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Lösung

Aktivierung Restlaufzeitprogramm \ Erstattung Gebühren
DanielaHH
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Guten Abend,

 

ich hoffe, dass mir hier ein Moderator\Support-Mitarbeiter helfen kann, da sämtliche Gespräche mit der Hotline, sowie schriftliche Beschwerden, immer darin endeten, dass ich zum x-ten Male das Anbieterwechselformular ausgefüllt habe.

Es geht darum, dass ich im Mai 2021 aufgrund eines Umzugs zu Vodafone gewechselt bin, obwohl mein Vertrag mit dem alten Anbieter noch bis Juni 2022 läuft.  Mir wurde mehrfach gesagt, dass ich solange mein Altvertrag läuft, keine Gebühren fürs Internet bei Vodafone zahlen muss.

Bei Vertragsabschluss habe ich gleich das Anbieterwechselformular ausgefüllt, Vodafone hat für mich gekündigt, ich habe die Kündigungsbestätigung des alten Anbieters bekommen und alles schien seinen korrekten Lauf zu nehmen. Doch dann wurde durch ein Missverständnis der Anbieterwechsel storniert und ab da nahm das Chaos seinen Lauf. Ich musste alles erneut in die Wege leiten, habe eine erneute Kündigungsbestätigung (weiterhin natürlich zum Juni 2022) des alten Anbieters erhalten, ABER das Restzeitlaufprogramm wurde nicht aktiviert. Ich bezahle also seit mehr als 8 Monaten doppelt.

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann, so dass ich hoffentlich meine Gebühren erstattet bekomme.

 

Vielen Dank

Daniela

20 Antworten 20
Torsten
SuperUser
SuperUser

Wenn der Anbieterwechsel storniert wurde, gibts kein neues Restlaufzeitprogramm mehr. Da dein Anliegen aber Einblick in dein Kundenkonto erfordert, verrate uns bitte, aus welchem Bundesland du kommst, damit sich direkt ein:e Mod des richtigen Kabel-Unternehmens melden kann.

Das reslaufzeitprogramm geht eh nur max 12monate, ab Mai 2022 müsstest du eh regulär bezahlen.

 

Wie kam es zu der Stornierung? Hast du dazu Infos?

Das Restlaufzeitprogramm gilt NICHT bei einem Umzug!

 

Wenn also im Rahmen eines Umzugs der Anbieter gewechselt wird, gibt es kein Restlaufzeitprogramm -- ganz im Gegenteil, hier zieht der alte Vertrag einfach an die neue Adresse mit um, wenn er an der neuen Adresse erfüllt werden kann. Sollte der alte Vertrag am neuen Ort nicht erfüllt werden, greift das Sonderkündigungsrecht aus dem TKG - aber auch das hat nichts mit dem Restlaufzeitprogramm von VF zu tun.

 

Und ich gehe davon aus, dass dein Anbieterwechsel abgelehnt wurde, weil die Adressen nicht übereinstimmen - weil es eben dann kein Anbieterwechsel ist.

Danke für die schnelle Reaktion.

Wie gesagt, es war aufgrund eines Missverständnisses, dass der Anbieterwechsel storniert wurde, ich wollte meine Rufnummer nicht mehr mit übernehmen und sollte daraufhin ein weiteren Anbieterwechsel ausfüllen, der dann zur Stonrierung  geführt hat, wieso auch immer. Ich wollte keine Stornierung und habe jetzt auch schon 4-5 Mal dieses Formular ausgefüllt und auch 2 Kündigungsbestätigungen von 1und1 erhalten und diese auch auf verschiedene Wege schon zu Vodafone geschickt habe.

Ich komme aus Hamburg.

 

Vieleln Dank fürs Kümmern!

Der alte Vertrag hätte erfüllt werden können, aber ich wollte aus bestimmten Gründen wechseln, daher hat man mir mehrmals bestätigt, dass das Restzeitlaufprogramm greift und es war ja auch ganz kurz aktiviert, um dann durch das o.g. Missverständnis eben zu diesem Schlamassel zu führen.

 

Und mir ist bewusst, dass das Restzeitlaufprogramm nur 12 Monate gilt, wäre mir ja schon mit geholfen, dass Geld für 12 Monate zurückzubekommen.

@DanielaHH 

Das Restlaufzeitprogramm funktioniert nur, wenn spätestens zum 12. Monat die Rufnummernportierung und der Anbieterwechsel erfolgt. Dies geht aus den Bedingungen des Restlaufzeitprogramm eindeutig hervor. Ein Anbieterwechsel erfolgt am gleichen Objekt. Stell dir mal das Missbrauchsporential bei Eigentümern mehrerer Wohnung vor. Die könnten dann immer fasst die Haelfte ihres unversorgten Bestandes mit kostenfreien Internet & Phone Anschlüssen ausstatten. Die Adresse des Anschluss muss identisch - die Restlaufzeit max. 12 Monate sein.

 

Bei einem nicht mehr aktivierten Altanschluss kann kein nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur genau regulierter Anbieterwechsel durchgeführt werden. 

Wenn die gleiche Adresse und eine max. Laufzeit des Altvertrags der Grund ist, dann wurde ich 1. von Anfang an falsch beraten, 2. bei jedem Telefonat mit der Hotline falsch informiert und 3. wieso wurde es dann erst aktiviert und durch das Missverständnis wieder deaktiviert?

 

Es wäre hilfreich, wenn man jemand in mein Konto gucken könnte, um sich den Fall in Gänze anzusehen. Des Weiteren wäre hier Kulanz angebracht, da es hier schlichtweg um eine falsche Beratung ging.

@DanielaHH 

Am Telefon hast du es ja mit Hotlinern externen Call Centern zu tun. Auf diese Informationen wurde ich nicht bauen. Verbindlich sind immer nur die schriftlichen Vertragsdokumente, Aktions- und Auftragsbedingungen.  Stelle dir mal vor, jede Kundin - jeder Kunde handelt mündlich seine individuellen Vertragsbedingungen an der Hotline aus. Das Chaos wäre vorprogrammiert. 

 

Du hast ja selber geschrieben, dass der alte Anschluss nicht mehr aktiv ist. Welcher Wechsel soll da noch stattfinden ?


@DanielaHH  schrieb:

Wenn die gleiche Adresse und eine max. Laufzeit des Altvertrags der Grund ist, dann wurde ich 1. von Anfang an falsch beraten


Wenn du die ganze Zeit von Anbieterwechsel sprichst - obwohl es kein Anbieterwechsel ist...

 


@DanielaHH  schrieb:

2. bei jedem Telefonat mit der Hotline falsch informiert


Auch dort - woher sollen die Mitarbeiter dort wissen, dass dein Altvertrag an einer ganz anderen Adresse war -und- hätte umziehen können?

 


@DanielaHH  schrieb:

3. wieso wurde es dann erst aktiviert und durch das Missverständnis wieder deaktiviert?

Das ist der Standard - wenn das Portierungsformular rechtzeitig genug eingeht, wird die Restlaufzeitbefreiung vorläufig aktiviert, bis die Antwort des abgehenden Providers sie entweder wieder rausfallen lässt (Ablehnung der Portierung) -oder- sie final aktiviert (Annahme der Portierung).

 

Und wenn die ursprüngliche Leitung am neuen Ort hätte aktiviert werden können, wann wäre sie eh mit umgezogen - ein vorzeitiges Kündigungsrecht nach TKG bestünde dann eh nicht. Und durch die Verweigerung der Schaltung hast du es nur noch schlimmer gemacht...

 

Du hast also einfach einen zweiten Vertrag für einen zweiten Standort abgeschlossen, der nichts mit einem Anbieterwechsel zu tun hat - weil du trotz vertraglicher Bindung nicht mehr beim Altanbieter sein wolltest. Dies heißt aber auch, dass du zweimal bezahlen musst...