portierung ist ja unter Umständen eine neue Willenserklärung eingetreten - sie schreiben ja auch, dass sie diese storniert haben.

 

Sicher kann das Anliegen geprüft werden.

 

Alles Gute. 

Eigentlich ist damit die Portierung gescheitert, dass bedeutet auch, dass der alte Anbieter den Anschluss bis zur erfolgreichen Portierung weiterversorgern MUSS.

Das verlangt so die Bundesnetzagentur/Gesetzgeber.

Wie jetzt in deinem Fall zu verfahren ist, weiß ich ehrlich gesagt gar nicht.

Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, deinen Anschluss mit umziehen zu lassen, wenn in der Einrichtung der Anschluss nicht geschaltet werden kann, wird dieser mit einer 3 Monatsfrist gekündigt.
Bei dir dann ja eigentlich Ende Juli.

@Bastel225  schrieb:

Durch die stornierte Portierung ist ja unter Umständen eine neue Willenserklärung eingetreten - . 


Eine Willenserklärung tritt nicht ein, wie der Name schon sagt wird diese erklärt. Zudem wird eine ausgesprochene Kündigung (= einseitige, rechtsgestaltende, empfangsbedürftige Willenserklärung) zum Zeitpunkt des Zugangs wirksam. (§ 130 Abs. 1 BGB).

Was @seelo2010 schreibt, hat schon mehr Substanz. Nachdem @HediF aber schreibt, sie bräuchte an der neuen Anschrift den Vertrag nicht mehr, bringt ein Umzugsauftrag evtl. nur unnötige Kosten. Neue Anschrift mitteilen, das war es dann.  Wenn ich mich nicht irre, gibt es Anbieter (sicher ist da VF auch dabei), die sich auf den Standpunkt stellen, eine gescheiterte Portierung mache die Kündigung unwirksam. Dies ist aber eindeutig rechtswidrig und wenn der Anbieter dabeit bleibt, sollte man Kontakt mit der Bundesnetzagentur aufnehmen. Diese hat eindeutig erklärt, dass dieses Vorgehen nicht zulässig ist. Vielleicht guckt ja mal ein Moderator nach, was das soll, mit der nicht vorhandenen Kündigung. Muss ja wohl nicht sein, dass sich die TE angesichts ihrers Gesundheitszustandes auch noch damit plagen muss.

@Díaz_de_Vivar Wenn der aufnehmende Provider die Kündigung ebenfalls storniert hat (und davon gehe ich hier aus), gibt es aber keine gültige Kündigung mehr. Somit läuft der ursprüngliche Vertrag einfach weiter und hat sich ggfs. bereits verlängert. Allerdings kenne ich es, das viele Provider bei einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung eine Sonderkündigung einräumen, da der Kunde dort idR nicht weiter versorgt werden kann.

@Torsten Wie schon geschrieben, die Kündigung wird mit Zugang wirksam. Da gibt es kein stornieren oder sonstwas. Was man landläufig mit "Kündigung zurückziehen" ausdrückt, ist rechtlich gesehen etwas völlig anderes. Und was du ansprichst ist genau das, was die "bösen" Provider  gutgläubigen Kunden erzählen. Verbraucherschützer und vor allem die Bundesnetzagentur können ein Lied davon singen. Ich sag es ganz deutlich : die Unternehmen handeln ganz bewusst rechtswidrig. Sicher würde ein derartiger Fall vor jedem Gericht nicht die geringste Chance haben. 

@Díaz_de_Vivar Deine Ausführung ist bei Kündigung durch einen Vertragspartner korrekt, aber nicht, wenn die Kündigung durch einen Dritten erfolgt wie bei der Portierungserklärung. Wird diese storniert, wird der ganze Vorgang storniert, weil ja die Grundlage entfallen ist.

@Díaz_de_Vivar 

Bei einer stornierten Portierung hat der alte Anbieter eine Pflicht zur Weiterversorgung - sonst macht er sich Schadensersatzpflichtig. Im konkreten Fall ist der Kulanzweg m.E. der bessere Weg.

@Torsten Ich weiß, dass VF und andere Provider dies so handhaben. Falsch und rechtswidrig ist es trotzdem. Die Bundesnetzagentur erklärt eindeutig: "Grundsätzlich wird eine zuvor bestätigte Kündigung durch das Stellen eines Portierungsauftrages inklusive Kündigung nicht unwirksam." Abgesehen davon, hat die TE geschrieben: "ich habe meinen Vodafone Festnetz Internet & Telefon-Vertrag (DSL) bereits im Dezember in Verbindung mit einem Anbieterwechsel (ohne Rufnummernportierung) fristgerecht zum 15.07.21 gekündigt.

Die Kündigungsbestätigung von Vodafone vom 30.12.20 liegt vor." Zudem hat der vorgesehene neue Anbieter bei der Auftragsstornierung VF mitgeteilt, dass die Kündigung bestehen bleiben soll. Vermutlich wusste man dort schon, was VF in solchen Fällen (rechtwidrigerweise) macht.

Ich bleibe deshalb dabei, dass die Vertragsverlängerung durch VF rechtswidrig ist

@CE38 Die Pflicht zur Weiterversorgung ergibt sich aus § 46 Abs 1 Satz 1 TKG. Allerdings ist dort nur die Rede von der Weiterversorgung bis zur erfolgreichen Umstellung. Daraus ergibt sich aber nicht, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam wird.

 

Nochmal: Ich hoffe, dass ein Moderator das Problem lösen kann. VF kann ja auch "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kulanterweise den Vertrag beenden". Diese Floskel wird gern verwendet, wenn man erkennt, dass man im Unrecht ist, dies aber nicht zugibt um wie gehabt weiter handeln zu können.

HediF
Daten-Fan
Daten-Fan

Ich denke eine Woche nach Themeneröffnung ist es erlaubt, das Thema nochmals nach oben zu holen. Ich hoffe einer der Vodafone-Mitarbeiter kann zu meiner Anfrage eine Auskunft geben.